Mietaufhebungsvertrag der Traumwohnung - Was würdet ihr verlangen?

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Beatricce
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag der Traumwohnung - Was würdet ihr verlangen?

Hallo,

seit nun 6 Jahren wohne ich Hamburg in meiner absoluten Traumwohnung, die zwar mit 2000€ Warmmiete teuer ist, aber die ich jeden Tag seh genieße und wo ich am liebsten weiter drin wohnen bleiben würde.

Nun wird die Wohnung bald verkauft und es wird mit großer Wahrscheinlichkteit Eigennbedarf des neuen Besitzers angemeldet.

Der Kaufpreis der Wohnung liegt bei 850.000€. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich entweder 6 Monate weiter drinnen bleiben oder erhalte evtl. eine Abfindung für den Sofortauszug.

So sehr ich die Idee des Auszugs auch hasse, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als mich damit abzufinden.

Wenn ich mich für die zweite Variante enscheide, welche Summe haltet ihr für realistisch und würdet an meiner Stelle verlangen?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Einschätzung!

Beatrice

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120124 Beiträge, 39831x hilfreich)

10 % vom Kaufpreis wären für mich angemessen ... ist ja die persönliche Traumwohnung...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

2000€ warm, dann schätze ich mal so um die 1500€ Kaltmiete.
850.000€ Kaufpreis plus Grunderwerbssteuer etc., das sind ja ca. 50 Jahresmieten - verrückte Welt !!!

Zur Abfindung:
Typischer Weise bittet diese ja der Alteigentümer an damit er beim Verkauf eine mieterfreie Wohnung anbieten kann und damit deutlich einen höheren Verkaufspreis erzielen kann. Hier hat der Käufer jedoch eine Wohnung mit Mieter übernommen. Das heißt er nimmt die Kündigungsfristen und die möglichen Probleme mit dem aktuellen Mieter in Kauf. Ergo wird er auch nicht bereits sein horrende Abfindungen zu zahlen die eventuell ein Alteigentümer vor Verkauf gezahlt hätte.

Was würde eine ein vergleichbare Wohnung bei Neuanmietung kosten? 500€ mehr?
Dann würde ich mindestens 500€ * 48 Monate + Kosten für Umzug, also ca. 25T€ fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Beatricce
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
2000€ warm, dann schätze ich mal so um die 1500€ Kaltmiete.
850.000€ Kaufpreis plus Grunderwerbssteuer etc., das sind ja ca. 50 Jahresmieten - verrückte Welt !!!

Zur Abfindung:
Typischer Weise bittet diese ja der Alteigentümer an damit er beim Verkauf eine mieterfreie Wohnung anbieten kann und damit deutlich einen höheren Verkaufspreis erzielen kann. Hier hat der Käufer jedoch eine Wohnung mit Mieter übernommen. Das heißt er nimmt die Kündigungsfristen und die möglichen Probleme mit dem aktuellen Mieter in Kauf. Ergo wird er auch nicht bereits sein horrende Abfindungen zu zahlen die eventuell ein Alteigentümer vor Verkauf gezahlt hätte.

Was würde eine ein vergleichbare Wohnung bei Neuanmietung kosten? 500€ mehr?
Dann würde ich mindestens 500€ * 48 Monate + Kosten für Umzug, also ca. 25T€ fordern.


Danke schön für deine Einschätzung. Kaltmiete liegt bei 1650€. Da es sich um eine Staffelmiete handelt, werden ähnliche Wohnungen wohl auch ungefähr das gleiche Geld kosten, sind aber natürlich nicht so schön wie meine aktuelle :)

Da es nicht teurer weitervermietet vermietet werden soll und der neue Eigentümer selbst einziehen möchte, kann ich nicht wirklich einschätzen, wie mein Verhandlungsspielraum ist. 25k € kommt mir enorm hoch vor

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Beatricce):
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich entweder 6 Monate weiter drinnen bleiben oder erhalte evtl. eine Abfindung für den Sofortauszug.
Ich werde mich nicht über die Höhe äußern, nur drei Punkte herausstellen.

1.) Ein Mietaufhebungsvertrag würde nicht nur eventuell einen früheren Auszug bedeuten. Vor allem würde der Mieter damit einer Beendigung des MIetvertrages zustimmen. Danach ist es in der Regel egal, ob der Vermieter überhaupt einen gültigen Kündigungsgrund hatte. Normalerweise ist es das, wofür ein Vermieter bereit ist Geld zu zahlen. 2-3 Monate mehr oder weniger sind nicht das Entscheidene.

2.) Es geht vermutlich nicht nur um 6 Monate. Der neue Eigentümer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Das kann je nach Auslastung ein paar Wochen bis zu Monaten dauern. Auch das ist kein Thema mehr, wenn erstmal ein Aufhebungsvertag geschlossen wurde.

3.) In einem Aufhebungsvertag, wenn man diesen schließen möchte, sollte möglichst abschließend geklärt werden, welche Arbeiten der Mieter noch durchführen soll, ob noch Nebenkostenabrechnungen erstellt werden sollen und bis wann die Kaution zurückzuzahlen ist. Da kann durchaus Konfliktpotential drinstecken.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Beatricce):
Wenn ich mich für die zweite Variante enscheide, welche Summe haltet ihr für realistisch und würdet an meiner Stelle verlangen?


Was ist denn deine gedankliche Grundlage zu glauben du könntest dich dafür entscheiden?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

.

-- Editiert von hh am 21.08.2019 07:41

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Eine richtig hohe Abfindung erhältst Du nach meiner Einschätzung nur vom aktuellen Eigentümer, nicht jedoch vom Käufer.

Der aktuelle Vermieter stellt Deine Forderung ins Verhältnis zu einem erzielbaren Mehrerlös. Der kann durchaus 10% des Kaufpreises betragen.

Der Käufer stellt die Abfindung ins Verhältnis zu einem früheren Einzug und ggf. zu seinem Prozesskostenrisiko. Letzteres dürfte aber eher gering sein bei einem Mieter, der in der Lage ist, eine monatliche Miete von 2.000€ zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich finde zwar das Verhältnis von Miete und Kaufpreis auch absurd, aber beim Kaufpreis gibt es halt keine Mietenbremse, daran liegt es vielleicht. Tatsache jedenfalls ist: der Mieter wusste vom Verkauf und hätte, wenn er seine Traumwohnung unbedingt behalten will, halt selbst kaufen müssen. Oder gleich im Mietvertrag damals die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausschließen.

Wenn der neue Eigentümer nach Grundbucheintragung den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigt, bleiben dem Mieter noch sechs Monate, um die nächste Traumwohnung zu suchen und den Umzug zu organisieren. Man könnte meiner Ansicht nach höchstens versuchen, den neuen Eigentümer zur Zahlung des Umzugs (an dem er ja ein lebhaftes Interesse haben müsste) zu motivieren. Ansonsten schließe ich mich der oben geäußerten Ansicht an: gegen einen Ex-Mieter, der sich eine derartige Miete leisten kann, ist das Prozesskostenrisiko zu gering als dass man sich auf große Abfindungen einlassen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Beatricce):
Da es nicht teurer weitervermietet vermietet werden soll und der neue Eigentümer selbst einziehen möchte, kann ich nicht wirklich einschätzen, wie mein Verhandlungsspielraum ist. 25k € kommt mir enorm hoch vor



Sie müssten ja auch erst einmal eine neue Wohnung finden um überhaupt eine solche Regelung vorschlagen zu können. Und die Höhe einer Abfindung steht und fällt mit dem Interesse des neues Eigentümers an einem schnellen Einzug.

Es ist leider das ewige Problem mit vermieteten Eigentumswohnungen, wie ein Damoklesschwert schwebt immer die Eigenbedarfskündigung über einem. Hier sollte der Gesetzgeber aktiv werden und die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf deutlich anheben, aber das ist ein anderes Thema.

-- Editiert von pk2019 am 21.08.2019 08:49

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat:
Es ist leider das ewige Problem mit vermieteten Eigentumswohnungen, wie ein Damoklesschwert schwebt immer die Eigenbedarfskündigung über einem. Hier sollte der Gesetzgeber aktiv werden und die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf deutlich anheben, aber das ist ein anderes Thema.
Nein, das ist einfach Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat:
Es ist leider das ewige Problem mit vermieteten Eigentumswohnungen, wie ein Damoklesschwert schwebt immer die Eigenbedarfskündigung über einem. Hier sollte der Gesetzgeber aktiv werden und die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf deutlich anheben, aber das ist ein anderes Thema.
Nein, das ist einfach Unsinn.


Warum sollte das Unsinn sein? Mittlerweile ist in der Wohnraumvermietung Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund durch den Vermieter. Wie hoch hierbei der Anteil an vorgeschoben Eigenbedarfen ist, darüber kann fleißig spekuliert werden, er wird jedoch relativ hoch sein!

Und im Zuge von Mietpreisbremsen, sollte auch die gesellschaftliche Diskussion um die Eigenbedarfskündigung aufgenommen werden. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen, bzw. eine Einschränkung der Missbrauchsmöglichkeiten ist hier dringend geboten!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Solche allgemeinen Diskussionen sind unschön in einem Thread, indem ein Teilnemer konkret um Hilfe für sein Problem sucht. Ich fände es besser, du würdest einen eigenen Thread aufmachen, wenn du darüber diskutieren willst.

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