So, da bin ich wieder. Wir haben nun 10 Tage gewartet und zwischenzeitlich auch nochmal mit dem Vermieter gesprochen.
Er ist nach wie vor nicht einverstanden, daß mein Freund bei mir einzieht und sich hier anmeldet. Er hat mit Mieterhöhung und Kündigung gedroht.
Aus den letzten Antworten hab ich ja lesen können, daß der Vermieter einverstanden sein muß, er aber auf der anderen Seite es scheinbar nicht verbieten kann. Oder hab ich's wieder falsch gelesen???
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=27154
Also ich bin dankbar für jeden Rat
Mein Freud will sich bei mir anmelden, Fortsetzung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Er kann den Einzug Deines Freundes nicht verbieten. Er darf deswegen auch nicht die Miete erhöhen oder Dir kündigen.
Den Einzug Deines Freundes musst Du jedoch dem Vermieter mitteilen. Er darf daraufhin aber die Nebenkosten erhöhen, da z.B. der Wasserverbrauch unstreitig steigen wird.
Hallo, die Nebenkosten bleiben gleich, da mein Mann ausgezogen ist. Was können dann die Konsequenzen sein wenn der Vermieter nicht will daß mein Freund bei mir einzieht und sich hier anmeldet?
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Die Konsequenzen können eine Abmahnung und bei Nichtbeachtung eine Kündigung und Räumungsklage sein.
Die Rechtssprechung ist bei nichtehelichen Partner noch nicht so ganz einheitlich, aber die Tendenz geht schon in die Richtung, daß man einen Aufnahmeanspruch hat.
Du solltest sicherstellen, daß Du Deinen Vermieter -nachweisbar!!!- um Erlaubnis gebeten hast. (Dann solltest Du den Freund künftig als "Lebenspartner" bezeichnen - das klingt in den Ohren eines Vermieters und eines Mieterichters vermutlich besser...)
mir fällt dazu nur § 540 BGB
ein!
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
Oder gilt der hier nicht?
Danke schön, ich wollte eigentlich Hilfe und nicht einen Dämpfer. Schönen Abend noch zusammen.
Es kann mir doch wohl keiner verbieten, daß ich mit dem Menschen den ich liebe zusammen sein will!!!!!!!!!!!!!!!!!
Oder doch?????????????
@ BlackDevil
Hier handelt es sich wohl um eine Untervermietung. Das will jdb ja gar nicht, sondern "nur" mit ihrem Freund zusammenziehen.
Ich google noch mal ein bisschen ...!
Deejay
Ha, endlich was gefunden:
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/1029774.html
Der Vermieter muss zwar grundsätzlich um Erlaubnis gefragt werden, darf es aber nur aus einem wichtigen Grund, z.B. Überbelegung verweigern. Das ist ja wohl bei Dir nicht der Fall, da Dein Mann ja vorher in der Wohnung gelebt hat.
Deejay
Hallo und das hört sich schon irgendwie besser an. Ich habe heute meinem Vermirter einen Brief per Einschreiben geschickt mit der nochmaligen Bitte um Genehmigung, daß mein Lebenspartner bei mir einziehen (auch anmelden) kann. Ich habe dem Vermieter meinen Freund ja schon Ende April vorgestellt und seitdem weiß er auch daß er hier "wohnt". Auto steht ja meistens da. Letztendlich geht es ja jetzt noch ums ummelden.
Naja jetzt bin ich mal gespannt was passiert.
Ich werds mitteilen. Schönen Tag noch. Für Ideen bin ich immer offen.
Grüßlein
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