Mietaufhebungsvertrag - Nachweis nicht entstandener Schaden

4. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Max_Neuer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag - Nachweis nicht entstandener Schaden

Hallo zusammen,

über Einschätzungen zu dem nachfolgenden Fall würde ich mich sehr freuen.

Eckdaten:
Aufgrund eines Zerwürfnisses zwischen Mietern und Vermietern wird vor Beginn des Mietverhältnisses ein Mietaufhebungsvertrag erstellt.
Die Mieter sind damit einverstanden dem Vermieter für die kurzfristige Auflösung des Vertrages und der damit einhergehenden Nichtbeachtung des wechselseitig vereinbarten einjährigen Kündigungsverzichtes einen Betrag in Höhe von 8.000 EUR zu zahlen.

Fragen zum Aufhebungsvertrag:
1) Der Vertrag enthält die Klausel: "Den Mietern ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist."
Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?

2) Der Vertrag enthält die Klausel: "Das Mietobjekt ist besenrein, frei von Dritten und frei von Rechten Dritter geräumt zu übergeben."
Was bedeutet der Teil zu den Dritten und Rechten Dritten?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Max_Neuer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, daß in der Sachverhaltsschildung keine wichtigen Details fehlen, könnte mir dies aber denken..
Frage 1: Ich versteh nicht wohin die Frage zielen soll. Was ist daran unklar ?
Frage 2: Nach dem Sachverhalt wurde die Vereinbarung vor Beginn des Mietverhältnisses getroffen.
Daraus ergibt sich logisch daß keine Übergabe und damit auch keine Rückgabe erfolgt. DieKlausel ist daher ohne jede Bedeutung

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9673 Beiträge, 4408x hilfreich)

Zitat (von Max_Neuer):
1) Der Vertrag enthält die Klausel: "Den Mietern ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist."
Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?
Wenn die Wohnung 12 Monate leersteht ist diese Vereinbarung wirkungslos. Wenn der Vermieter neu vermietet oder die Wohnung z.B. durch eine Renovierung/Sanierung selber nutzt und der Mieter dieses nachweisen kann, wäre ab dem Zeitpunkt kein Schadensersatz mehr fällig.

Nehmen wir mal an, die Miete beträgt 1000 Euro. Nach 2 Monaten Leerstand wäre ein ein neuer Mieter drin. Dann beträgt der Schaden für den Vermieter 2000 Euro plus die Kosten der Nachmietersuche (vielleicht 2 Monantsmieten). Der Mieter wird dann also gute Chancen haben, ca. 4000 Euro zurückzufordern.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9673 Beiträge, 4408x hilfreich)

Noch eine Ergänzung zu meinem letzten Beitrag: Der Vermieter hat auch eine Schadensminimierungspflicht. Wenn er also absichtlich nicht neu vermietet (obwohl er es könnte) und der Mieter dies nachweisen kann, dann wird der Vermieter so zu behandeln sein, als hätte er neu vermietet.

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