Meine Verpflichtung nach Mietende wenn Ex-Partner in der Wohnung bleibt

30. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Verpflichtung nach Mietende wenn Ex-Partner in der Wohnung bleibt

Hallo zusammen
Ich hoffe mir kann jemand einen guten Rat geben. Mein Ex-Partner und ich haben uns getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und mein Mietvertrag endet zum 30.09.
Er hat zwar auch gekündigt, hat aber nicht vor zu diesem Termin auszuziehen.
Es gab diverse Eskalationen seinerseits daher habe ich die Schlüssel an ihn übergeben, mir dies aber schriftlich bestätigen lassen. Meine Miete zahle ich natürlich bis Vertragsende weiter, muss ich ja. Er hat zudem mehrfach auch dem Vermieter gegenüber angegeben, er ließe sich rausklagen und werde freiwillig nicht ausziehen.
Nun meine Frage: wenn er ab Oktober noch in der Wohnung lebt, was habe ich dann noch für Pflichten in Bezug auf Renovierung und Reinigung der Wohnung?

Ich werde mich auch noch von einem Anwalt beraten lassen, möchte aber trotzdem gerne wissen ob bereits jmd Erfahrung mit solchen Fällen hat.

Vielen Dank schon mal für Infos und Ratschläge , liebe Grüße

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5484 Beiträge, 2480x hilfreich)

Alle Pflichten. Auch in Bezug des zu zahlenden Schadenersatz.

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#2
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Alle Pflichten

Danke schon mal für die Antwort
Heißt also, obwohl mein Vertrag beendet ist, ich keinen Zugang zur Wohnung habe und nicht weiß wann er auszieht muss ich mich an Renovierung und allem beteiligen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
und mein Mietvertrag endet zum 30.09.
Ihr habt also 2 Mietverträge und jeder hat seinen eigenen Mietvertrag gekündigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
habt also 2 Mietverträge und jeder hat seinen eigenen Mietvertrag gekündigt


Nein aber wir haben gemeinsam gekündigt mit einer regulären Frist von 3 Monaten. Nur da ich mich kurz darauf getrennt habe möchte er jetzt in der Wohnung Bleiben, jedoch gibt der Vermieter ihn aufgrund seines aggressiven Verhaltens keinen neuen Vertrag. Er sagte er will sich raus klagen lassen. Ist allgemein eine Recht komplizierte Situation, aber das ist ein Punkt zwischen ihm und dem Vermieter. Mich betrifft die angestrebte Räumungsklage nicht, habe ich auch schriftlich von Anwalt des Vermieters bekommen, für mich gilt separat die ordentliche Kündigung zu Ende September. Ihm wurde Räumung angesetzt zu Ende August hilfsweise ordentlich gekündigt zu Ende November. Vllt hilft dieser Punkt bei der Einschätzung der Lage

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Nein, aber wir haben gemeinsam gekündigt mit einer regulären Frist von 3 Monaten
Danach haftet ihr gem. § 421 BGB ---gesamtschuldnerisch---.
Dann bleibt zu hoffen, dass das eine komplette *Enthaftung* für alles ab 1.10.23 ist, was der Vermieter dir schrieb.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Der gemeinsame Mietvertrag wurde also gemeinsam gekündigt. Das verpflichtet dennoch beide Mieter die Wohnung zu übergeben und zwar in dem vereinbarten Zustand, also evtl. auch renoviert. Dieser Anspruch des Vermieters besteht also gegen beide Exmieter.
Nach Beendigung des MIetverhätnisses besteht zwar eine Verjährungsfrist nach § 548 BGB. Diese hängt aber wieder vom Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache ab.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Enthaftung


Oh je ich werde auf jeden Fall einen Beratungstermin bei einem Anwalt machen um mich abzusichern. Aber auf jeden Fall vielen lieben Dank für deine Antworten. Ich befürchte in dem Fall böses. Ich hoffe drauf dass es gesondert behandelt wird da der Anwalt in dem Schreiben direkt formuliert hat dass ich ordentlich gekündigt habe inkl Datum und er eine neue Frist hat auf 30.11.
Könnte ja bedeuten dass somit auch die Haftung bzw Pflicht anders aufgeteilt ist.

Sollte ich mehr wissen werde ich es hier anfügen, Vllt hilft das auch mal jmd

-- Editiert von User am 30. August 2023 18:44

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Wir müssen hier zwischen zwei Problemkreisen unterscheiden. Da ist einmal die rechtliche Beziehung zum Vermieter. Da seid Ihr Gesamtschuldner. Ihr schuldet also den Mietzins gemeinsam, aber nicht nur das, sondern auch die anderen Leistungen, die ein Mieter zu übernehmen hat. Also, vertragsgemäße Räumung, und was sonst noch dazu gehört. Der Vermieter hat die "freie Auswahl." Er entscheidet, bei wem von den beiden Mietern er was fordert.

So, und dann haben wir das Verhältnis von Dir und Deinem Ex. Der Schaden, der Dir eventuell durch seine Bockigkeit entsteht, den kannst Du ihm gegenüber geltend machen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Mich betrifft die angestrebte Räumungsklage nicht, habe ich auch schriftlich von Anwalt des Vermieters bekommen, für mich gilt separat die ordentliche Kündigung zu Ende September.

Richtig, die Räumungsklage betrifft dich nicht.
Aber alle Kosten des Verfahrens der gesamte Schadenersatz kann bei Dir geltend komplett gemacht werden



Zitat (von Anami):
Dann bleibt zu hoffen, dass das eine komplette *Enthaftung* für alles ab 1.10.23 ist, was der Vermieter dir schrieb.

Ich fürchte das sich diese Hoffnung nicht erfüllen wird.
Da wäre dann mal der Wortlaut des Geschriebenen wichtig um darüber zu diskutieren.



Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Ihm wurde Räumung angesetzt zu Ende August hilfsweise ordentlich gekündigt zu Ende November.

Das ergibt beides überhaupt keinen Sinn.
Da frage ich mich doch, das der "Anwalt" des Vermieters beruflich macht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dann mal der Wortlaut des Geschriebenen wichtig


Wortlaut war . Der Mietvertrag wurde von Frau.... Ordentlich zum 30.9.23 gekündigt.
Gegen Herrn... Wird eine Räumungsklage ausgesprochen zum 30.08.23, hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum 30.11.23.
Fur die Bearbeitung und unsere Aufwendungen stellen wir Herrn ... 1054,65€ in Rechnung.

Ich habe auch auf Erlaubnis meines Vermieters mit dem Anwalt telefoniert, weil ich fragen zu dem Schreiben hatte. Und dieser hat mir gesagt, dass alles was die Klage betrifft nur meinen Ex angeht, also mir auch keine Kosten entstehen. Aber wenn er geräumt wird dann muss ich trotzdem bis Ende September zahlen und dann halt die volle Miete. Wobei ich das jetzt auch tue da er keinen Cent zahlt und ich da die Rechtslage kenne und weiß dass ich dafür dann aufkommen muss.
Ebenso ist dem Anwalt rausgerutscht, dass alles nach dem 30.9. nur noch meinen Ex betrifft und nicht mehr mich. Aber er hat dann Recht schnell das Thema gewechselt, ich vermute das war mehr als er sagen wollte. Oder im schlimmsten Fall Taktik. Aber daher werde ich mich definitiv doch von einem Anwalt beraten lassen.

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#11
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
alle Kosten des Verfahrens der gesamte Schadenersatz kann bei Dir geltend komplett gemacht werden


Das hatte er Anwalt bereits gesagt, dass mich dies eben nicht betrifft scheinbar.
Aber es sind in dem Schreiben noch 2 Paragraphen erwähnt die meiner Meinung nach nichts damit zu tun haben und zwar geht es darum dass die Mieter keine Zahlung leisten und daher die Wohnung entzogen wird . Ich müsste das nochmal nachschauen, bin aber jetzt auf Arbeit. Es steht weiter unten noch etwas über eine Hilfsfrist bei besonderen Umständen die eine Kündigung seitens des Vermieters zum 24.02.24
Den Punkt habe ich überhaupt nicht verstanden. Ebenso die Paragraphen, da ja die Miete durch mich gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Wortlaut war . Der Mietvertrag wurde von Frau.... Ordentlich zum 30.9.23 gekündigt.
Gegen Herrn... Wird eine Räumungsklage ausgesprochen zum 30.08.23, hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum 30.11.23.

Diese Schilderung widerspricht der Schilderungen in # 0 und #4:
Zitat:
Er hat zwar auch gekündigt, hat aber nicht vor zu diesem Termin auszuziehen.

Zitat:
aber wir haben gemeinsam gekündigt mit einer regulären Frist von 3 Monaten.


Scheinbar gibt es keine Kündigung des Herrn...und erst Recht keine Gemeinsame !

Solche Ungenauigkeiten führen zu unrichtigen Antworten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#13
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Scheinbar gibt es keine Kündigung des Herrn...und erst Recht keine Gemeinsame !
wir haben die Kündigung zusammen unterschrieben und ich habe die Bestätigung vom Vermieter erhalten. Nach der Trennung hat er gesagt dann bleibt er in der Wohnung. Der Vermieter möchte ihm aber keinen neuen Vertrag Geben, daraufhin hat er direkt gesagt er lasse sich halt rausklagen.
Das klingt verwirrend, aber die Kündigung ist erfolgt am 26.6. Fristgerecht. Was ihm durch den Kopf geht dass er meint er könne in der Wohnung einfach so bleiben weiß ich nicht. Das ist also keine Ungenauigkeit sondern das Verhalten meines Ex . Entschuldige wenn das ungenau bzw unklar rüber kam.

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#14
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(793 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So, und dann haben wir das Verhältnis von Dir und Deinem Ex. Der Schaden, der Dir eventuell durch seine Bockigkeit entsteht, den kannst Du ihm gegenüber geltend machen.


Wenn denn bei dem guten Mann was zu holen ist. :wink:

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#15
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(793 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Das hatte er Anwalt bereits gesagt, dass mich dies eben nicht betrifft scheinbar.


Ja, aber auch nur scheinbar.

Sollte bei deinem Ex nix zu holen (und du immer noch in der Haftung) sein, wird der Vermieter dich zur Kasse bitten, bevor er auf seinen Kosten hängenbleibt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Er hat zwar auch gekündigt, hat aber nicht vor zu diesem Termin auszuziehen.

Bis zum Auszugstermin, also Ende des Mietverhältnisses, haften die Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, für alle rechtlichen Verbindlichkeiten. Nach Ende des Mietverhältnisses ist in diesem Fall nur noch der Partner in der Wohnung, der nun eine entsprechende Zahlung an den VM richtet, nennt sich nicht mehr Miete.

Zitat (von wirdwerden):
Der Vermieter hat die "freie Auswahl." Er entscheidet, bei wem von den beiden Mietern er was fordert.

In diesem Fall hat dann einer der Mieter die Ar...karte, wenn er auserkoren wird.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Er hat zwar auch gekündigt, hat aber nicht vor zu diesem Termin auszuziehen.


Klingt jetzt so, als ob es doch keine Kündigung war sondern nur das Einverständnis daß die Vertragspartnerin aus dem Vertrag ausscheidet.
Wie soll man sonst diesen zerstückelten Teil der Vermietererklärung verstehen:
Zitat:
Der Mietvertrag wurde von Frau.... Ordentlich zum 30.9.23 gekündigt.
Gegen Herrn... Wird eine Räumungsklage ausgesprochen zum 30.08.23, hilfsweise eine ordentliche Kündigung zum 30.11.23.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#18
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wie soll man sonst diesen zerstückelten Teil der Vermietererklärung verstehen:

Das kam vom Anwalt des Vermieters. Das war Dr erste Abschnitt in dem 3 Seiten Brief

Und die Kündigung lautete, wir kündigen hiermit das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.9. Und haben beide unterschrieben. Wurde auch schriftlich bestätigt. Leider stellt sich mein ex seit der Trennung total quer und es ist kein normaler Kontakt mehr möglich.

Zitat (von Leo4):
Nach Ende des Mietverhältnisses ist in diesem Fall nur noch der Partner in der Wohnung, der nun eine entsprechende Zahlung an den VM richtet, nennt sich nicht mehr Miete.

Das wäre natürlich der Idealfall für Mich. Miete zahlt er ja überhaupt nicht seit 2 Monaten, die trage ich alleine obwohl ich bereits ausgezogen bin. Er verlangt von Vermieter sogar eine Entschädigung dafür dass der Anwalt in belästigt hat. Er fordert 4000€. Das ist aber völlig haltlos und tut nichts zum Fall. Nur das zeigt einfach dass die Situation sehr verfahren ist und eben sehr kompliziert.

Ich danke euch allen für die vielen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Was ihm durch den Kopf geht dass er meint er könne in der Wohnung einfach so bleiben weiß ich nicht.
Das ist doch jetzt wurscht.
Gern kannst du nochmal alles auch *deinem* Beratungsanwalt erzählen, kostet dann eben die *Beratungsgebühr*, wenn auch nur wiederholt würde, was du eh schon weißt und was alles sein könnte....oder auch nicht sein könnte.
Zitat (von Fehlerteufelchen ):
Das hatte er Anwalt bereits gesagt, dass mich dies eben nicht betrifft scheinbar.
Merkst du, wie scheinbar und sogar unsichtbar jetzt noch alles ist?
Wenn ihr beide zum 30.9. gekündigt habt, der Vermieter ihm aber ne R-Klage zum 30.8. ausspricht und ihm hilfsweise zum 30.11. kündigt....hat der Vermieter evtl. keine Ahnung. Kann dir zunächst egal sein.

Meine Empfehlung:
Du zahlst jetzt noch deine Miete für September, ziehst dann zum 30.9. mit Übergabe-Protokoll aus, gibst deine Schlüssel ab, entfernst dein Namensschild von Tür, Klingel und Briefkasten---und harrst der Dinge, die dann kommen.

Bis jetzt ist alles hinterm Horizont. Wenn der Vermieter irgendwann nach Anfang Oktober auf dich zukommt--- gehts weiter. Herr x könnte sich das alles noch überlegen--- warum nicht?



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anami):
gibst deine Schlüssel ab,

Die Schlüssel hat sie ja bereits an den Partner vor ihrem Auszug abgegeben. Hoffentlich erwächst ihr dadurch nicht auch noch ein Nachteil

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Scheinbar gibt es keine Kündigung des Herrn...und erst Recht keine Gemeinsame !


Die TE schreibt, dass gemeinsam gekündigt wurde. Und das muss man halt so glauben. Sie vermutet nur, dass der Partner trotz Kündigung nicht vorhatte, auszuziehen, was sich ja bewahrheitet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Ist doch alles wurscht. Es bleibt bei dem, was ich geschrieben habe. Die beiden ist im Außenverhältnis Gesamtschuldner, bis dass die Beziehung zum Vermieter endgültig auseinander getröselt ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Oh, upps, ich korrigiere mein #19. sorry.

Da die TE schon ausgezogen ist, hat sich das mit dem Schlüssel usw erledigt und sie bezahlt die gesamte Miete bis September an den Vermieter.

-Gestern war der 30.8.
-Räumungsklagen zum 30.8. können einem Mieter nicht ausgesprochen werden
-Vermutlich wurde sie angekündigt, weil Herr x keinen eigenen Vertrag erhält.
-Die Klage kann der Anwalt frühestens heute bei Gericht einreichen.
-Irgendwann... gibt es von dort ne Entscheidung.

Da hier der Anwalt des Vermieters tätig wurde--- hat zunächst der Vermieter den Anwalt zu bezahlen. Oder der Anwalt schreibts auf den Deckel.
Herr x hat jetzt höchstens auszuziehen oder die Kündigung zum 30.11. abzuwarten oder sich um *Verteidigung* wegen des Vertrages zu kümmern oder die Gerichtsentscheidung zur R-Klage abzuwarten.

Was Herr x später an wen und wofür zu zahlen hat, kommt viel später.
Was Herr x irgendwann auf die TE schiebt, bleibt abzuwarten.
Noch hängt sie mit drin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Herr x hat jetzt höchstens auszuziehen oder die Kündigung zum 30.11. abzuwarten oder sich um *Verteidigung* wegen des Vertrages zu kümmern oder die Gerichtsentscheidung zur R-Klage abzuwarten.


Genau dieses versteh ich nicht.
Wenn es eine wirksame gemeinsame Kündigung gab, muß der Vermieter nicht nochmal kündigen.
Aujsnahme wäre die Kündigung hätte doch irgendwelche Mängel von denen hier nichts geschrieben wurde.
Dann ist aber der gesammte Vertrag ungekündigt und beide sind weiter Mieter.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es eine wirksame gemeinsame Kündigung gab, muß der Vermieter nicht nochmal kündigen.

Das habe ich auch nicht verstanden. Der Anwalt hat mir da erklärt, er müsse eine reguläre Frist setzen, falls die Räumungsklage zu lange dauert oder abgewiesen wird. Es gab so einige Dinge die ich nicht verstanden habe, auch was die Hilfsfrist zu 24.02.24 bedeutet und eben was es für mich heißt nachdem mein Vertrag zuende ist. Auch die Paragraphen waren mir unverständlich in dem Bezug. Der eine war §273 BGB Absatz 1
Das ergibt für mich keinen Sinn.
Daher suche ich jetzt einen Anwalt der mich beraten kann auch über den Brief.

Ich kann mir vorstellen dass es für euch verwirrend ist, ich bin ja schon selbst verwirrt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es eine wirksame gemeinsame Kündigung gab, muß der Vermieter nicht nochmal kündigen.
ich habe die schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Daher widerspricht sich vieles. Ich weiß natürlich nicht,bwas zw meinem Ex und dem Vermieter noch vorgefallen ist seit ich ausgezogen bin. Ich habe zwar ab und an Kontakt zum Vermieter, aber Dr erzählt mir sicher auch nicht alles

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Ich habe die schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten.

Und wurde der Eingang bestätigt oder der Inhalt (welcher).
War dies die Bestätigung der gemeinsamen Kündigung oder einer eigenen ?
Und mit welchen vollständigen Sätzen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und wurde der Eingang bestätigt oder der Inhalt (welcher).
War dies die Bestätigung der gemeinsamen Kündigung oder einer eigenen ?
Und mit welchen vollständigen Sätzen

Den Erhalt habe ich mir bei Übergabe direkt bestätigen lassen per Unterschrift und die fristgerecht le Kündigung von uns beiden wurde vom Vermieter per Post bestätigt. Darin stand, hiermit bestätige ich die fristgerechte Kündigung der Wohnung xy zum 30.9.23 durch Herrn .... Und Frau ....
Ich sage ja es ist Recht kompliziert, vor allen da er ja von Anwalt n neues Datum erhalten hat. Es sind diese Dinge die ich einfach nicht verstehe. Warum ein neues Datum wenn es ja ne akzeptierte Kündigung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Das ist nur eine Bestätigung des Erhalts.
( In den bisherigen Beiträgen wurde der Eindruck erweckt, daß damit die Beendigung des Mietvertrages (durch die Kündigung) bestätigt wurde !!
Gibt es etwa einen befristeten Mietvertrag oder die Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses ?

-- Editiert von User am 31. August 2023 18:33

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Fehlerteufelchen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Fehlerteufelchen ):
fristgerecht le Kündigung von uns beiden wurde vom Vermieter per Post bestätigt. Darin stand, hiermit bestätige ich die fristgerechte Kündigung der Wohnung xy zum 30.9.23 durch Herrn .... Und Frau ....

Die Kündigung wurde bestätigt.
Und das stand auch in dem Anwaltsbrief dass meine Kündigung ordentlich und bestätigt ist

0x Hilfreiche Antwort

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