Mein Vermieter belästigt meine Eltern

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Mein Vermieter belästigt meine Eltern

Hallo,

da ich aus beruflichen Gründen viel unterwegs bin, bin ich für meinen Vermieter wohl nicht so zu erreichen, wie dieser sich das wünscht.
Einen direkten Kontakt per Telefon mit mir, wird seitens meines Vermieter auch nicht gepflegt.
Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.

Meine Frag mal so in die Runde:

Wie kann ich meine Eltern und mich vor derartigen Belästigungen seitens meines Vermieters schützen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

die Eltern sollten entweder erst gar nicht ans Tel gehen oder einfach wieder auflegen, kann ja nicht so schwer sein ;)

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2390x hilfreich)

Zitat (von rhbabe):
Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.

Wie können sich die Eltern unter Druck setzen lassen?
Oder ist es ein berechtigtes Interesse welche die Eltern vor Ort lösen können, weil die Eltern vielleicht einen Ersatzschlüssel haben?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41685 Beiträge, 14592x hilfreich)

Woher weiss der Vermieter überhaupt, wer die Eltern sind, wo sie wohnen, wo man sie erreichen kann? Außerdem ist es Angelegenheit der Eltern, sich gegen Belästigungen zu wehren.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Sofern die Eltern nicht irgendwie im Vertrag oder als "Nofallschlüsselinhaber" involviert sind, könnteman dem Vermieter per Einschreiben mitteilen, das er sich mit siene Anfragen ausschließlich an Dich zu riechtne habe und man ihm die Belästigung Dritter ausdrücklich untersagt.
Das ganze per Einschreiben.

Die Eltern sollten das ganze dann auch noch mal so schreiben und eine entsprechende Unterlassungsklage ankündigen, sollte das nicht aufhören.



Alternativ könnte man die Nummer des Vermieters auch sperren und einfach auflegen wenn er mit unterdrückter Nummer anruft.



Letzteres dürfte sich auch nicht ganz so belastend auf das Mieter-Vermieterverhältnis auswirken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von rhbabe):
Vielmehr ruf mein Vermieter lieber meine Eltern an und setzt diese unter Druck wenn er sein Interesse durchsetzen will.


Ich dachte der Vater ist 1981 gestorben und die Mutter 2016 http://www.123recht.net/Verwaltung-vom-Erbanteil-__f508675.html ?

Sonst müssen die Eltern dies dem Vermieter verbieten.

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