Miet-erhöhung

11. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chroesus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Miet-erhöhung

hallo zusammen,

wohne in hamburg und der vermieter sagte mir, dass aufgrund einer sog. "mietindexerhöhung" unsere monatl. miete um ca. 10€ angestiegen ist bzw. ich 10€ mehr zahlen soll.

ist so was rechtens? bzw. darf dieser das einfach so?

mfg + schönen abend noch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Chroesus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

einen allg. wohnraummietvertrag oder was meinst du?

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Gemäß § 557 b BGB kann im Mietvertrag eine "Indexmiete" vereinbart werden. Es kommt also, wie der Frage von Halbgott bereits zu entnehmen ist, darauf an, ob sich im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung findet.

Wenn ja, muss die Erhöhung in Texform geltend gemacht werden, worin die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben ist. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung wirksam.

Findet sich keine Vereinbarung über die Indexmiete im Mietvertrag, ist diese Form der Erhöhung nicht möglich. Dann käme nur eine Anpassung über die "ortsübliche Miete" nach § 558 BGB in Frage, wobei die Formvorschriften, Kappungsgrenzen u.a. einzuhalten sind.

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#4
 Von 
Chroesus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

habe gerade nochmal nachgeschaut! es wurde eine indexmietvereinbarung unterschrieben. :-(

mir ist aber noch nichts schriftliches zu gegangen. bisher wurde das lediglich mündlich von ihm erwähnt. er möchte noch gerne für die letzten 5monate den betrag der erhöhung nachträglich haben....

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Forderung nach einer Mieterhöhung muss in Textform, d.h. per Brief, Fax oder Email erfolgen. Sie kann nicht rückwirkend in Kraft treten, sondern gilt frühestens ab dem übernächsten Monat ab Erhalt der Mieterhöhung in Textform.

Wenn Du die Forderung heute erhalten würdest, dann wäre sie ab dem 01.03.2009 wirksam.

Außerdem darf der Vermieter sich die 10€ Erhöhung nicht einfach ausdenken, sondern muss sich bei der Berechnung auf die Daten des Statistischen Bundesamtes stützen.

-- Editiert von hh am 11.01.2009 20:49

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