Mietaufhebungsvertrag - wie läuft das mit der Kaution?

21. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag - wie läuft das mit der Kaution?

Hallo kennt sich jemand mit Mietaufhebungsverträgen aus?

Folgender Sachverhalt:
Vor drei Monaten sind zwei Studenten in die Mietwohnung eingezogen. Beide sind als Mieter benannt und beide haben jeweils zur Hälfte die Mietkaution bezahlt. Gestern kam nun die eine Studentin zu mir und sagte dass sie eine Zusage für einen Studienplatz im Ausland bekommen hat und somit aus dem Mietvertrag raus möchte - zum 01.02.07! Die andere Studentin möchte in der Wohnung bleiben.
Für eine Kündigung ist das ja alles eigentlich zu spät, bleibt dann nur ein Mietaufhebungsvertrag.
Was muß ich beachten?

Bin am überlegen, ob man nicht einfach ´ne Kündigung (Die Studenten) rückdatiert, ich diese dann bestätige und mit der einen Studentin einen neuen Mietvertrag mache.

Aber wie läuft das mit der Kaution? Die Kaution wurde von beiden beglichen. Die Studenten würden das auch unter sich regeln, aber im Sparbuch stehen ja beide Namen, klar das kann man ändern. Die Kaution wurde damals von beiden, je zur Hälfte, auf mein Konto überwiesen, also brauche ich ja dann auch ´ne Quittung/Schreiben, daß die Kaution an die eine zurück gegeben wurde und die andere sie voll bezahlt hat,.... sonst gibt es vielleicht irgendwann mal Ärger, man hat ja schon so einiges erlebt.

Ist das alles schwierig! Hilfe!!!! :???:
Wäre für Tipps echt dankbar, damit kenne ich mich nämlich gar nicht aus.

feuerelfe


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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

-- Editiert von feuerelfe am 21.01.2007 11:58:21

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12 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die frage ist doch, wie einig sich die parteien in der frage sind.
wenn du als vm bereit bist, die studentin a aus dem vertrag zu lassen und studentin b in ä's verpflichtung eintritt, gibt es keine probleme - die vorgänge selbst kann man ja schriftlich festhalten und sich quittieren lassen.

schwieriger wird es, wenn b nicht einverstanden ist oder nicht einsteigen kann, so dass jemand neu für die wg gewonnen werden muss.

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#2
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Einig sind wir uns, zumindest momentan.

Die eine Studentin will raus und die andere wird alleinige Mieterin. Mietvertrag, Mietzins und Mietkaution bleiben wie im ersten Vertrag.

Das schriftlich festhalten ist ja mein Problem.

Ich möchte das richtig machen.
Am Anfang läuft alles ohne Probleme und nachher sieht es dann doch evtl. anders aus.

Als VM möchte ich nicht wegen meiner Kulanz, dann auch noch die Gelackmeierte sein - am besten wegen einem schriftlichen Formfehler.

feuerelfe

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das ist kein Mietaufhebungsvertrag, sondern eine Mietvertragsänderung.

Das kann man aber recht einfach formulieren:

Änderung des Mietvertrages vom ... für die Wohnung...

Frau ... wird einvernehmlich als Mieterin aus dem o.g. Mietvertrag entlassen. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag gehen auf Frau ... als alleinige Mieterin über.

Unterschrift Vermieter, beide Mieter.[i]

Das führt zu diesen Rechtsfolgen:
- Die Kaution behält der Vermieter vollständig. Einen eventuellen Ausgleich müssen die beiden Mieter untereinander ausmachen.
- Für eventuelle Schäden in der Wohnung muss die verbliebene Mieterin aufkommen. Wenn sie durch die andere Mieterin verursacht wurden, dann müssen die beiden Mieterinnen das untereinander klären.
- Eventuelle Nachzahlungen für Nebenkosten muss die verbliebene Mieterin alleine tragen auch für die Zeit, in der die andere Mieterin noch im Mietvertrag gestanden hat. Auch hier müssen die beiden Mieterinnen den Ausgleich untereinander klären.

Die verbliebene Mieterin muss also hier aufpassen, dass sie nicht am Ende die Gelackmeierte ist.

Dem Vermieter muss klar sein, dass er sich nur noch an die verbliebene Mieterin halten kann. Ohne eine Entlassung aus dem Mietvertrag hätte er zwei Personen, die gesamtschuldnerisch haften, d.h. jede Mieterin für die volle Forderung. Das finanzielle Risiko wird also durch die Entlassung größer.

Über die Rechtsfolgen so einer Vertragsänderung sollten sich alle Seiten im Klaren sein, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Gerne kann man das eine oder andere auch noch explizit in die Vertragsänderung aufnehmen.

Aber noch eine dumme Frage:
Wie können beide Mieterinnen im Sparbuch stehen, wenn diese das Geld an Dich überwiesen haben?

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#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

@hh
Vielen lieben Dank an dich, wiedermal eine super große Hilfe für mich :love: .
Das hilft mir doch schon sehr weiter, vorallem wegen der Kaution.

Das mit dem Sparbuch ist ganz einfach:
Die Studenten haben sich damals für die Wohnung entschieden und wir uns für sie ;) .
Da sie aber erst zum 06.11.06 eingezogen sind (kommen von weiter weg), haben sie die Miete + jeweils die ½ der Kaution auf unser Konto überwiesen. Die Kaution habe ich dann abgehoben und auf ein Sparbuch eingezahlt. Das Sparbuch läuft auf beide Mieterinnen als Mietkautionsparbuch.
Ich muß die Kaution ja von meinem anderen ´Privatvermögen´ trennen. Wir versuchen ja schon, das alles so weit es möglich ist - :grins: klappt nicht immer ohne Jurastudium, RA-Besuch, oder wie man liest eure/deine Hilfe :grins: - richtig zu machen.

Aber Gegenfrage, Wieso?

feuerelfe

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich muß die Kaution ja von meinem anderen ´Privatvermögen´ trennen.

Ja, das ist richtig. Das Sparbuch darf dann aber trotzdem auf Deinen Namen laufen. Es sollte sich aber um ein separates Konto handeln. Mehr ist da nicht gefordert.

Wie hast Du denn das Sparbuch auf den Namen der Mieterinnen eröffnen können? Schon das geht doch eigentlich gar nicht.

Das das Sparbuch jetzt aber irgendwie doch auf den Namen beider Mieterinnen läuft, solltest Du in die Mietvertragsänderung einen Passus aufnehmen, wie damit verfahren werden soll. Am besten wird das Sparbuch bei der Bank auf die verbliebene Mieterin umgeschrieben.

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#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn Geld auf ein Sparbuch eingezahlt wird ist es der Bank egal, wer es einzahlt und wem das Sparbuch gehört. Ebenso, wenn ich ein Sparbuch eröffne und darauf Geld einzahle, ist es der Bank auch egal auf welchen Namen, also ob das Sparbuch für mich, jemand Fremden oder für ein Familienmitglied ist.

Als ich für mein Patenkind ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnete, war das der Bank auch egal.

War beides unproblematisch.
Mit den Mietkautionsparbüchern mache ich das seit jeher - ´verdutzt guck´ :???:

Das Sparbuch habe ich heute auf die eine Studentin umgeschrieben, mit schriftlicher Vollmacht beider ´Noch´-Mieterinnen. Selbst das hätte der nette Herr hinterm Schalter, wohl auch ohne Vollmacht getan - :grins: .

Wieso sollte das mit dem Sparbuch eigentlich gar nicht gehen? Hab´ich was verpasst - falsch verstanden?

feuerelfe


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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wieso sollte das mit dem Sparbuch eigentlich gar nicht gehen? Hab´ich was verpasst - falsch verstanden?

Weil das dem Grundsatz der Kontenwahrheit widerspricht (§ 154 AO ).

Der Bankangestellte, der das gemacht hat, kann ziemlich viel Ärger bekommen, wenn damit Missbrauch getrieben wird.

Er haftet ggfls. dafür, wenn jemand das missbraucht.

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#8
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Missbrauch?

Dazu müßte ich als erstes gegen §154, Abs. 1 verstoßen.
Ich verwende weder falsche noch erdichtete Namen, sondern ´nur´Namen von meinen Mietern, welche ich mit beglaubigter Kopie des Personalausweises auch bei der Bank nachweisen kann.
Also erfülle ich somit Abs. 2 o.g. Gstzauszg. auch.
Abs. 3 tritt in Kraft durch den gültig abgeschlossen Mietvertrag. etc. ...
:crazy: .

Wobei ich ein Konto (meine doch laienhafte Ansicht) doch auch vom Grundsatz von einem Sparbuch unterscheiden würde.
Ein Sparbuch hat kein Dispo, kostet keine Gebühren, hat keine Arbeitsposten, etc..
Es ist das an Guthaben vorhanden, was Schwarz auf Weiß dort steht (hier einfach halber mal ohne Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer)
- klar Text:
nixe da - Keine Flocken - auch nicht auf gut zu reden. :banana:

Aber den Ansatz von dir finde ich doch interessant - eindeutig, und mache mir auch Gedanken darüber :sweat: .
Wenn ich daran denke, die Umschreibung war recht einfach - hatte zwar die Vollmacht, aber:
Ich: `brauchen sie die Vollmacht?!´
Bankangestellter: ´hmmmm, ..... , ähhhh ...., ´ne ..... , eigentlich ...., obwohl, wenn sie, sie schon dabei haben, .... okay.´

Also, HILFE???!!!!
Was denkst du, hh?
Würde mich echt interessieren.



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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich habe dazu nun dieses gefunden:

http://www.anti-geldwaesche.de/PDF-Dateien/Anwendungserlass%20zu%20%C2%A7%20154%20AO.pdf

Unter Nr. 2 wird darin bestätigt, dass man nur nachweisen muss, dass es den Dritten gibt, nicht jedoch sein Einverständnis (Vollmacht) braucht.

http://www.bankazubi.net/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=5

Wenn jemand ohne mein Wissen auf meinen Namen ein Konto eröffnet, auch ein Sparbuch, dann würde ich mich wohl dagegen wehren, sollte ich dennoch davon erfahren. Dem unwissenden Kontoinhaber kann das nämlich durchaus erhebliche Probleme bereiten, bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Sozialbetruges im Rahmen von beantragten Sozialleistungen, bei denen nach eigenem Vermögen gefragt wird.

Auch wenn man derartige Vorwürfe am Ende abwehren kann, bekommt man dennoch eine Menge Ärger in diesem Zusammenhang.

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#10
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Den oberen Link hatte ich mir auch aufgerufen :) .
War auch über einige Sachen recht erstaunt. Finde es ebenso auch echt bedenklich, daß jemand schon recht einfach ein Konto auf meinen Namen eröffnen kann - wenn man das so liest. Hmmmm ....

Schlimm ist ja, daß man dann die Vorwürfe abwehren muß. Was nicht nur mit Ärger :zoff: verbunden wäre, sondern mit Aufwand und Auslagen.

Denke dennoch, daß ein Konto sich doch vom Grundsatz von einem Sparbuch unterscheidet. Bedeutung eines Kontos ist doch anderes, als das Sparbuch. Wo sich für mich die Frage stellt: Würde der Anwendungserlass dann überhaupt zu treffen???? Hm......

Nun ja, daß Problem mit der Mietkaution, dem Sparbuch und der Mietvertragsänderung habe ich gelöst. Hoffe daß, das alles auch rechtlich okay ist.

Nochmals vielen Dank für deine super Hilfe.

feuerelfe

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Der Anwendungserlass trifft auf jede Art von Konten zu.

Die Problematik, dass das Finanzamt jemandem vorhalten kann, er habe Zinseinkünfte verschwiegen oder dass bei der Beantragung von Sozialleistungen der Vorwurf im Raum steht, man habe Vermögen verschwiegen, trifft ja auch auf Sparkonten zu.

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#12
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Okay, einleuchtend.
Problematik besteht eindeutig - überzeugt :grins: .

Danke nochmals für deine Hilfe.

feuerelfe

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