Mietbefreiung für Erstrenovierung

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
Mietbefreiung für Erstrenovierung

Hallo,
bei uns steht grade ne Räumungsklage an, wegen Zahlungsverzug. Da ich positiv denkender Mensch bin, denk ich schonmal an die Zeit ... danach.
Kenne leider den Zustand der Wohnung, da muss was getan werden. Renovierung bei Einzug kann scheinbar vertraglich nicht so geregelt werden. Was aber wenn man den zukünftigen Mietern mit 1 oder 2 Monaten Mietfreiheit entgegenkommt bei Renovierung. Kommt uns allemal billiger als ne Firma damit zu beauftragen. Dann müsste das doch irgendwie machbar sein oder? Zumal hier eher Wohnungsknappheit herrscht.
LG Kathi

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Klar das kann man immer, auch wenn man die nötigen Vorsichtsmassnahmen einhält, ob mit Erstrenovierung oder nicht.
Frage war nur, ob solche Vereinbarungen (klar schriftlich) auch rechtlich durchsetzbar sind oder eher fragwürdig. D.h. Mieter zieht dann evtl. eben 2 Monate vorher ein, zahlt keine Miete, rührt keinen Finger und kann sich dann noch damit rausreden, dass Erstrenovierung rechtswidrig ist oder so.

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

sprich das sollte dann am besten von nem Anwalt formuliert werden, den ich dann eventuell in die Haftung nehmen kann?

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#5
 Von 
Miet_1_2_3
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 33x hilfreich)

Ausnutzung von Zwangslage

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#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Hier soll doch nun mal wirklich eine Individualvereinbarung getroffen werden.
Der Mieter macht etwas, dafür gibt ihm der VM auch etwas. Klarer geht es doch eigentlich nicht.
Fast besser als eine wasserdichte Formulierung ist noch die Dokumentation des Weges zur Vereinbarung.
Z.B. durch ein Gesprächsprotokoll, dass vor Formulierung des Vertrages erstellt und gegengezeichnet wird. In dem sollte dokumentiert werden, dass verschiedene Möglichkeiten diskutiert wurden und dass man sich auf eine Lösung geeinigt hat, die dann Vertragsbestandteil wird.
Dann noch Schönheitsreparaturen ohne feste Fristen vereinbaren und am Besten keine Regelung für den Auszug treffen, die am Ende wieder den Mieter übermäßig belasten könnte.
Dann kann eigentlich nichts schief gehen.


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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

Das ist eine Individualvereinbarung, wie sie im Buche steht und daher aus meiner Sicht auch wirksam.

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