Ich habe ein paar Fragen zu Mietaufhebungsverträgen. Nehmen wir an es gibt 3 Parteien; A bewohnt die Wohnung, B ist der Mieter und C der Vermieter. B schlägt einen Mietaufhebungsvertrag vor und alternativ dazu eine Änderung des Mietvertrags dahingehend dass B aus dem Mietverhältnis austritt und A der neue Mieter wird. B möchte dass A und C, zusätzlich zu ihm, den Mietaufhebungsvertrag unterschreiben.
Jetzt die Fragen dazu:
1. Im Mietaufhebungsvertrag gibt es einen Punkt in dem es heißt "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Welche Kosten könnten damit gemeint sein? Außerdem: Wird A auch mit an den Kosten beteiligt wenn er den Mietaufhebungsvertrag unterschreibt?
2. Wie würde eine Änderung des Mietvertrages von statten gehen? Müsste A einwilligen um der neue Mieter zu sein?
3. Wäre der Mietaufhebungsvetrag auch ohne A gültig? Sollte A unterschreiben oder wäre es für ihn besser nicht zu unterschreiben? Auf was sollte A besonders achten (um nicht übers Ohr gehauen zu werden)?
A, B und C möchten dass die Wohnung geräumt wird und das Mietverhältnis beendet wird. B möchte keine Kosten tragen und sie notfalls auf A abwälzen. A möchte diese Kosten (falls welche anfallen) aber auch nicht übernehmen.
-- Editiert von Dyan Ardais am 08.05.2018 04:53
Mietaufhebungsvertrag - Fragen
8. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2018 | 04:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag - Fragen
#1
Antwort vom 8. Mai 2018 | 08:27
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Ein Aufhebungsvertrag kann nur zustandekommen, wenn die Vertragspartner sich einig werden
Zitat:
1. Im Mietaufhebungsvertrag gibt es einen Punkt in dem es heißt "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Welche Kosten könnten damit gemeint sein? Außerdem: Wird A auch mit an den Kosten beteiligt wenn er den Mietaufhebungsvertrag unterschreibt?
Man sollte natürlich nur dann unterschreiben, wenn man mit dem Inhalt einverstanden ist und diesen auch versteht. Unklare Formulierungen kann man präzisieren, denn die Form ist frei wählbar.
Zitat:
2. Wie würde eine Änderung des Mietvertrages von statten gehen? Müsste A einwilligen um der neue Mieter zu sein?
B und C können den bestehenden Vertrag beenden, A ist kein Vertragspartner von C.
Zitat:3. Wäre der Mietaufhebungsvetrag auch ohne A gültig? Sollte A unterschreiben oder wäre es für ihn besser nicht zu unterschreiben? Auf was sollte A besonders achten (um nicht übers Ohr gehauen zu werden)?
s. oben. In Bezug auf was hat A Bedenken? Dass er nicht als Anschlussmieter genommen wird? Dann gleichzeitig mit dem Aufhebungsvertrag zwischen B und C einen neuen MV zwischen A und C abschließen.
Zitat:A, B und C möchten dass die Wohnung geräumt wird und das Mietverhältnis beendet wird. B möchte keine Kosten tragen und sie notfalls auf A abwälzen. A möchte diese Kosten (falls welche anfallen) aber auch nicht übernehmen.
Wenn der MV beendet ist, muss die Wohnung so übergeben werden, wie zwischen B und C vereinbart.
Wie sich B mit A einigt, kann C egal sein.
#2
Antwort vom 8. Mai 2018 | 08:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Zusätzliche Frage, welches Vertragsverhältnis haben A und B denn miteinander?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Mai 2018 | 15:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ein Aufhebungsvertrag kann nur zustandekommen, wenn die Vertragspartner sich einig werden
Und soweit ich verstanden habe sind die Vertragspartner B und C, aber nicht A?
Zitat:s. oben. In Bezug auf was hat A Bedenken? Dass er nicht als Anschlussmieter genommen wird? Dann gleichzeitig mit dem Aufhebungsvertrag zwischen B und C einen neuen MV zwischen A und C abschließen.
Andersherum. A möchte gar nicht der Mieter sein. Er wäre so oder so bis zu dieser Frist ausgezogen (auch wenn es gar keinen Mietkonflikt gegeben hätte) und hat kein Interesse das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten oder gar ein neues mit C zu schließen. B möchte sich dadurch von der rechtlichen Haftung für mögliche Kosten lossagen. Das wäre so als wenn B ein Unternehmen hätte das Geldwäsche betreibt und kurz bevor die Polizei den Laden dicht macht, will B dass A Vorstandsvorsitzender wird und sich selbst aus dem Staub machen und dann sagen "Ist gar nicht mein Unternehmen. A haftet dafür". Oder wenn man ein Haus verkauft, wenn es schon am Brennen ist.
A befürchtet dass B versuchen könnte eventuelle Kosten die entstehen (zb. die für den Mietaufhebungsvertrag) auf A abzuwälzen und dass A mit seiner Unterschrift beim Mietaufhebungsvertrag ohne dass er es möchte B dazu legitimiert genau das zu tun.
Also dass metaphorisch gesprochen vielleicht im Kleingedruckten ein "Wenn sie, A, unterschreiben, dann tragen sie alle Kosten" steht."
Zitat:Zusätzliche Frage, welches Vertragsverhältnis haben A und B denn miteinander?
Meines Wissens gar keins. Schließlich besteht zwischen A und B kein Untermietsvetrag, weder schriftlich noch mündlich. Die Wohnung war von Anfang an für A gedacht, da waren B und C auch einverstanden mit. A hat einfach die Schlüssel bekommen und bewohnt seitdem die Wohnung (und bezahlt sie). Mehr war das nicht. A wurde nur mit einem "für A" im Mietvertrag erwähnt, unterschrieben hat er jedoch nicht.
Meiner Ansicht nach hat die Unterschrift von A keinerlei Relevanz für die Mietaufhebungsvereinbarung, da er ja weder mit B, noch mit C in einem Vertragsverhältnis steht. Ich denke trotzdem dass eine Unterschrift von A sinnvoll wäre, da dies seine Absicht bekräftigt die Wohnung bis zu der im Mietaufhebungsvertrag genannten Frist zu räumen und auszuziehen.
#4
Antwort vom 8. Mai 2018 | 17:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Also wohnt A dort ohne einen gewissen Obulus zu zahlen?
#5
Antwort vom 8. Mai 2018 | 17:18
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 9x hilfreich)
Doch, A zahlt doch die Miete.
***A hat einfach die Schlüssel bekommen und bewohnt seitdem die Wohnung (und bezahlt sie).
#6
Antwort vom 8. Mai 2018 | 17:59
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Dann ist A mit B vertraglich verbandelt und muss seinerseits mit B eine Aufhebung vereinbaren. Somit wäre seine Unterschrift wünschenswert
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.689
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten