Mietaufhebungsvertrag nach Trennung

15. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag nach Trennung

Hallo bräuchte dringende Hilfe.
Mein Mann hat ohne Ankündigung die Wohnung verlassen und mich mit 3 Kindern einfach sitzen lassen. Jetzt bekam ich ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt Anfang März mit der Aufforderung einen Mietaufhebungsvertrag rückwirkend zum 1. Februar zu unterschreiben. Ich will und darf nach Rücksprache mit den Vermietern in der Wohnung bleiben.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 14424x hilfreich)

Du lebst doch schon seit mindestens 2023 getrennt. Wir haben hier also kein aktuelles Problem. Natürlich muss im Rahmen der Auseinanderdividierung der Rechtsverhältnisse auch die Wohnungssituation abgearbeitet werden. Ich würde wie folgt vorgehen: neuen Mietvertrag mit der Vermieterin abschließen; schriftlich und nur auf Deinen Namen. Sobald der vorliegt, von Dir und Vermieterin unterzeichnet, den Ex aus seinen Verpflichtungen entlassen. Diesen Plan dem Rechtsanwalt des Ex mitteilen.

wirdwerden

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Ist wirklich ein Mietaufhebungsvertrag gemeint oder will er aus dem bestehenden Vertrag entlassen werden?

In beiden Fällen muss auch die Vermieterin zustimmen.

Einer rückwirkenden Entlassung aus dem Mietvertrag würde ich nicht zustimmen. Ansonsten spricht nichts gegen die Zustimmung, wenn Du Dir die Wohnung leisten kannst.

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#3
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich wirklich um einen Mietaufhebungsvertrag.

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#4
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich wirklich um einen Mietaufhebungsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch es gibt ein neues Problem. Ich habe mich nach vielen Versprechungen nochmal auf ein Zusammenwohnen einlassen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Und was soll das dann mit dem Mietaufhebungsvertrag?

Oder hat Dein Mann seinem Anwalt nicht erzählt, dass er wieder bei Dir einzieht?

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#7
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir sind wieder zusammengezogen und jetzt hat er sich verzapft.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8977 Beiträge, 1906x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Doch es gibt ein neues Problem. Ich habe mich nach vielen Versprechungen nochmal auf ein Zusammenwohnen einlassen.


Wichtige Details erstmal auszulassen, damit die helfenden Forenmitglieder im dunkeln stochern, ist nie gut.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Wir sind wieder zusammengezogen und jetzt hat er sich verzapft.
Geht das auch in verständlich und evtl. sogar mal mit Datum?

Aus Kauderwelsch entnehme ich:
Dein Mann ist ausgezogen. Er will schnell aus dem MV raus. Du sitzt mit 3 Kindern in der Wohnung. Der Vermieter hat nichts dagegen, dass du mit den K. wohnen bleibst.
Richtig?

Der Mietaufhebungsvertrag meint, dass der bisherige MV (dein Mann und du) schon ab 1.2. aufgehoben wird, er also nicht kündigen müsste ---> er will ab Februar keine Mietkosten mehr zahlen.


Fragen:
- Was sagen die Vermieter zu diesem RA-Schreiben?
- Wer zahlt jetzt die Miete?
- Könntest du die volle Miete zahlen?
- Was und wieviel zahlt dein Mann jetzt nach der Trennung seit 1. Februar?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Die Verhältnisse und die Beschreibungen sind undurchsichtig.

Den letzten Beiträgen entnehme ich, dass man wieder mit dem Mann zusammengezogen sei.

Die Frage dürfte sich also erledigt haben.

Überfliegt man die älteren Beiträge der TE, merkt man, dass offenbar keine geordneten Verhältnisse vorliegen und die Ehegatten auch nicht in der Lage scheinen, die Verhältnisse zu ordnen.

Des Weiteren scheinen die Beschreibungen teilweise der Phantasie entsprungen oder einseitig dargestellt zu sein.
Mal schreibt die TE, sie sei dreifache Mutter von Kindern, die nicht älter als 13 sind, dann ist sie auf einmal Großmutter .

Mal ist sie alleinerziehend, dann wieder plötzlich nicht, dann auf einmal wieder doch.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 14424x hilfreich)

Ich bin ebenso wie meine Vorschreiber hellauf begeistert davon, wenn der Sachverhalt so nach Lust und Laune verändert wird, wie es einem gerade in den Kram passt. Und dann noch erwartet, dass trotz dieser Manipulationen bzw. gestörter Wahrnehmungsebene weiterbringende Hilfestellungen erbracht werden können.

Also, man lebt wieder mal relativ neu vom schonmal Ex getrennt. Das Mietverhältnis ist immer noch nicht geklärt. Was immer jetzt vereinbart wird, man sollte sich darüber im klaren sein, dass es drei Beteiligte gibt. die Vermieterin, der Ex und die Fragestellerin oder deren Tochter. Und ein unverbindliches freundliches Kopfnicken der Vermieterin, sorry, das langt nicht. Warum sollte die Vermieterin auf einen möglichen Gesamtschuldner verzichten? Verstehe ich alles nicht so ganz. Ich würde aus Gründen der Rechtssicherheit für alle den von mir weiter oben gewählten Weg nach wie vor empfehlen. Natürlich kann die Mutter/Tochter-Mieterin auch auf stur schalten. Kann käme es aber zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren.

wirdwerden

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Scheidung die Wohnung eventuell der Frau mit den Kindern zugewiesen werden kann.

Dann ist der Mann raus ohne Aufhebungsvertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, ist wirklich verwirrend. Letztes Mal hat meine Mutter für mich geschrieben da hatte ich dafür keine Zeit.
Also nochmal folgender Sachverhalt. Ich hatte mich von meinem Ehemann getrennt, es war soweit alles geregelt und wir hatten inzwischen getrennte Wohnungen. Nach vielen Versprechungen habe ich mich nochmal auf eine Beziehung und einen gemeinsame Wohnung mit ihm eingelassen. Dies ging aber wieder schief. Er hat mich über mein Google Konto beobachtet und wußte immer wo ich bin. Habe mich die letzte Zeit dann auch teilweise bei einem guten Freund aufgehalten da es zu Hause für mich und die Kinder nicht mehr auszuhalten war. Am 01. Februar ist er dann ohne Ankündigung mit all seinen Sachen ausgezogen. Anfang März kam dann das Schreiben von seinem Rechtsanwalt mit einem rückwirkendem Mietaufhebungsvertrag zum 01.02.2024. Ich habe mich inzwischen mit den Vermietern in Verbindung gesetzt. Ich könnte weiterhin in der Wohnung bleiben. Die haben das Schreiben mit dem Mietaufhebungsvertrag bis jetzt auch nicht unterschrieben. Sie haben komischerweise das Schreiben auch nicht vom Rechtsanwalt bekommen, es wurde nur von meinem Mann vorbeigebracht mit der Bitte um Unterschrift. Sie haben die bis jetzt nicht unterschrieben und glaube ich bestehen auch auf eine ordentliche Kündigung von Seiten meines Mannes. Momentan zahlt jeder die Hälfte der Miete. Ich habe auch schon Anträge für Wohngeld und Kindergeldzuschlag gestellt.
Entschuldigung ich habe momentan ein wenig viel um die Ohren und bin ein bischen durch den Wind. Ich hoffe jetzt ein bischen Klarheit in die Sache gebracht zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Momentan zahlt jeder die Hälfte der Miete
Ahh, das wichtige fast zum Schluss. :smile:

Du brauchst nichts unterschreiben. Warum auch solltest du damit einverstanden sein?
Die Vermieter haben Recht und können warten, dass dein Mann mit Frist kündigt. So lange hat er auch weiterhin die halbe Miete zu zahlen.
Der Anwalt wird deinem Mann erklären, was der noch tun muss, damit er aus dem alten Vertrag rauskommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Soll ich auf das Schreiben vom Anwalt überhaupt antworten oder soll ich es ignorieren?

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 14424x hilfreich)

Dein Mann kann das Mietverhältnis nicht alleine kündigen, nur mit Dir zusammen.

Mensch, Du bist weit davon weg, die juristische Situation auch nur ansatzweise einzuschätzen. Dein Ex ist anwaltlich vertreten. Bei der Situation kann ich nur dringnd empfehlen, einen eigenen Anwalt zu nehmen und bis dahin nichts, aber gar nichts zu unterschreiben. Diese Absicht dem gegnerischen Anwalt mitteilen, und den Anwalt nicht irgendwann mandatieren, sondern das am Montag zu regeln.

wirdwerden

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#17
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja leider kann ich mir keinen Anwalt leisten. Amtshilfe wurde abgelehnt weil ich die bei der 1. Trennung schon in Anspruch genommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Soll ich auf das Schreiben vom Anwalt überhaupt antworten
Nö.

Es geht auch weiter ohne einen Anwalt für dich.
Nicht immer müssen sich in solcher Situation alle an §§ festtackern.
Hol dir die Bestätigung von den Vermietern, dass du dort weiterhin wohnen bleiben kannst.


-- Editiert von User am 15. März 2025 19:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40876 Beiträge, 14424x hilfreich)

Ich weiß nicht, was die Beratungshilfe vor 1,5 Jahren umfasste. Mietrecht ja wohl nicht. Besprich das mit dem Anwalt Deines Vertrauens. Idealerweise der, den Du seinerzeit mandatiert hattest. Der weiss, um was es geht, weiss auch, wie er einen neuen Antrag so stellen muss, dass er bewilligt wird.

Außerdem sollte zumindest eine Ratenzahlung möglich sein. Du hast Anspruch auf Unterhaltszahlungen, wenn Dein Wieder-Ex das nicht kann, dann springt bei den Kindern die Unterhaltsvorschusskasse ein; evtl. gibt es auch Wohngeld, aufstockend Bürgergeld. Also auch der soziale Bereich ist abzuklopfen. Glaub mir mal, alles, wirklich alles wird teurer als jetzt eine vernünftige Regelung zu finden.

wirdwerden

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