Mietaufhebungsvertrag - habe ich als Vermieter dieses Schreiben richtig aufgestellt?

14. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag - habe ich als Vermieter dieses Schreiben richtig aufgestellt?

Hallo,

kann mir jemand sagen ob ich hier als Vermieter dieses schreiben richtig aufgestellt habe? Kann mir hier noch was passieren, dass der Mieter zusätzliche Forderungen hat?

Vielen Dank im voraus.
MfG
afriend

Anbei das schreiben:

Die unterzeichnenden Parteien erklären, dass das Mietverhältnis zwischen X als Vermieter und Y als Mieter über die XY-Wohnung, zum 30.09.2011 einvernehmlich beendet wird. Laut Kündigungsfrist wäre es der 30.11.2011, da die Kündigung am 05.08.2011 eingegangen wurde.

Die Wohnung ist vom Mieter spätestens bis zum 30.09.2011 geräumt und in besenreinem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung spätestens bis zum 30.09.2011 geräumt an den Vermieter herauszugeben, so ist der Vermieter verpflichtet an dem Mieter eine Einmalzahlung in Höhe von XXX EUR zu leisten, für die Kaution die der Mieter bezahlt hat sowie für die eingebaute Küche die in der Wohnung bleibt und nun Eigentum des Vermieters wird. Das Verlegen des Laminats im Wohn- sowie im Schlafzimmer sowie Steckdosen, Leisten und Sockel bleiben in der Wohnung unverändert.
Der Vermieter wird keine weitere Abrechnung von Betriebskosten vom Mieter mehr verlangen.
Die Mieterin erhält den Betrag von XXX Euro am Tag der Unterschrift des Aufhebungsvertrages in voraus. Soll die Übergabe am 30.09.2011 nicht stattfinden, wird der Mieter für jede angefangene Woche 100 EUR belastet, die er bei der Übergabe bezahlen muss. Die Woche beginnt am 01.10.2011. Bei eine früheren Übergabe hat der Mieter keine Ansprüche.

Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden keine getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Ort, 17.09.2011

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

"für die Kaution die der Mieter bezahlt hat sowie für die eingebaute Küche die in der Wohnung bleibt und nun Eigentum des Vermieters wird" finde ich schlecht formuliert.
wie wäre es mit "mit dieser Zahlung ist die Kaution durch den Vermieter vollständig zurückgezahlt und die Küche ... dem Mieter abgekauft.", wobei die Anfangssumme und das Übergabedatum der Kaution genannt werden sollte.
Außerdem würde ich die Küche mal genauer beschreiben, nicht dass der eine nur die Möbel und der andere alle Elektrogeräte meint.

"Soll die Übergabe am 30.09.2011 nicht stattfinden ..." ist ganz schlecht. Du räumst der Mieterin hier das Recht ein, für 100 Euro wöchentlich weiter in der Wohnung zu wohnen. Das könnte ein neuer Mietvertrag sein.
Schreibe lieber, dass eine Verlängerung des Mietverhältnisses ausdrücklich ausgeschlossen ist und dass bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ein Schadenersatz von 100 Euro für jede angefangene Woche zu zahlen ist. Außerdem solltest du dir, wenn du schon sowas regelst, ausdrücklich das Recht der Zwangsräumung vorbehalten.

Im Übrigen solltet ihr entweder vom Mieter oder von der Mieterin schreiben, das aber nur nebenbei.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Noch was: "Der Vermieter wird keine weitere Abrechnung von Betriebskosten vom Mieter mehr verlangen." Er will wohl keine Nachzahlung verlangen. Der Mieter kann aber immer noch eine Abrechnung verlangen, er könnte ja ein Guthaben haben.
Also besser schreiben, dass beide Seiten die Betriebskosten mit den Vorauszahlungen als beglichen ansehen und keine weitere Abrechnung mehr gemacht wird.

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#3
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

SUPER!!!
Vielen Dank für die Hinweise!!!

MfG
afriend

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#6
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

In der Wohnung ist jetzt schon fast leer. Daher gehe ich davon aus, dass es i.O. sein wird.

Das der 01.10. ein Samstag ist hab ich auch gesehen, wie kann ich es besser formulieren? Dass z.b. ab Sonntag den 9.10. 200 EUR fällig wären?

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Lass das mit der Wochenzahlung! Das klingt zu sehr nach einem erneuten Mietvertrag, und den willst du nicht, oder?
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe macht der Ex-Mieter sich schadenersatzpflichtig und es besteht Einigkeit darüber, dass der Schadenersatz pro Woche mindestens 100 Euro beträgt. Außerdem hat der Vermieter das Recht, ab 1.10 die Räumung zu betreiben und der Ex-Mieter hat alle daraus anfallenden Kosten zu zahlen.

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#8
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

vielen Dank für die zahlreichen Tips!
Bin richtig neidisch, dass ich mich nicht so Äussern kann wie Ihr! :)

MfG
afriend

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe macht der Ex-Mieter sich schadenersatzpflichtig und es besteht Einigkeit darüber, dass der Schadenersatz pro Woche mindestens 100 Euro beträgt. <hr size=1 noshade>



Das wäre wegen § 555 BGB unwirksam.

Pauschal regeln könnte man aber etwaigen Nutzungsersatz nach Mietende.

Man sollte auch schon im Aufhebungsvertrag der Fortsetzung des Gebrauchs nach § 545 BGB widersprechen. Kein Muss, aber ein Merkposten weniger.

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