Schönen guten Abend
ich bin kein Streitsüchtiger Mensch aber ich möchte jetzt mal Gewissheit haben.
Wohne seit kurzem mit meinen Kindern in einem 8Fam Haus mit riesigem Garten.
Die beiden unteren Parteien haben je einen Teil des Gartens für sich beansprucht der eine Teil ca 8 qm mit Blümchen bepflanzt der andere Mieter hat zwei große Teile beide je 30 qm groß komplett mit Mulch zugedeckt und zwischendrin ein paar Terracotta Töpfe hingestellt. (Gibt es da eine Höchstgrenze was er für sich beanspruchen kann???)
Gegossen werden alle drei Teile mit dem Aussenwasseranschlus der Wohngemeinschaft.
Die Mietpartei mit den zwei rießigen abgerenzenten 2X30 qm Gartenteilen hat zudem noch den ganzen Garten zugestellt mit großer Schaukel extra Rutsche Sandkasten und Spielehaus was meine Kinder nicht mitbenutzen dürfen, nur wenn sie diese Mietpartei eben fragen.
Es wurde sogar schon die Schaukel mit Fahrradschlösser abgeschlossen.
Meine Frage: Wenn ein Mieter ein Gartenstück bepflanzt muss er doch auch selbst dafür aufkommen? Ich meine wir anderen haben ja nix davon.
Ausserdem ist es rechtens das diese Mieter ihre Terasse ihre Pflanzen und Ihre Gartenmöbel bzw Spielgeräte mit dem Gemeinschaftswasser gießen bzw putzen?
Ein Ratsuchender
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"So notwendig wie die Freundschaft ist nichts im Leben."
Mehrfamilienhaus-Garten-Aussenbesswäserung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich meine wir anderen haben ja nix davon.
Wenn da stattdessen über Nacht eine Sperrmülldeponie auftauchen würde, würdest Du das anders sehen.
quote:
was meine Kinder nicht mitbenutzen dürfen, nur wenn sie diese Mietpartei eben fragen.
Und im Nutzungsfall mußt Du eine Gebühr zahlen ?
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Ist es ein Gemeinschaftsgarten ?
Was steht bezüglich der Nutzung in Ihrem Mietvertrag ?
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Also es ist ein Gemeinschaftsgarten - alle dürfen ihn nutzen - gehört zum Mietvertrag - keine Gebühr bei nutzen der Spielsachen- die 2 Mietparteien haben wohl gefragt ob sie einen Teil für sich beanspruchen können und sich dann eben soviel wie oben angegeben bepflanzt und pflegen es selbst aber nutzen das Gemeinschaftswasser vom Aussenhahn und das alle 2 - 3 Tage
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Meine eigentliche Frage war : Dürfen die Zwei ihre privaten Terassen ihre privaten Blumen in der Wohnung - und die Pflanzen die sie selbst gesetzt haben nicht die Vermieterin mit dem Gemeinschaftswasser gießen? und ich wollte wissen ob es irgendwelche Begrenzungen gibt an qm die ein einzelner Mieter für sich beanspruchen und bepflanzen kann. Wir sind 8 Mietparteien einen Garten von ca 500qm und die eine hat sich ca 60qm davon für sich um Ihr "Revier" abgegrenzt und dazu noch min 20qm für die Spielgeräte ihrer Kinder.
ISt das überhaupt OK ???
Ich will kein Streit mit denen aber ich möchte den nächsten Sommer auch im Garten sitzten eventuell ein Stückchen für meine Kinderbeanspruchen und möchte nicht ohne Ahnung dastehen. Ich find es halt ein bisschen viel und das sie ihre Privaten Pflanzen mitdem Gemeinschaftswasser gießen find ich auch nicht OK.
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--- editiert vom Admin
Ich versteh dein Problem nicht
quote:
Wir sind 8 Mietparteien einen Garten von ca 500qm und die eine hat sich ca 60qm davon für sich um Ihr "Revier" abgegrenzt und dazu noch min 20qm für die Spielgeräte ihrer Kinder.
Der eine Nachbar hat zusätzlich noch mal 8 m² , wären alle zusammen 88m² da sind doch nach meiner Rechnung noch 412 m² frei. wenn ich das noch mal durch 6(für die übrigen Mietparteien) wären das immer noch über 68 m³ pro Mietpartei.
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