Hallo,
aus der Wohnung des Nachbarns drang schlechter Geruch. Es wurde der Vermieterin gemeldet. Es stellte sich heraus, dass diese vermüllt ist. Der Mieter aber stets seine Miete pünktlich bezahlt hat. Die Vermieterin will jetzt zum Amt gehen und dies melden. Natürlich hat der Vermieter nun unglaubliche Angst. Was hat der Mieter nun zu befürchten? Bußgeld? Eine Verwarnung seitens des Amtes? Wie werden sie tätig und wie lange dauert so etwas?
Der Nachbar hat auch angeboten ihm eine Frist von 4 Wochen zu geben, er hatte eine harte Zeit durch gemacht, was die Vermieterin auch nach mehrfachen bitten, abgelehnt hat.
Eine Kündigung droht ihm nicht, das hat die Vermieterin gesagt, auch wenn Angehörige von ihr anderer Meinung waren. Laut Aussage der Vermieterin droht dem Mieter nun ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. Ist dies so korrekt?
Die Wohnung darf aber, da man weiß dass dort keine Gefahr mehr besteht, nicht mehr seitens der Vermieterin oder der Behörden betreten werden. Sehe ich das richtig? Es sei denn es wäre natürlich ein Durchsuchungsbefehl vorhanden. Was wäre, wenn dagegen verstoßen werden würde?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!
MfG
P. S. Ist das eigentlich in Ordnung, dass diese Vermieterin, das all ihren Mietern erzählt, selbst denen, die nicht in diesem Haus wohnen?
-- Editiert von EinfachUndercover am 01.07.2018 22:13
Messiewohnung: Vermieterin geht zum Amt
1. Juli 2018
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Frage vom 1. Juli 2018 | 21:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Messiewohnung: Vermieterin geht zum Amt
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#1
Antwort vom 1. Juli 2018 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116260 Beiträge, 39235x hilfreich)
ZitatLaut Aussage der Vermieterin droht dem Mieter nun ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. Ist dies so korrekt? :
Das könnte passieren, je nach Entscheidung des Amts
Es kann auch passieren, das der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Kontakt sucht und Hilfestellungen anbietet.
Zitatwas die Vermieterin auch nach mehrfachen bitten, abgelehnt hat. :
Eine Kündigung droht ihm nicht, das hat die Vermieterin gesagt,
Mit der Vermieterin hat er einen "guten Fang" gemacht wie man so schön sagt.
Nicht nur das sie nicht kündigt, sie sorgt auch noch dafür, das er Hilfe bekommt.
ZitatDie Wohnung darf aber, da man weiß dass dort keine Gefahr mehr besteht, :
Und welche offizielle Stell hat das festgestellt?
ZitatEs sei denn es wäre natürlich ein Durchsuchungsbefehl vorhanden. :
Nein, "Gefahr in Verzug" ist auch ein Grund ohne Durchsuchungsbefehl dort rein zu kommen.
Und der Schilderung nach könnte diese durchaus vorliegen.
#2
Antwort vom 2. Juli 2018 | 10:01
Von
Status: Unbeschreiblich (37554 Beiträge, 13800x hilfreich)
Von so einer Wohnung geht in der Regel Seuchengefahr aus. Wir haben hier nicht nur ein Vermieter/Mieterproblem, sondern auch eine ganz andere Ebene. die muss geregelt werden. Verhindern, dass das wieder passiert, evtl. mit fremder (amtlicher) Hilfe. Ob eine Gefahr demnächst wieder besteht, das kann man nicht abschätzen. Da sollte ein Weg gefunden werden, das zu kontrollieren. Das schuldet die Vermieterin auch den anderen Mietern.
Ansonsten kann jeder in Deutschland über jeden alles verbreiten, weiter erzählen, was der Wahrheit entspricht.
wirdwerden
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