Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und hier kann mir jemand weiterhelfen?!
Der Mieter hat folgende Mietstaffelung im im Mietvertrag stehen:
"Staffelung :
Es gilt für die ersten 5 Jahre eine Mietpreisstaffelung von 3,5% auf den Ausgangsmietpreis sowie
für weitere 5 Jahre eine Staffel von 2.0% die Staffelung beginnt ab 1.1.2019 ,
Damit erhöht sich die Miete ab dem 1.1.2019 auf 1059,- Euro und in den Folgejahren jeweils
entsprechend um 3,5 % ( bzw, 2,5 %)."
So wie ich mich jetzt ins Thema eingelesen habe,wäre so eine Mietstaffelung nichtig, da die Erhöhungen nicht als € Beträge für alle Jahre angegeben sind. Das ist richtig, oder? Hier nun noch meine Fragen:
- Für das Jahr 2019 ist eine Erhöhung % und in € angegeben. Ist die Erhöhung für das Jahr dann rechtens oder ist die gesamte Staffelung generell nicht gültig?
- Der Mieter hat seit 01.01. 2019 die Miete inkl. der Erhöhung bezahlt. Kann die zu viel bezahlte Miete, wenn die Staffelung nicht rechtens ist, vom Vermieter zurück verlangt werden?
- Der Vermieter darf die Miete in Berlin dann nur bis zum max. Betrag im neuen Mietspiegel erhöhen, richtig? In dem Fall hier nehmen wir mal an: 12,75€ / m², da Neubau und gehobener Standard. Nehmen wir an, die Grundmiete im MV war schon höher und damit könnte der Vermieter keine neue Erhöhung durchsetzen, wenn ich das richtig verstehe?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Gruß
-- Editiert von GMG am 17.11.2019 16:32
Miestaffelung im Mietvertrag nichtig?
17. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2019 | 00:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miestaffelung im Mietvertrag nichtig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. November 2019 | 13:17
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatSo wie ich mich jetzt ins Thema eingelesen habe,wäre so eine Mietstaffelung nichtig, da die Erhöhungen nicht als € Beträge für alle Jahre angegeben sind. Das ist richtig, oder? Hier nun noch meine Fragen: :
Da sind Sie richtig informiert.
Und jetzt?
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