Mein Freud will sich bei mir anmelden, Fortsetzung

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Mein Freud will sich bei mir anmelden, Fortsetzung

So, da bin ich wieder. Wir haben nun 10 Tage gewartet und zwischenzeitlich auch nochmal mit dem Vermieter gesprochen.
Er ist nach wie vor nicht einverstanden, daß mein Freund bei mir einzieht und sich hier anmeldet. Er hat mit Mieterhöhung und Kündigung gedroht.
Aus den letzten Antworten hab ich ja lesen können, daß der Vermieter einverstanden sein muß, er aber auf der anderen Seite es scheinbar nicht verbieten kann. Oder hab ich's wieder falsch gelesen???

http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=27154

Also ich bin dankbar für jeden Rat

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Er kann den Einzug Deines Freundes nicht verbieten. Er darf deswegen auch nicht die Miete erhöhen oder Dir kündigen.

Den Einzug Deines Freundes musst Du jedoch dem Vermieter mitteilen. Er darf daraufhin aber die Nebenkosten erhöhen, da z.B. der Wasserverbrauch unstreitig steigen wird.

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#2
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, die Nebenkosten bleiben gleich, da mein Mann ausgezogen ist. Was können dann die Konsequenzen sein wenn der Vermieter nicht will daß mein Freund bei mir einzieht und sich hier anmeldet?

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#3
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Konsequenzen können eine Abmahnung und bei Nichtbeachtung eine Kündigung und Räumungsklage sein.

Die Rechtssprechung ist bei nichtehelichen Partner noch nicht so ganz einheitlich, aber die Tendenz geht schon in die Richtung, daß man einen Aufnahmeanspruch hat.

Du solltest sicherstellen, daß Du Deinen Vermieter -nachweisbar!!!- um Erlaubnis gebeten hast. (Dann solltest Du den Freund künftig als "Lebenspartner" bezeichnen - das klingt in den Ohren eines Vermieters und eines Mieterichters vermutlich besser...)

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#4
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

mir fällt dazu nur § 540 BGB ein!

http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

Oder gilt der hier nicht?

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#5
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schön, ich wollte eigentlich Hilfe und nicht einen Dämpfer. Schönen Abend noch zusammen.
Es kann mir doch wohl keiner verbieten, daß ich mit dem Menschen den ich liebe zusammen sein will!!!!!!!!!!!!!!!!!

Oder doch?????????????

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#6
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

@ BlackDevil

Hier handelt es sich wohl um eine Untervermietung. Das will jdb ja gar nicht, sondern "nur" mit ihrem Freund zusammenziehen.

Ich google noch mal ein bisschen ...!

Deejay

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#7
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ha, endlich was gefunden:

http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/1029774.html

Der Vermieter muss zwar grundsätzlich um Erlaubnis gefragt werden, darf es aber nur aus einem wichtigen Grund, z.B. Überbelegung verweigern. Das ist ja wohl bei Dir nicht der Fall, da Dein Mann ja vorher in der Wohnung gelebt hat.

Deejay

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

BlackDevil hat schon auf den § 540 BGB hingewiesen. Entscheidend ist jedoch der § 553 BGB .

Den Ausführungen von Deejay ist daher nicht hinzuzufügen.

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#9
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und das hört sich schon irgendwie besser an. Ich habe heute meinem Vermirter einen Brief per Einschreiben geschickt mit der nochmaligen Bitte um Genehmigung, daß mein Lebenspartner bei mir einziehen (auch anmelden) kann. Ich habe dem Vermieter meinen Freund ja schon Ende April vorgestellt und seitdem weiß er auch daß er hier "wohnt". Auto steht ja meistens da. Letztendlich geht es ja jetzt noch ums ummelden.
Naja jetzt bin ich mal gespannt was passiert.
Ich werds mitteilen. Schönen Tag noch. Für Ideen bin ich immer offen.
Grüßlein

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