Guten Tag
Sollte man, wenn man vor der im Vertrag stehenden 3-monatigen Kündigungsfrist einen Wohnungsmietvertrag beenden will/mus lieber eine Mietaufhebungsvereinbarung oder eine Kündigung (mit anderem Wortzusatz?) verwenden?
Es geht nicht um Streitigkeiten, sondern um "Zwangsumzug" durch ALG 2.
Alte und neue ARGE lehnt "Doppelmietzahlung" ab und einen PARAGRAPHEN der das eindeutig regelt,kenne ich nicht
P.S.:Ich mußte die neue Wohnung schon anmieten, da sie ALG 2-angemessen ist und sonst weg gewesen wäre.
Danke
mfG
-- Editiert von berndt45 am 24.04.2008 09:59:27
Mietaufhebungsvereinbarung oder Kündigung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Danke
Zitat:
Ansonsten hat die Arge doch den Umzug (inkl Umzugskosten) zu tragen!
Die Umzugskosten schon, aber "Doppelmiete" durch Kündigungsfrist sagt ARGE -nein-.
Neuer Vermieter ließ sich nicht auf längere Wartezeit ein.
Ich war (nach schon ewig langen Recherchen) gezwungen zu unterschreiben, da ich sonst Mietschulden bzw. meine Obdachlosigkeit verschulde.
Danke noch mal
mfG
-- Editiert von berndt45 am 24.04.2008 10:38:28
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--- editiert vom Admin
Wenn der V dann Handwerker ... in die Whg schickt, kannst Du die Mietzahlungen einstellen
Das ist Unsinn und kann den TE eine Menge Ärger bringen und Geld kosten.
Tolle Geschichte und falsche Infos. Ja, versuche einvernehmlich mit dem VM einen Aufhebungsvertrag hinzubekommen. Alles andere ist Quatsch.
--- editiert vom Admin
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Hörnchen,
Handwerker zahlen keine Miete, sondern kosten
Geld.
Ich hoffe, Du hast die Mietzahlungen der beauftragten Handwerker nicht in Deiner Eigenheimkalkulation.
--- editiert vom Admin
Wenn Handwerker in der Wohnung sind, dann nutzt der V die Wohnung für Eigeninteressen! Also entfällt die Mietzahlungspflicht!
Das ist kompletter Unsinn, damit 'hilfst' Du keinem Mieter.
Den Fall hatten wir doch gerade erst hier im Forum.
--- editiert vom Admin
Hast Du gerade noch mal in § 554 BGB
nachgelesen und versuchst jetzt zu retten, was zu retten ist ?
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
und angepasst
Und ich frage mich, wie Du das ohne Editiervermerk hingekriegt hast.
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kann sich als M auch noch fünf Kumpels dazu einladen
Ab drei ist Bande (altes preußisches Landrecht), kommt also garnicht in Frage.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
'Die Hilfe 'von Mietern für Mieter' schmeckt den Vermietern natürlich überhaupt nicht, daher betreiben die V hier gern Sabotage!'
Der einzige der ernsthaft sabotiert ist ein recht schiefes Erdhörnchen, dass seine Unwissenheit zur Schau stellt und die eigene Prassligkeit nicht mitbekommt.
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
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