Mietaufhebungsvereinbarung oder Kündigung?

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
berndt45
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietaufhebungsvereinbarung oder Kündigung?

Guten Tag

Sollte man, wenn man vor der im Vertrag stehenden 3-monatigen Kündigungsfrist einen Wohnungsmietvertrag beenden will/mus lieber eine Mietaufhebungsvereinbarung oder eine Kündigung (mit anderem Wortzusatz?) verwenden?

Es geht nicht um Streitigkeiten, sondern um "Zwangsumzug" durch ALG 2.
Alte und neue ARGE lehnt "Doppelmietzahlung" ab und einen PARAGRAPHEN der das eindeutig regelt,kenne ich nicht

P.S.:Ich mußte die neue Wohnung schon anmieten, da sie ALG 2-angemessen ist und sonst weg gewesen wäre.

Danke
mfG

-- Editiert von berndt45 am 24.04.2008 09:59:27

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79 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#2
 Von 
berndt45
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke

Zitat:
Ansonsten hat die Arge doch den Umzug (inkl Umzugskosten) zu tragen!

Die Umzugskosten schon, aber "Doppelmiete" durch Kündigungsfrist sagt ARGE -nein-.
Neuer Vermieter ließ sich nicht auf längere Wartezeit ein.

Ich war (nach schon ewig langen Recherchen) gezwungen zu unterschreiben, da ich sonst Mietschulden bzw. meine Obdachlosigkeit verschulde.

Danke noch mal
mfG



-- Editiert von berndt45 am 24.04.2008 10:38:28

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#3
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn der V dann Handwerker ... in die Whg schickt, kannst Du die Mietzahlungen einstellen

Das ist Unsinn und kann den TE eine Menge Ärger bringen und Geld kosten.

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#5
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Tolle Geschichte und falsche Infos. Ja, versuche einvernehmlich mit dem VM einen Aufhebungsvertrag hinzubekommen. Alles andere ist Quatsch.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hörnchen,

Handwerker zahlen keine Miete, sondern kosten Geld.

Ich hoffe, Du hast die Mietzahlungen der beauftragten Handwerker nicht in Deiner Eigenheimkalkulation.

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#10
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn Handwerker in der Wohnung sind, dann nutzt der V die Wohnung für Eigeninteressen! Also entfällt die Mietzahlungspflicht!

Das ist kompletter Unsinn, damit 'hilfst' Du keinem Mieter.

Den Fall hatten wir doch gerade erst hier im Forum.

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#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hast Du gerade noch mal in § 554 BGB nachgelesen und versuchst jetzt zu retten, was zu retten ist ?

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

und angepasst

Und ich frage mich, wie Du das ohne Editiervermerk hingekriegt hast.

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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#27
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

kann sich als M auch noch fünf Kumpels dazu einladen

Ab drei ist Bande (altes preußisches Landrecht), kommt also garnicht in Frage.

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#28
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#30
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Die Hilfe 'von Mietern für Mieter' schmeckt den Vermietern natürlich überhaupt nicht, daher betreiben die V hier gern Sabotage!'
Der einzige der ernsthaft sabotiert ist ein recht schiefes Erdhörnchen, dass seine Unwissenheit zur Schau stellt und die eigene Prassligkeit nicht mitbekommt.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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