Hallo Leute,
Ich hoffe mir kann jemand etwas zu meinem derzeitigen Problem erzählen. Ich wohne zur zeit in einem Mehrfamilienhaus mit gewerblicher nutzung (blumenladen und friedhofsgärtnerei). Darin enthalten sind im Erdgeschoss ein Blumenladen mit Anbau ans Haus. 1whg im erdgeschoss welche als büro fungiert. Eine Whg im ersten Stock welche Lager und pausenraum ist. Eine andere wohnpartei im ersten Stockwerk. Und im zweiten Stock wohnen meine Vermieter/Ladenbesitzer und ich. Nun zu meiner Frage. Wir haben hier als Mieter weder einen Keller noch einen Dachboden weil der für den Blumenladen genutzt wird. Auf dem Hof stehen 2 fahrradständer und wir dürfen unsere Fahrräder dort nicht mehr abstellen weil es Streit mit einer Angestellten gab. Besagte Angestellte schubste ihr Fahrrad andauernd gegen meins sodass lackmacken entstanden sind. Jetzt meinen meine Vermieter das wir als Miete zahlende Leute unser Fahrrad Nichtmal mehr auf den Hof stellen dürfen sondern die Fahrräder vorn an die Straße stellen sollen oder mit in die Whg nehmen. Nun meine Frage.... Können die Vermieter sich alles raus nehmen was sie wollen nur weil ihnen das Haus gehört??? Oder haben die sich nicht auch an paar Sachen zu halten sobald sie zusätzliche mietparteien in ihrem Haus haben? Wenn nur sie hier wohnen würden und arbeiten könnten sie ja machen was sie wollen. Da aber 2 mietparteien im Haus vertreten sind muss man doch iwo Rücksicht nehmen. Sei es Platz fürs Fahrrad oder Lautstärke etc?!? Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und vielen danke. Mfg
Mehrfamilienhaus mit Firma im Haus.
9. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2017 | 09:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfamilienhaus mit Firma im Haus.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2017 | 09:34
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Tja, wenn Keller oder Dachboden nicht im Mietvertrag mitvermietet sind, dann habt ihr auch kein Anrecht darauf. Und die Angelegenheit mit dem geschubsten Fahrrad kenne ich nur aus dem Kindergarten.
#2
Antwort vom 9. März 2017 | 10:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39842x hilfreich)
ZitatTja, wenn Keller oder Dachboden nicht im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) mitvermietet sind, dann habt ihr auch kein Anrecht darauf. :
Und für den Hof und den Fahrradständer gilt das gleiche.
Bezüglich des Lärms fehlen sämtliche wichtgen Details wie Art, Ursache und Uhrzeit um darüber sinnvoll zu diskutieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. März 2017 | 10:53
Von
Status: Senior-Partner (6436 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Können die Vermieter sich alles raus nehmen was sie wollen nur weil ihnen das Haus gehört??? Oder haben die sich nicht auch an paar Sachen zu halten sobald sie zusätzliche mietparteien in ihrem Haus haben?
Ein Vermieter muss sich an die Sachen (Rechte/Pflichten) halten, welche er den Mietern im Mietvertag eingeräumt hat. Mit der Anmietung einer Wohnung hat der Mieter nicht das Recht alle Räume, Plätze, Hofraum usw. des Hauses zu benutzen, sondern nur die lt. Mietvertrag zum Mietobjekt gehörenden Flächen sowie den Zugang zur Wohnung und soweit im Mietvertrag aufgeführt Gemeinschaftsräume wie Waschküchen, Trockenräume oder Fahrradkeller nach deren Nutzungsordnung.
Und jetzt?
Schon
268.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten