Messi Wohnung gekündigt, Anwalt wendet sich an Betreuer.

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Messi Wohnung gekündigt, Anwalt wendet sich an Betreuer.

Hallo,

ich bin Betreuer (Ehrenamtlich bestellt) für meine Nachbarin (62). Psychisch Krank, Messi Sydrom, Pflegerad 2.

Mir sind alle Betreuungsaufgaben übertragen worden, bis auf die Aufenthaltsbestimmung und der Eigentumsvorbehalt liegt mir nicht vor.

Übernommen habe ich die Betreuung 11/2016. Eingezogen in die betroffene Wohnung ist sie 06/2016.
Die Wohnung hat sie zusammen mit mir wegen Mietstreitigkeiten zu 10/2018 gekündigt. Das ganze ging zuvor unter Anwälten hin und her. Wohnung teilweise kein Strom, Fesnter ausgefallen, Türen defekt usw. Nebenkosten bisher nie abgerechnet worden (mon. 130€)
Auf Anwaltlichen Rat Mietkürzung + einbehalt der Nebenkosten. Nach Ablauf der Frist wurde die letzten 2,5 Monate gar keine Miete mehr bezahlt.

Ausgezogen in eine möbilierte Wohnung ist sie dann 1.11.2018 mit etwa 25% in der Wohnung befindlichen "Sammlungen". Der Rest wurde dort hinterlassen. Finanziell ein hoher Schuldenstand bei gleichzeitiger Sozialhilfe.

Für die Entsorgung der alten Sachen konnte ich keinerlei Firmen oder Organisationen mit den sehr geringen bzw. keinen finanziellen Möglichkeiten finden. Mit Vertsicherung und Miete, sowie Nebenkosten und Abtrag bleibt nur GELD für Lebensmittel übrig. Rücklagen ect. wegen Pfändungen nicht vorhanden.

Nun will der Anwalt der Vermieterin die einbehaltenen Mietkosten + Kosten für die Blockierung der "Mietruine" haben. Natürlich nicht möglich. Ebenso ist es mir nicht möglich die Wohnung dort zu räumen, da ich selber keine Zeit habe und nach Anfrage bei Gericht dafür nicht verantwortlich sei, sondern ich lediglich aus finanziellen mitteln organisieren müsse. Das aber ist aber nicht möglich.

Jetzt wolllte der Anwalt zunächst meine Adressdaten und Betreuerausweis sehen. Plötzlich wendete sich das Blatt und ich soll für die Kosten der Entrümpelung aufkommen, was ja völlig absurd ist, weil ich dafür keinen Cent über habe. Ich hatte vorgeschlagen,dass ich mit der Betreuten unterschreibe, dass wir auf die Sammlungen des Sperrmülls verzichten und die Sachen sozusagen frei geben.

Was sollte ich hier tun? Das Gericht sagt klar das es zwar meine Aufgabe sei die Entrümpelung zu organiseiren, aber die sagten auch das es wohl keiner für 5 Euro machen würde.

Kann man mich evt. irgendwie in Haftung nehmen für diesen Fall? Mir ist da doch etwas unwohl nach den Anwalt Briefen.

Beste Grüße

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14 Antworten
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#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Dazu muß man wissen, du bist Betreuer, nicht Vormund. Also die Frage: Wie war das intern zwischen dir und der Betreuten, geregelt. Schließlich bist du zunächst erst einmal lediglich Assistent.

Pflegegrad? Wollte die Betreute Person überhaupt Pflegedienstleistungen, z.B. Dienste für die Reinigung bzw. Instandhaltung der Wohnung/ Mobilars in Anspruch nehmen? Das kannst du zwar organisieren, aber ohne den Willen der Betreuten läuft da nichts.

So, und jetzt die Entsorgungskosten. Das müßte allerdings schon aus den Geldmitteln der Betreuten zu erstreiten sein.

Du schreibst über die Korrespondenz der Anwälte. Ja, was sagen die Anwäte der Betreuten? Bzw. wozu raten die?

Immerhin haben die ja zur Einstellung der Mietzahlungen geraten.

Fazit: Du als Betreuer kannst nur in Haftung genommen werden, wenn du den Willen der Betreuten nicht umsetzen tust. Auch bei psychischen Extremen, immerhin deshalb Pflegegrad zuerkannt, bleibt: Du handelst lediglich namens und im Auftrag der betreuten Person.

Betreff der Miete hast du Anwälte zur Hilfe genommen, dein gutes Recht, ja u.U. auch die Pflicht. Denn du handelst im Interesse der Betreuten. Die Anwälte empfahlen Mietminderung und Einstelluing der Zahlungen.

ERGO: Die Nachzahlung der Miete wirst du erst einmal nicht aufbringen müssen.


-- Editiert von Spejbl am 19.03.2019 18:23

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Finanziell ein hoher Schuldenstand bei gleichzeitiger Sozialhilfe.
Ist die Gute denn schon in der Privatinsolvenz?
Und welche Sozialhilfe wird gezahlt?
Hartz 4 vom Jobcenter oder Grundsicherung vom Sozialamt?

Man kann eine ehrenamtliche Betreuung auch wieder abgeben, wenn man sich der Sache nicht gewachsen fühlt.
Amtsgericht, Betreuungsgericht. Der nächste Weg.
Als Ehrenamtler hat man keinen Betreuerausweis.
Bist du in der Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):


Für die Entsorgung der alten Sachen konnte ich keinerlei Firmen oder Organisationen mit den sehr geringen bzw. keinen finanziellen Möglichkeiten finden. Mit Vertsicherung und Miete, sowie Nebenkosten und Abtrag bleibt nur GELD für Lebensmittel übrig. Rücklagen ect. wegen Pfändungen nicht vorhanden.


Über welchen Umfang reden wir hier. Notfalls Container aufstellen lassen, Leute finden, die zupachen, Müll rein, und abholen lassen. Klar, Entsorgungsfirmen kosten Geld. Manchmal muß man selbst Hand anlegen. Oder selber zur Entsorgungsstation bringen. Bzw. gibt es Hilfe bei der Familie der Betreuten oder deiner Verwandschaft?

-- Editiert von Spejbl am 19.03.2019 18:30

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Über welchen Umfang reden wir hier.
Über Messie-Hinterlassenschaft.
Zitat (von Spejbl):
Notfalls Container aufstellen lassen,
Notfalls bezahlt die wer?
Zitat (von Spejbl):
Leute finden, die zupachen, Müll rein, und abholen lassen.
Wie findet man die Leute?
Zitat (von Spejbl):
Klar, Entsorgungsfirmen kosten Geld
Klar, wer bezahlt die dann?
Zitat (von Spejbl):
Manchmal muß man selbst Hand anlegen.
Aber hier nicht. Oder weißt du, dass die TE eine junge starke Person ist, die Messie-Haushalte entrümpeln kann und für die entstehenden Kosten eintritt?
Zitat (von Spejbl):
Oder selber zur Entsorgungsstation bringen.
Was denn? Die Hinterlassenschaft oder die Container?
Zitat (von Spejbl):
Bzw. gibt es Hilfe bei der Familie der Betreuten oder deiner Verwandschaft?
Bzw.... würde die Frage wohl hier nicht gestellt worden sein.

:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Ausgezogen in eine möbilierte Wohnung ist sie dann 1.11.2018 mit etwa 25% in der Wohnung befindlichen "Sammlungen". Der Rest wurde dort hinterlassen. Finanziell ein hoher Schuldenstand bei gleichzeitiger Sozialhilfe.


Wieso haben Sie den Müll id Wohnung gelassen? Sie sind ehrenamtlicher Betreuer, Sie haben die Wohnung ordentlich gekündigt, Sie hatten genug Zeit den Umzug zu organisieren und dafür zu sorgen, dass der Müll entsorgt wird. Warum haben Sie das nicht getan?

Hinzu kommt, dass die letzten 2 1/2 Mieten nicht gezahlt wurden, also die Wohnung geschrottet reicht dann noch nicht ... und mit den "gesparten" Mieten war keine Organisation bereit zu helfen? Unglaubwürdig.

Zitat (von fb451712-96):
Nun will der Anwalt der Vermieterin die einbehaltenen Mietkosten + Kosten für die Blockierung der "Mietruine" haben.


Durchaus verständlich, zumal Sie ja mit dafür gesorgt haben, aus aus einer (evtl.) mangelbehafteten Wohnung eine "Mietruine" wird und Sie finden das alles noch witzig ...

Zitat (von fb451712-96):
Jetzt wolllte der Anwalt zunächst meine Adressdaten und Betreuerausweis sehen. Plötzlich wendete sich das Blatt und ich soll für die Kosten der Entrümpelung aufkommen, was ja völlig absurd ist, weil ich dafür keinen Cent über habe


Ich gehe davon aus, dass Sie die Vermögensbetreuung haben? So wie ich das sehe sind Sie fein raus, Sie haben zugelassen dass die Wohnung verkommt, haben dem Eigentümer noch eins draufgesetzt und den Messiemüll einfach dort gelassen und das hat nicht gereicht, man hat auch noch 2 1/2 Mieten eingespart ... klar alles gedeckelt durch den Anwalt ... , aber da Sie noch ein Hobbybetreuer sind (ehrenamtlich) kann Sie nix jucken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb451712-96):
Finanziell ein hoher Schuldenstand bei gleichzeitiger Sozialhilfe.
Ist die Gute denn schon in der Privatinsolvenz?
Und welche Sozialhilfe wird gezahlt?
Hartz 4 vom Jobcenter oder Grundsicherung vom Sozialamt?
Vom Sozialamt Grundsicherung, Aufstockung zur Witwenrente.

Man kann eine ehrenamtliche Betreuung auch wieder abgeben, wenn man sich der Sache nicht gewachsen fühlt.
Amtsgericht, Betreuungsgericht. Der nächste Weg.
Als Ehrenamtler hat man keinen Betreuerausweis.
Bist du in der Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer?


Gewachsen bin ich dem schon. Es ist halt nur so, dass sie mir teilweise, wegen ihres Messi Sysdroms verboten hat ihre Wohnung zu betreten und nichts zu entsorgen, demnach habe ich gesetzlich diesem ja zu Folgen. Hingehen und Sachen in Müll zu werfen würde sie komplett ausrasten und zweitens würde es ja gesetzeswidrig sein. Demnach konnte ich nicht einfach hingehen und den aus meiner Sicht Sperrmüll entsorgen.

Ja in einer Versicherung bin ich laut Betreuungsgericht. Aber da höre ich immer nur folgenden Satz. Sie müssen immer im Sinne der Betreuten entscheiden, nie gegen ihren Willen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Zitat (von fb451712-96):


Für die Entsorgung der alten Sachen konnte ich keinerlei Firmen oder Organisationen mit den sehr geringen bzw. keinen finanziellen Möglichkeiten finden. Mit Vertsicherung und Miete, sowie Nebenkosten und Abtrag bleibt nur GELD für Lebensmittel übrig. Rücklagen ect. wegen Pfändungen nicht vorhanden.


Über welchen Umfang reden wir hier. Notfalls Container aufstellen lassen, Leute finden, die zupachen, Müll rein, und abholen lassen. Klar, Entsorgungsfirmen kosten Geld. Manchmal muß man selbst Hand anlegen. Oder selber zur Entsorgungsstation bringen. Bzw. gibt es Hilfe bei der Familie der Betreuten oder deiner Verwandschaft?

Der Umfang besteht zu 95% aus Sperrmüll der sogar kostenlos entsorgt werden könnte. Ich selber betrete aber das Haus dort nicht mehr, da dort mehrere Alkohol und Drogenabhängige wohnen und diese bereits mehrfach körperliche Gewalt angedroht haben....... Zudem muss ich da nichts selber entsorgen, dass ist ja aus dem Betreuungsrecht auch klar geregelt.

Problem ist halt das keine Kohle da ist.
Jetzige Miete + NK
Abträge Schulden bzw. Kredit
Strom, Wasser
Lebensmittel
und am Monatsende bleiben vielleicht 5 oder 10 Euro über. Davon kann man rein gar nichts machen. Ist halt ja meist so als Sozialfall.

-- Editiert von Spejbl am 19.03.2019 18:30


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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Sie müssen immer im Sinne der Betreuten entscheiden
Dann kannst du auch nur das tun. Du vertrittst die Interessen deiner Betreuten.
Also: Es gibt monatlich Sozialhilfe und Witwenrente und die jetzigen Wohnkosten. Soweit so gut. Und weiter nichts?
Hoher Schuldenstand---- dann wäre wohl die Privatinsolvenz zu beantragen.
Es ist also gar kein Geld vorhanden, die Hinterlassenschaften einzulagern oder doch zu entsorgen.
Zitat (von fb451712-96):
Auf Anwaltlichen Rat Mietkürzung + einbehalt der Nebenkosten. Nach Ablauf der Frist wurde die letzten 2,5 Monate gar keine Miete mehr bezahlt.
Der Vermieter-Anwalt vertritt logischerweise die Interessen des Vermieters. Der sieht jetzt Verschulden.
Zitat (von fb451712-96):
und ich soll für die Kosten der Entrümpelung aufkommen,
Das schreibt der Anwalt?

Witzig oder vernachlässigt finde ich hier nichts.
Aber so einfach lässt sich das Begehren des Vermieters eben nicht erfüllen, möglicherweise gar nicht.
Für den einen ist es Müll, für den Messie Wertvolles in ganz bestimmter Ordnung.

Manchmal schlägt das unternehmerische Risiko eines Vermieters hart zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
fb451712-96
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb451712-96):
Sie müssen immer im Sinne der Betreuten entscheiden
Dann kannst du auch nur das tun. Du vertrittst die Interessen deiner Betreuten.
Also: Es gibt monatlich Sozialhilfe und Witwenrente und die jetzigen Wohnkosten. Soweit so gut. Und weiter nichts?
Hoher Schuldenstand---- dann wäre wohl die Privatinsolvenz zu beantragen.
Es ist also gar kein Geld vorhanden, die Hinterlassenschaften einzulagern oder doch zu entsorgen.

Einzig was vorhanden ist sind Schulden. Antrag auf Insolvenz hatte ich über das Jobcenter gemacht. Da gab es Gutscheine oder ähnliches für ein Insovenzverein. Hin gegangen und alles abgegeben was nötig war. Dann wurde Erwerbsunfähigkeit festgestellt.
Jobcebter zahlt die Insolvenz nicht wurde dem Verein mitgeteilt.

Jetzt kamen die 15 Ordner Retour und wieder alles neu vom Sozialamt. Es werden aktuell die Gläubiger angeschrieben.

Zitat (von fb451712-96):
Auf Anwaltlichen Rat Mietkürzung + einbehalt der Nebenkosten. Nach Ablauf der Frist wurde die letzten 2,5 Monate gar keine Miete mehr bezahlt.
Der Vermieter-Anwalt vertritt logischerweise die Interessen des Vermieters. Der sieht jetzt Verschulden.
Zitat (von fb451712-96):
und ich soll für die Kosten der Entrümpelung aufkommen,
Das schreibt der Anwalt?

Witzig oder vernachlässigt finde ich hier nichts.
Aber so einfach lässt sich das Begehren des Vermieters eben nicht erfüllen, möglicherweise gar nicht.
Für den einen ist es Müll, für den Messie Wertvolles in ganz bestimmter Ordnung.

Manchmal schlägt das unternehmerische Risiko eines Vermieters hart zu.


Ich selber kann wegen Bandscheibe eh nichts schweres Tragen. Hab selbst GDB 50.

Zudem hat der Anwalt auch schon beim Gericht Ärger gemacht weil ich nicht mit räumen würde. Völlig sinnfrei, weil sie es erstens nicht zulässt und b.) Das Gericht klar gesagt hat das es Vermiterrisiko sei.

Aber es gibt ja diese Haftpflicht über das Betreuungsgericht und darüber scheint mir der Anwalt eine Pflichtverletzung anhängen wollen um die entrümpelung zu finanzieren.

Die Bankangelegenheiten darf sie ja selber auch Regeln. Sie hat die Mieten ja selbstständig storniert am Ende des Monats. Geht dann zur Bank hebt es ab und kauft paar Stangen Zigaretten. Geld alle.
Habe dann das Gericht angerufen und man sagte es besteht kein Eigentumsvorbehalt. Was sie mit ihrem Geld macht ist ihre Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von fb451712-96):
Zudem hat der Anwalt auch schon beim Gericht Ärger gemacht weil ich nicht mit räumen würde. Völlig sinnfrei, weil sie es erstens nicht zulässt und b.) Das Gericht klar gesagt hat das es Vermiterrisiko sei.


So sinnfrei finde ich das nicht.

Sie hat mit deiner Hilfe zum Ende Oktober 2018 die Wohnung gekündigt. Das bedeutet aber auch, dass zum Ende der Mietzeit diese eben auch geräumt an den Vermieter herauszugeben ist.

Ob die Betreute das will oder nicht. Sie kann doch ihren Kram nicht bis er sich von selbst auflöst in der Wohnung stehen lassen. Das hättest du ihr klar machen müssen oder eben dafür sorgen, dass sich jemand der Gesamtsitaution annimmt, der sich auch wirklich damit auskennt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119990 Beiträge, 39812x hilfreich)

Irgenwie haben hier ein paar Leute ziemlich falsche Vorstellungen von den Rechen, Pflichten und Durchsetzungsmöglichkeiten eines (Teil-)Betreuers...

Erst mal darüber informieren, dann antworten?



Zitat (von fb451712-96):
und der Eigentumsvorbehalt liegt mir nicht vor.

Ein "Eigentumsvorbehalt" in dem Zusammenhang wäre mir neu. Also, was genau meint man damit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Spejbl: für Erwachsene gibt es keine Vormundschaft, nur für Minderjährige. Und der Betreuer ist auch nicht weisungsgebunden. Er hat entsprechend des gesetzten Rahmens des gerichtlichen Beschlusses die juristisch relevanten Aufgaben abzuwickeln und das wars. Die Betreuerin ist weder Putzfrau noch Entrümplerin. Sie kann nur das regeln, was aus den Einnahmen der betreuten Person zu realisieren ist, evtl. müssen Anträge auf Bewilligung von Mittel wo auch immer gestellt werden.

Was mir in diesem Zusammenhang Sorgen macht, das ist die totale Einstellung aller Mietzahlungen. Die geht nach meiner ERfahrung eigentlich bei Gericht nie durch. Und die Betroffene hat ja da auch noch drinne gewohnt. Ich hoffe sehr, dass die Fragestellerin das seinerzeit auch der aufstockenden Behörde mitgeteilt hat. Ich hoffe auch, dass die Abrechnungen für das Betreuungsgericht absolut sauber sind. Denn durch das Betreuungsgeld stand die Betroffene ja finanziell nicht so furchtbar schlecht da. Und für eine richtige angemessene Zuweisung von Haushaltsgeld, sinnvolle Einsetzung des überschießenden Betrages, dafür ist der Betreuer nun mal zuständig.

Wenn hier Fehler passiert sind, so ist die Betreuerin aber duch eine vom Amtsgericht eingerichtete Versicherung geschützt. Ich würde aus diesem Grund die Gegenseite darauf hinweisen, sich doch bitte mit dem Betreuungsgericht in Verbindung zu setzen. Und - es gibt für jeden Vermieter auch ein gewisses unternehmerisches Risiko. Hier ist es die Räumung der Wohnung auf eigene Kosten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119990 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und für eine richtige angemessene Zuweisung von Haushaltsgeld, sinnvolle Einsetzung des überschießenden Betrages, dafür ist der Betreuer nun mal zuständig.

Nö:
Zitat (von fb451712-96):
Die Bankangelegenheiten darf sie ja selber auch Regeln. ... Habe dann das Gericht angerufen und man sagte es besteht kein Eigentumsvorbehalt. Was sie mit ihrem Geld macht ist ihre Sache.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Bei der Konstellation frage ich mich, welcher Art die Betreuung denn dann ist? ...

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