Folgende Situation:
Mein ExFreund und ich haben uns vor einer Woche getrennt. Wir wohnen zusammen. Er zahlt keine Miete und steht auch nicht im Mietvertrag.
Er ist vor 1 Jahr bei mir eingezogen und auch hier gemeldet.
Aus diesem Grund, kann die Polizei nichts machen.
Ich wohne z.Z. bei einer Freundin, obwohl es meine Wohnung ist die NUR ICH bezahle.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt ???
Danke für die Hilfe !
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Mein ExFreund zieht nicht aus. Brauche Hilfe bitte
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wieso bist DU ausgezogen?
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weil ich es zu hause nicht mehr ausgehalten habe und einfach nur weg wollte. die situation ist unerträglich.
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es war so....ich habe nachts die schlüssel von seinem schlüsselbund ausgetauscht. er wollte nächsten tag zum arzt. das wusste ich. in der zeit habe ich meine sachen geholt und bin zu einer freundin. in der hoffnung, er kommt nicht in die wohnung. ich wusste ja auch nicht, wie er reagiert, wenn er merkt, das die schlüssel nicht mehr passen.
er ist irgendwie in die wohnung gekommen. keine ahnung wie.
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er droht mir. hat mir kabel vom auto abgeklemmt, so das ich nicht mehr fahren kann.
ER ZAHLT KEINE Miete und ist auch nicht im mietvertrag. er hat nur bekleidung bei mir, sonst gehört alles mir.
es ist nicht so, das er auf der strasse sitzen würde. er hat seine eltern um die ecke, die ein riesen haus haben, wo er auch noch ein zimmer hat.
ich suche jemanden, der mir sagen kann, was für möglichkeiten mir bleiben.
möchte gerne wieder nach hause
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-- Editiert Moderator am 25.09.2012 18:10
Du solltest mal mit seinen Eltern reden...
Wenn er dich bedroht, ist eine Anzeige bei der Polizei das beste.
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-- Editiert gaga92 am 25.09.2012 14:40
-- Editiert gaga92 am 25.09.2012 14:42
danke für den tipp. das habe ich bereits gemacht. den vermieter habe ich auch eingeschaltet. er redet auch noch mit ihm.
es ist nicht so, das er auf der strasse sitzen würde. er hat seine eltern um die ecke, die ein riesen haus haben, wo er auch noch ein zimmer hat.
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das mit den eltern mache ich heute abend. kann ich rechtlich was machen, wenn er auf stur stellt ?
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Rechtlich kannst du ihm schriftlich wegen der Bedrohung fristlos kündigen. Seh zu, das du einen Zeugen dabei hast, der den Zugang der Kündigung bestätigen kann.
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Kündigen? Dazu müßte erstmal ein Mietverhältnis vorliegen.
Was hindert dich daran, in die Wohnung zu gehen, seine Sachen zu packen, seine Eltern zu bitten sie abzuholen oder sie hinzubringen, gleichzeitig Schlösser austauschen und fertig?
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MEIN EXFREUND hindert mich daran. ich habe angst vor seiner reaktion. er hat mich nicht bedroht, zumindest nicht direkt. er hat mich auch nicht geschlagen oder so. ich traue ihm aber alles zu.
ein mietverhältnis liegt nicht vor.
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Dann mach doch wie schon vorgeschlagen, tausche das Schloß aus und lass ihn einfach nicht mehr rein. Und wenn er das nachdrücklich fordert oder am Schloß rummanipuliert, ruf die Poliezi zu Hilfe (oder seine Eltern, wenn die ums Eck wohnen). Hol die mit ins Boot, wenn du zu ihnen ein gutes Verhältnis hast.
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quote:
Er ist vor 1 Jahr bei mir eingezogen und auch hier gemeldet.
Mich wundert, dass darauf noch keiner eingegangen ist. Bedingen 0€ Miete tatsächlich, dass es keinen Mietvertrag gibt?
In anderen Diskussionen, in denen es darum geht, ehemalige Partner loszuwerden, wird gewöhnlich durchaus darauf hingewiesen, dass es immer noch Fristen gibt.
Dann könnten spontane Rauswurfaktionen durchaus ziemlich nach hinten losgehen.
-- Editiert Methadir am 25.09.2012 15:22
das ist eine sehr gute idee. danke dafür ! er werde es so versuchen.
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quote:
von Anjuli123 am 25.09.2012 15:12
Dann mach doch wie schon vorgeschlagen, tausche das Schloß aus und lass ihn einfach nicht mehr rein.
quote:
von traditionsverein09 am 25.09.2012 15:21
das ist eine sehr gute idee.
Blöde Idee!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert radfahrer999 am 25.09.2012 15:34
warum ?
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es gibt keinen mietvertrag. nur ich bin drin und er zahlt auch keine miete
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Weil sie mindestens konkludent und recht gut nachweisbar anerkannt hat, dass er da wohnt. Wie das das jetzt genau rechtlich ausgestaltet ist (z.B. ein Untermietvertrag mit 0€ Miete?) muss jemand klären, der sich damit auskennt.
Nur weil es keinen Zettel gibt, auf dem "Mietvertrag" steht, heißt das nicht, dass es da nichts gibt.
Und WENN es da was gibt, dann zahlt die Posterin schlimmstenfalls demnächst ein Hotel für den Freund.
Wie gesagt, ich kenne mich nicht besonders aus (und meine nur gelesen zu haben, dass man auch mietfreie Mitbewohner nicht von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen kann) - aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass die anderen hier viel Ahnung haben.
Bevor hier keiner §§ oder wenigstens Links leifert, würde ich von solchen Aktionen Abstand nehmen.
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Wenn er nur ein paar Klamotten bei ihr hat, dann kann man doch auch von vorübergehenden Besuchen, z.B. tage- oder wochenweise ausgehen. Womit will er denn belegen, dass es ein Mietverhältnis gibt? Mit einer Anmeldung? Wohl kaum. Derzeit kann sich praktisch jeder überall anmelden, er muß nicht mal einen Mietvertrag vorlegen. Damit ist noch kein Wohnen, das einer Kündigungsfrist bedarf, begründet.
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Das ist eine andere Frage. Für mich klingt das erstmal nicht "nach ein paar Klamotten". Ich hatte auch lange ein paar Klamotten bei meiner Freundin, wäre aber sicher nicht auf die Idee gekommen, im Falle einer Trennung da sitzen zu bleiben. Wenn nachweisbar ist (und sei es durch Aussage gemeinsamer Freunde), dass die Mieterin von der Ummeldung wusste, sehe ich da schon Indizien. Darüber hinaus wurde offenbar schon im Verkehr mit dem Vermieter und vor allem der Polizei angeben, dass er dort wohnt (sonst hätte sie ihn jederzeit von den Blauen aus der Wohnung tragen lassen können, wenn es denn so einfach wäre).
Ob man jetzt evtl. unter Zuhilfenahme von Meineiden doch noch den Eindruck erwecken kann, dass er da nie gewohnt hat, mag sein, ist aber sicher nciht das, was ich hier empfehlen würde.
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quote:
von Raumwunder am 25.09.2012 16:02
Aber doch wohl unerwünschter, längerfristiger Besuch,
Mit Besuch wohnt man auch nicht zusammen!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Ich erzähle jetzt mal eine andere Geschichte, die meiner Ansicht nach juristisch absolut auf das gleiche rausläuft:
Stell Dir doch mal vor, Du bist mit jemandem zusammen, der eine Eigentumswohnung besitzt[1] und Du ziehst zu ihm - sprich, Du gibst Deine Wohnung auf[2], und meldest Dich um. Du wohnst da jetzt.
Eines Abends kommst Du nach Hause, Dein Nun-plötzlich-Exfreund sitzt mit seiner Sekretärin auf dem Sofa [3] und Deine Sachen stehen gepackt bereit. Siehst Du keine rechtlichen Probleme? Meinst Du, Du wurdest rechtlich einwandfrei behandelt und musst das akzeptieren? Dann stehen mindestens zwei meiner engeren Freunde und Bekannten und zehntausende andere Deutsche mit einem Fuß in der Obdachlosigkeit mit allen Folgen.
[1] Da kommen in einer Partnerschaft gewöhnlich gar keine Fragen auf, sich an den Kreditkosten zu beteiligen oder Miete zu zahlen. Die Situation ist aber in den relevanten Punkten IMHO gleich, bezogen auf das Vertragsverhältnis Posterin-Exfreund.
[2] Ob in der Nähe noch Eltern wohnen, ob man zu denen ein verhältnis hat, dass Einzug erlaubt und ob dioe Platz haben, interessiert ein Gericht IMHO frühstens bei der Höhe des Schadensersatzes, wenn die Posterin plötzlich die Nutzung entzieht.
[3] Warum Eure Beziehung zu Bruch gegangen ist, interessiert das Gericht (zumindest in weitem Rahmen, ab von Gewalt etc.) nicht.
-- Editiert Methadir am 25.09.2012 16:13
Grundsätzlich kann ich der Logik von Methadir folgen.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Nachtrag
quote:
von Andy Schweiger am 22.07.2005 14:43
Ist nur ein Partner Mieter, so muß auch nur dieser Partner kündigen. Er kann zudem dem anderen Partner kündigen und diesen so zum Verlassen der Mietwohnung zwingen. Keinesfalls hat der Partner allerdings das Recht, den anderen Partner mit Gewalt aus der Wohnung zu entfernen.
http://www.123recht.net/Mu-Freund-auch-in-den-Mietvertrag-rein-__f44147.html
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
quote:
von Raumwunder am 25.09.2012 16:13
Manch ein Besucher sieht das nach nur 3 Tagen bereits anders.
quote:
von traditionsverein09 am 25.09.2012 13:20
Wir wohnen zusammen.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
quote:
von Raumwunder am 25.09.2012 16:13
Manch ein Besucher sieht das nach nur 3 Tagen bereits anders.
quote:
von traditionsverein09 am 25.09.2012 13:20
Wir wohnen zusammen.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
@radfahrer999
Den Thread habe ich gesucht. Jetzt wäre noch zu klären, mit welchen Fristen diese Kündigung läuft und ob "Schloss austauschen" unter Gewalt fällt (sprich, der Partner rausgeklagt werden müsste).
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quote:<hr size=1 noshade>von Methadir am 25.09.2012 16:18
Jetzt wäre noch zu klären, mit welchen Fristen diese Kündigung läuft <hr size=1 noshade>
Ich würde sogar auf Untermiete tippen! Mündliche oder konkludente Verträge sind grundsätzlich gültig.
Der Hauptmieter kann dem Untermieter nach § 573c Abs. (3) BGB ordentlich kündigen.
"Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
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