Hallo,
da ich aus beruflichen Gründen viel unterwegs bin, bin ich für meinen Vermieter wohl nicht so zu erreichen, wie dieser sich das wünscht.
Einen direkten Kontakt per Telefon mit mir, wird seitens meines Vermieter auch nicht gepflegt.
Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.
Meine Frag mal so in die Runde:
Wie kann ich meine Eltern und mich vor derartigen Belästigungen seitens meines Vermieters schützen?
Mein Vermieter belästigt meine Eltern
Hallo,
die Eltern sollten entweder erst gar nicht ans Tel gehen oder einfach wieder auflegen, kann ja nicht so schwer sein
Zitat :Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.
Wie können sich die Eltern unter Druck setzen lassen?
Oder ist es ein berechtigtes Interesse welche die Eltern vor Ort lösen können, weil die Eltern vielleicht einen Ersatzschlüssel haben?
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Woher weiss der Vermieter überhaupt, wer die Eltern sind, wo sie wohnen, wo man sie erreichen kann? Außerdem ist es Angelegenheit der Eltern, sich gegen Belästigungen zu wehren.
wirdwerden
Sofern die Eltern nicht irgendwie im Vertrag oder als "Nofallschlüsselinhaber" involviert sind, könnteman dem Vermieter per Einschreiben mitteilen, das er sich mit siene Anfragen ausschließlich an Dich zu riechtne habe und man ihm die Belästigung Dritter ausdrücklich untersagt.
Das ganze per Einschreiben.
Die Eltern sollten das ganze dann auch noch mal so schreiben und eine entsprechende Unterlassungsklage ankündigen, sollte das nicht aufhören.
Alternativ könnte man die Nummer des Vermieters auch sperren und einfach auflegen wenn er mit unterdrückter Nummer anruft.
Letzteres dürfte sich auch nicht ganz so belastend auf das Mieter-Vermieterverhältnis auswirken.
Zitat :Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.
Ich dachte der Vater ist 1981 gestorben und die Mutter 2016 http://www.123recht.net/Verwaltung-vom-Erbanteil-__f508675.html ?
Sonst müssen die Eltern dies dem Vermieter verbieten.
Und jetzt?
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