Meine Freundin hat Hausverbot

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
FFBonn21
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)
Meine Freundin hat Hausverbot

Hallo zusammen,
Ich habe seit ein paar Wochen das Problem, dass meine Freundin von meiner Mutter Hausverbot erteilt bekommen hat. Da ich noch bei meiner Mutter wohne gestaltet sich das Treffen unter 4 Augen sehr schwierig, da ihre eltern uns zwar zu ihr rein lassen, jedoch auch nicht so begeistert sind wenn das alle 2-3 Tage der Fall ist. Jetzt die Frage; Darf meine Mutter, die die Wohnung zwar gemietet hat, die Miete aber auch von meinem Unterhalt vom Vater und meinem Kindergeld bezahlt, meiner Freundin Verbieten mich daheim zu besuchen?
Danke schonmal für eine eindeutige Antwort ^^

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FFBonn21
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)

Meine Mutter hat ein geringes eigenes einkommen was aber allein nicht mal für die miete reichen würde, wir kommen nur durch 2x Kindergeld und 2x Unterhalt von verschiedenen Vätern über die runden

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo FFBonn21,

hier wirst du deine Frage also von den *Experten* beantwortet bekommen.

Mal sehen, ob sie anders ausfällt ;)

@scalar

Tatsächlich dient der KU unter anderem von der Bestimmung her auch dazu, die Kosten für eine angemessene Wohnung zu decken.

Somit ist er (zumindest teilweise) auch sinngemäß investiert, wenn die Mutter damit Kosten der Wohnung finanziert.

Mit seiner Sichtweise, dass er da quasi die Kosten der Mutter deckt, liegt der TE ein wenig neben der unterhaltsrechtlichen Realität.


Schönen Sonntag noch

-- Editiert von Haselstrauch am 03.08.2008 18:55:42

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das hausrecht liegt fraglos bei deiner mutter.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Wichtig zu wissen wäre wohl, ob denn der TE volljährig ist.
Auch wenn er als Volljähriger keinen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter hat, wohnt er nicht etwa aus Gnädigkeit bei seiner Mutter, sondern weil diese ihm anderenfalls wohl Unterhalt schuldete. Somit besteht - wenn vielleicht auch konkludent geschlossen - dennoch wohl soetwas wie ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Unterhaltsleistungen in immaterieller Weise. Man kann also wohl nicht so einfach davon ausgehen, dass die Mutter das alleinige Hausrecht ausüben darf. Auch Untermieter haben für die von Ihnen bewohnten Räumlichkeiten Hausrecht.

Ist der TE minderjährig, wird die Mutter Zusammentreffen mit der nicht gewünschten Freundin wohl untersagen dürfen.

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich denke mal, dass es egal ist ob minder- oder volljährig. Der Mutter gehört die Wohnung, egal wer bezahlt, der Sohn bewohnt 1 sog. Jugendzimmer.
Stellt euch vor, der Sohn schleppt einige Chaoten an. Darf die Mutter dann die Typen nicht rauswerfen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Wem die Wohnung gehört ist hinsichtlich des Hausrechts nicht so wichtig. Tatsächlich wichtig ist vielmehr, wer in der Wohnung wohnt. Meinem Verständnis nach hat in einer Wohnung Hausrecht, wer eine Wohnung bewohnt. Für jeden Bewohner der Wohnung gilt dort ja auch der grundgesetzliche Schutz seiner Wohnung, unabhängig von Besitz- und Eigentumsverhältnissen.

Wenn die Mutter ein berechtigtes Interesse hat, dem Besuch des Sohnes Hausverbot zu erteilen, geht ihr Recht möglicherweise über das des Sohnes. Z.B. wenn durch den Besuch unzumutbare Belästigungen ausgehen oder Straftaten verübt werden etc. Die alleinige Missbilligung der Freundin reicht meiner Auffassung nach hier nicht aus, denn auch der Sohn hat ein berechtigtes Interesse, die von ihm genutzte Wohnung auch bestimmungsgemäß zu gebrauchen.

Und nochmal. Nur weil kein schriftlicher Vertrag existiert, bedeutet das ja nicht, dass zwischen den Bewohnern einer Wohnung nicht konkludent eine Abrede über die Nutzungs- und Wohnverhältnisse getroffen wurde. Wenn der Sohn unterhaltsberechtigt ist, (was anzunehmen ist, da der Vater ja wohl Unterhalt bezahlt) besteht überdies natürlich auch ein Unterhaltsanspruch gegen die Mutter, denn der Unterhaltsanspruch des Kindes richtet sich ja gegen beide Eltern. Da der Unterhalt von der Mutter nicht als Barunterhalt entrichtet wird, drängt sich die Vermutung einer konkludenten Abrede geradezu auf. Da muss der Sohn nicht mal die von der Mutter verwendeten Unterhaltszahlungen bemühen. Im übrigen stehen diese dem volljährigen Kind zu, nicht etwa der Mutter.
Im Falle der Minderjährigkeit des Sohnes ergibt sich für die Eltern die Möglichkeit, im Rahmen des Sorgerechts, das Hausrecht des Kindes auszuüben, weshalb hier kein eigener "Hausrechtsanspruch" des Sohnes entstehen kann.

-- Editiert von mega am 03.08.2008 22:44:16

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... unterhaltspflicht hin oder her - die mutter wird den sohnemann auch wohl aus der wohnung werfen können, wenn die verhältnisse ein zuträgliches maß überschreiten. um wieviel mehr dann die freundin ... wenn das dem sohn nicht passt, könnte er ja versuchen, sich das vor gericht zu erstreiten. wetten auf den ausgang werden angenommen ....

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#11
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ja. Die Mutter wird den Sohn im Rahmen einer ordentlichen Kündigung und Räumungsklage schon aus der Wohnung bekommen. "Einfach so" allerdings sicher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Recht4U
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Einfache Frage, einfache Antwort:
Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt was gespielt wird.
Die Mutter hat das Hausrecht und kann so viele Hausverbote aussprechen, wie sie will. Sie muss das nicht mal begründen. Sie werden ihre kospirativen Treffen an einem anderen Ort durchführen müssen.
Die Tatsache, dass die Mutter Unterhalt und Kindergeld bekommt ändert daran rein gar nichts. Beide Posten sind für die Mutter zur freien Verwendung und entgegen anderer Meinungen NICHT zweckgebunden.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Uiiiihhh, toll, dass wir diese Frage nach 6 Jahren jetzt auch endlich geklärt haben. Vermutlich wohnt Sohnemann inzwischen eh nicht mehr dort oder die Freundin hat sich inzwischen erledigt.

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