Mehrfach korrigierte Nebenkostenabrechnungen für 2004 und 2005 zulässig?

29. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Mehrfach korrigierte Nebenkostenabrechnungen für 2004 und 2005 zulässig?

Hallo,

mein Vermieter hat mir für die Nebenkosten der Jahre 2004, 2005 und 2006 im jeweils darauffolgenden Jahr eine Nebenkostenabrechnung gestellt.

Diese waren allerdings samt und sonders fehlerhaft (Doppelabrechnungen, nicht angefallene Gebühren, fiktiv abgerechnete Hausmeisterstunden etc.).

Ich habe dies jeweils kurz nach Zugang der jeweiligen Abrechnungen gerügt.

Vor einigen Wochen hat mein Vermieter mir neue Abrechnungen für die Jahre 2004, 2005 und 2006 gestellt und seine alten Abrechnungen für ungültig erklärt.

Allerdings sind auch die neuen Abrechnungen fehlerhaft.

Er meint, noch Forderungen gegen mich zu haben, während meine Berechnungen ergeben, dass ich zuviel bezahlt habe.

Zu diesem Komplex hätte ich zwei Fragen:
- Haben die NK-Abrechnungen 2004 und 2005 über den § 556 BGB Bestandskraft erlangt?
- Wenn nein: Wie soll ich meinen Anspruch auf eine vernünftige Nebenkostenabrechnung durchsetzen?

Ich bin am Verzweifeln!
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir Hinweise geben könntet, wie ich weiter vorgehen soll.

Danke!


Eure Zielscheibe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich bin am Verzweifeln!

Dein Vermieter vermutlich auch.

Allerdings sind auch die neuen Abrechnungen fehlerhaft.

Warum läßt der Vermieter die Abrechnungen eigentlich nicht gleich von Dir machen ?

Was ist denn jetzt falsch ?



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Nur ein paar Beispiele:

- Strom wird in 2005 doppelt abgerechnet.
- Fiktive Müllgebühren (wir hatten nie eine Mülltonne!) werden in Rechnung gestellt.
- Für nicht existente Gegenstände werden "Kosten" in Rechnung gestellt (fiktive Zwischenzähler etc.).

Außerdem kann der Vermieter für die Hausmeisterstunden keine Stundenzettel oder ähnliche Belege vorlegen. Er hat sich die Stundenzahlen einfach ausgedacht.

@Morthingale: Hoffentlich kannst Du mir aufgrund meiner Details eine etwas ausführlichere und aussagekräftigere Antwort geben.
Dafür schonmal vielen Dank!

Ach ja: Die neuen Abrechnungen enthalten nicht mehr ganz so krasse Fehler (Strom 2004 scheint zu stimmen, nur noch einer statt zwei Zwischenzähler, Mülltonne in 2006 nicht mehr abgerechnet).

-- Editiert von Zielscheibe am 30.10.2007 02:49:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Dein Vermieter vermutlich auch. Warum läßt der Vermieter die Abrechnungen eigentlich nicht gleich von Dir machen ?

Was ist denn jetzt falsch ?


Das sind die Aussagen die ich an dir so liebe. Völlig sinnfrei und nur das Ziel den Fragesteller zu verunsichern.

quote:
@Morthingale: Hoffentlich kannst Du mir aufgrund meiner Details eine etwas ausführlichere und aussagekräftigere Antwort geben.
Dafür schonmal vielen Dank!


Das kannst du vergessen, Morti ist nicht hier um ausführliche und aussagekräftige Antworten zu geben, sondern lediglich um Rückfragen zu stellen die den Fragesteller möglichst verwirren und unsicher machen.

Er ist und bleibt halt ein VM!

An deiner Stelle würde ich die Abrechnungen nicht nur inhaltlich sondern auch formal prüfen lassen. Sollten diese formal schon falsch sein dann ist es so als ob diese gar nicht gestellt wurden.

Du kannst dich auch mit deinem VM mal hinhocken und ihr versucht das Problem gemeinsam zu lösen. Sicherlich ist das nicht die Aufgabe des Mieter einem unfähigen VM bei der Abrechnung zu helfen aber im ersten Schritt ist das wohl der einfachere und stressfreiere Weg. Wenn das alles nichts bringt und hier nach wie vor eklatant unterschiedliche Auffassungen da sind wird sich eine rechtliche Auseinandersetzung wohl nicht vermeiden lassen.

Grundsätzlich ist es in deiner Situation auch ratsam dass du dir hier professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Mietrecht oder vom Mieterbund holst.



-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Endu,

Du kannst dich auch mit deinem VM mal hinhocken und ihr versucht das Problem gemeinsam zu lösen. Sicherlich ist das nicht die Aufgabe des Mieter einem unfähigen VM bei der Abrechnung zu helfen aber im ersten Schritt ist das wohl der einfachere und stressfreiere Weg. Wenn das alles nichts bringt und hier nach wie vor eklatant unterschiedliche Auffassungen da sind wird sich eine rechtliche Auseinandersetzung wohl nicht vermeiden lassen.

Siehst Du, da sind wir ja doch auf einer Linie. Einfachere und stressfreiere Wege sind immer die besseren.

Es ist dem Thread nicht sicher zu entnehmen, ob überhaupt schon Belegeinsichtnahmen stattgefunden haben.
Diese sollten immer an erster Stelle stehen.
Falls dabei ein Ansatz festgestellt wird, für den es tatsächlich gar keinen Kostenhintergrund gibt, wird diese Position eben gekürzt. Dafür braucht man noch nicht einmal eine neue Abrechnung.
Solange ein Sachverhalt noch nicht klar ist, sind Rückfragen unvermeidlich (alles andere ist Aktionismus).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn die ersten Abrechnungen formal korrekt waren, dann dürfen diese durch den Vermieter auch noch nach Ablauf der 12 Monate korrigiert werden. Nach Ablauf der 12 Monate ist jedoch nur eine Korrektur zu Gunsten des Mieters zulässig.

Dass die ersten Abrechnungen inhaltlich (z.B. Doppelabrechnungen), fehlerhaft waren, spielt keine Rolle.

Natürlich hast Du nach wie vor das Recht, eine Abrechnung zu verlangen, die nicht nur formal, sondern auch inhaltlich korrekt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge!

Es hat bereits eine Belegeinsichtnahme beim Anwalt meines Vermieters (in Abwesenheit desselben) stattgefunden, bei der allerdings wesentliche Teile (Versicherungsscheine, Stundenzettel etc.) komplett fehlten.

Ich würde diese Angelegenheit am liebsten so schnell als möglich zu den Akten legen und bereinigen. Leider lässt das mein Vermieter nicht zu: Stattdessen bezeichnet er mich und meinen Vater in einem Brief als Diebe und antwortet nur mit unzusammenhängenden Gestammel auf meine Einwendungen gegen diese Abrechnung. Beispielsweise schreibt es mir, wo die angeblichen Zwischenzähler hängen, begründet aber nicht deren (nicht vorhandene) Notwendigkeit.

@Morthingale: Auch wenn das möglicherweise nicht so rüberkommt, bin ich ein absolut friedliebender Zeitgenosse, der so manche Kröte schluckt. Wenn mich aber mein Vermieter frech angrinst und sagt, er werde sich schon egal wie holen, was ihm zusteht, ist auch meine Schmerzgrenze erreicht.
Und dass das Leben eines Vermieters nicht leicht ist, kann ich mir mittlerweile (aufgrund entsprechender Erfahrungen von Bekannten) sehr, SEHR gut vorstellen.

@hh: Das ist eine wirklich sehr nützliche Information. Wie ist juristisch zu begründen, dass seine neuen NK-Abrechnungen nur anerkannt werden können, wenn Sie zu Gunsten des Mieters ausfallen?

Nochmals Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das hast Du jetzt anscheinend mißverstanden.

'Korrektur zu Gunsten' des Mieters bedeutet nicht, daß anschließend ein Guthaben herauskommt.

Auch eine Reduzierung der Nachforderung wirkt sich zu Gunsten des Mieters aus.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Endu

Ich bin weder VM noch Mieter, aber ich muß Morti in Schutz nehmen. Grund: Viele Threadschreiber vergessen schon mal einige wichtige Details in dem Erstposting. Darum ist es oft wichtig, noch mal zu hinterfragen oder nachzubohren.


1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@Eirene113:

Gar kein Problem, sehe ich auch so. Bei Morti ist das allerdings Methode. Er hat zig-Beiträge verfasst aber die in denen er wirklich ne vernünftige Antwort gegeben hat sind ganz klar in der Minderheit.

Aber was solls, nichts für ungut. :grins: Das ist nunmal das Problem Mieter - Vermieter. Persönlich denke ich hätte ich mit Morti kein Problem und wir könnten stressfrei ein Glas Wein miteinander trinken. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

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