Messung der Luftfeuchtigkeit

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
HerrRossi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Messung der Luftfeuchtigkeit

Hallo zusammen,

bei mir in der Wohnung ist schon seit Monaten eine zu hohe Luftfeuchtigkeit (meist über 70%). Trotz mehrfacher Gespräche mit dem Vermieter, der nur darauf hinwies, die Wohnung richtig zu lüften, was ich durch Stoßlüften, Heizen und diverse Raumentfeuchter bereits mache, bleibt die Luftfeuchtigkeit konstant hoch. Da inzwischen schon mehrere Holzkörbe und ein Holzschrank vom Schimmelpilz befallen waren und ich das nicht länger hinnehmen möchte, wollte ich fragen, an wen man sich wenden muss, wenn die Räume zu feucht sind. Welche Sachverständigen müsste man dann zu Rate ziehen??? Und gleich meine nächste Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Sachverständigen und wie sieht es mit einer Mietminderung aus???

@Blockwart, falls er das liest: Ich gehöre zu den 3 %.

-- Editiert von HerrRossi am 24.10.2007 23:12:09

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ganz klar hast du das Recht die Miete zu mindern. Vorraussetzung hierfür ist dass der Mangel nicht durch dich bzw. schuldhaft durch dich entstanden ist.

Wenn du wirklich genügend entsprechend lüftest hast du dir nichts vorzuwerfen und die Entstehung des Mangels liegt im Verantwortungsbereich deines VM. U. u. kannst du hier auch mal das Gesundheitsamt einschalten.

Im Hinblick auf die schwere des Mangels würde ich mich an deiner Stelle auch einen rechtlichen Beistand holen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ganz klar hast du das Recht die Miete zu mindern. Vorraussetzung hierfür ist dass der Mangel nicht durch dich bzw. schuldhaft durch dich entstanden ist.

Köstlich formuliert.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HerrRossi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Enduristi für deinen Betrag. Du hast schon Recht, das Forum zum Meinungen einholen ist die eine Sache, aber ich werde mir jetzt auch rechtlichen Beistand holen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wousch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir misst aktuell der Malermeister, der vor meinem Einzug die Innendämmung angebracht hat (und zwischenzeitlich wieder runtergerissen hat) regelmäßig mit entsprechendem Messgerät die Feuchtigkeit in den Außenwänden.
Zusätzlich habe ich seit einigen Monaten einen Klimalogger (auf eigene Kosten besorgt), der jede Minute einen Messpunkt mit Temperatur und Luftfeuchtigkeit setzt und bei Abfrage des Geräts am PC eine entsprechende Liste mit den klimatischen Bedingungen auswirft.
Frag bei entsprechenden Handwerksbetrieben mal rum, ob die erst mal ohne größeren Kostenaufwand halbwegs unverbindlich bei Dir messen können, wenn dann die Ursache greifbarer ist, kannst Du bei weiterer Verweigerung des Vermieters immer noch einen Sachverständigen kommen lassen.

Da bei mir die Ursache (nasse Außenwände) bereits geklärt ist und ich eindeutig keine Schuld an der Ursache trage, zusätzlich seit diversen Wochen mein Wohnzimmer ohne Tapeten und ohne Innendämmung einer Baustelle gleicht und mittlerweile auch endlich ein Bautrockner rumpelt, mindere ich die Miete um faire 15 %, die Stromkosten für den Bautrockner darf die Hausverwaltung tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Da bei mir die Ursache (nasse Außenwände) bereits geklärt ist .. und mittlerweile auch endlich ein Bautrockner rumpelt

Neubau ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wousch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, Morthingale, kein Neubau, eine Bude aus den 70ern.
Und die Hausverwaltung findet immer neue Begründungen für die nassen Wände (die nicht nur meine Wohnung betreffen, sondern auch Wohnungen in anderen Etagen und das jetzt alles nicht zum 1. Mal), deshalb schreibe ich hier auch die aktuelle Begründung für meine nassen Wände nicht... :grins:
Hätte ich das mal alles vorher gewusst, aber ich hab's leider nicht gewusst. Mittlerweile bin ich schlauer und sehe mal, wie's weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Da bei mir die Ursache (nasse Außenwände) bereits geklärt ist

Nasse Außenwände sind nicht die Ursache, sondern das Ergebnis.

Solange die Ursache für die nassen Außenwände nicht beseitigt ist, nützen Bautrockner überhaupt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Die Wände können doch nicht von selbst nass,
sondern nur durch Wetter, Erdnässe, Rohbruch, oder Fehlverhalten von Hausbewohnern verursacht werden.

Was hindert die Ursache-Untersuchung, dass sie so lange dauert ?
Nässe greifen an Bausubstanz. Es kann nicht im Interesse des Vermieters liegen, diese zu ignorieren, insbesondere wenn mehrere Wohnungen betroffen sind. - Dies
sagt aber noch lange nicht, dass nicht mehrere Hausbewohner Wohnfehlverhalten haben.

Solange die Ursache ungeklärt ist, hilft ein
baufachlich unkundiger Rechtsbeistand wenig, vielmehr braucht man einen Bausach-
verständiger.
Da Hausverwaltung da ist, ist es seine Aufgabe das ihm anvertraute Haus von Schäden
zu befreien, als erste für die Sachklärung zu sorgen.







0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wousch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so kann man's auch ausdrücken, mortinghale, aber ich denke, dass jeder hier weiß, was ich gemeint habe und wir keine Haare spalten müssen.

Ganz ehrlich: die Ursache an sich ist mir schnurzegal und wie die das Problem in den Griff bekommen ist mir noch deutlich egaler - angeblich ist die Ursache jetzt beseitigt. Was abzuwarten bleibt.
Sollte es mir so ergehen wie den anderen Hausbewohnern, kann ich mich auf ein absehbares Wiedersehen mit den diversen Handwerkern einstellen und ich bin sicher, dass die Hausverwaltung in diesem Falle wieder eine andere Begründung / Ursache für nasse Wände finden würde (wie eben bei den diversen Nachbarn).

Der Bautrockner trocknet jetzt und er trocknet gut und mit aktuell sichtbarem Ergebnis. Sollte das gleiche Problem wieder auftreten, schreib ich der HV halt noch mal einen forschen Brief und lasse die eben wieder antreten und diskutiere die Geschichte halt noch mal durch. Und ziehe meine Konsequenzen und ziehe dann sicherlich aus.

-- Editiert von wousch am 27.10.2007 12:23:20

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wousch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hausverwaltung in diesem Hause ist gleichbedeutend mit Vermietergesellschaft.
Und ich kann nur für mich sprechen, nicht für meine Nachbarn:
die Begutachtung der ganzen Geschichte und das Vorantreiben der Schadenbehebung wurde nachweislich durch die zuständigen Mitarbeiter der Vermietergesellschaft verzögert und nicht durch mich.

Für die HV scheint es zur Zeit kostengünstiger zu sein, hier und da ein bisschen in den Wohnungen zu fummeln anstatt die Fassade zu - was auch immer, ich bin kein Bausachverständiger. Betroffen sind im Endeffekt fast alle Etagen und fast alle Wohnungen auf der Wetterseite.
Vor vielen Jahren wurde die Fassade mal imprägniert (sagt man so?), danach war laut Hörensagen mehrere Jahre Ruhe in allen vorher betroffenen Wohnungen. Und jetzt geht's halt seit einigen Jahren überall wieder regelmäßig los, und in meiner Wohnung bei mindestens 2 Vormietern waren die Wände auch schon nass (was ich eben vorher nicht wusste).

Warum das bei mir hier jetzt doch endlich voran geht (allerdings sind wir hier jetzt auch schon seit 3 Monaten zugange) und bei anderen Nachbarn eher schleppend dürfte den Grund haben, dass ich konsequent die Miete mindere und einige der Nachbarn eben nicht. Eine andere Begründung für die unterschiedliche Behandlung kann ich mir nicht denken.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.648 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen