Mietaufhebungsvertrag - Kann man die Kündigungsfrist bei der Aufhebung unterschreiten?

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.02.2012 12:57:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag - Kann man die Kündigungsfrist bei der Aufhebung unterschreiten?

Hallo,

nimmt man folgenden fiktiven Fall an, was würdet Ihr raten:

Mieter A will aus dem Mietvertrag mit B raus, weil er in einer anderen Stadt Arbeit gefunden hat. Umzug erfolgt innerhalb weniger Wochen und die dreimonatige Kündigungsfrist würde für 3 Monate doppelte Mietzahlung bedeuten. Nachmieter ist nicht auffindbar. Obwohl es ne schöne Wohnung ist.

Nun liest A das es die Möglichkeit gibt den Vertrag durch Aufhebung zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Diese Aufhebung wird einzelvertraglich geregelt und unterliegt keinerlei Rechtsvorschriften(??!!)

Muss A an B irgendeine Art Entschädigung zahlen?

Kann man die Kündigungsfrist bei der Aufhebung unterschreiten?


Antwort wäre nett.

MfG,


....











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4 Antworten
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#3
 Von 
Silberzwiebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@sonne12367 B ist der Vermieter. Die von Ihnen beschriebene Situation hat nichts mit der Frage zu tun. :)

@Fecher
Beim Mietaufhebungsvertrag handelt es sich um einen frei aushandelbaren Vertrag, eben einzelvertraglich, wie Sie schon selbst festgestellt haben.

Beispiel:
Wenn Mieter A es schafft Vermieter B dazu zu überreden ihm dem Mieter 1000 € zu geben damit er nächste Woche die Wohnung räumt dann geht das in Ordnung. Vertrag ist Vertrag.

Da B aber wohl kein Interesse an einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat, wir es wohl eher umgekehrt laufen.

Mieter A muss Vermieter B davon überzeugen einen solchen Vertrag zu machen. Mit netten Worten und in den meisten Fällen mit Geld.

B wird sich einen Vorteil davon erhoffen wenn er den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Er bekommt z.B. 2 Monatsmieten und schafft es nach einem Monat zu vermieten... gut für B. Er schafft es erst nach 3 Monaten ... gut für A. Und wenn B gar nicht will, kann A da nichts machen.

Weg vom fikiven: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Evtl. lässt er sich erweichen und Sie finden eine einvernehmliche Lösung. Wann der Mietvertrag dann endet ist Verhandlungssache. Die Kündigungsfrist kann beliebig untschritten werden wenn beide Parteien sich einig sind.

Einen Nachmieter muss B übrigens nur in den aller seltensten Fällen, wenn es im Mietvertrag steht, akzeptieren. Er kann sich meistens seinen neuen Mieter frei aussuchen und nimmt nur Vorschläge des alten Mieters entgegen.


-- Editiert Silberzwiebel am 26.02.2012 02:20

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#4
 Von 
guest-12326.02.2012 12:57:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar danke.=)

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