Mietbürgschaft

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Mietbürgschaft

@ Vermieter
Ich bin gerade dabei eine Wohnung wieder zu vermieten.
Neben den obligatorischen von möglichen Mietinteressenten beizubringenden Unterlagen (Kopie Personalausweis, Vermieterbescheinigung, Mieterselbstauskunft, Gehaltsnachweise und Schufa) verlange ich bei einer mögliche Vermietung auch eine Kaution von 3 Nettokaltmieten.

Einer der Interessenten, die in die engere Wahl kommen, hat mir zu seinen Unterlagen nun eine Bürgschaft -> von Papi (also keine Bank) beigefügt.
Nach Prüfung der Gehaltsnachweise sieht es hier so aus als wenn er sich die Miethöhe schon leisten kann, Schufa ist auch OK.
Da ich bisher immer mit Kaution vermietet habe, hatte ich das Thema Mietbürgschaft noch nicht.

Frage!
Was ist bei einer Bürgschaft hier zu beachten.
Bin gerade erst dabei mich mit der Thematik zu befassen!
a) Gerade bei einer Bürgschaft von Papi müsste ich hier doch zunächst auch prüfen, ob Papi überhaupt leistungsfähig wäre! Sonst ist sie ja das Papier auf dem sie steht nicht wert!
b) Was ist mit BGB §551. Muss die Bürgschaft formal auf 3 Nettokaltmieten begrenz werden, damit sie im Zweifelsfall nicht generell ungültig ist.
c) Vermietet Ihr generell nur mit Barkaution, Wenn Ja warum!
d) Weitere Fallstricke?! -> Bitte um Hinweise!

Danke JJ

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2228
Status:
Frischling
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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Oder geht es bei dir nur ums ODER?

Ich habe noch keine Rücksprache genommen, gehe aber mal davon aus, dass die Mietbürgschaft alternativ zur Kaution sein soll. Keine mir aufgezwungene Übersicherung.
Ich sehe halt derzeit nur Vorteile bei der Barkaution!


quote:
Und warum posten Sie das gleich mehrmals?

Und warum lesen Sie das gleich mehrmals wenn Sie bereits einmal Lesen zu keiner qualifizierten Antwort befähigt.
Aber um es mal zu beantworten. Dort gibt es im Zweifelsfall mehr Antworten von VM!

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Kennst Du Papi denn persönlich ? Nicht, daß die Bürgschaft frei erfunden ist.

Papi und Mammi waren bei der Besichtigung mit dabei obwohl das Söhnchen bereits 42 Jahre alt ist :grins: , was mir durchaus einige Gedanken bereitet! :???:

quote:
c) Ja, nur Bares ist Wahres.
Sehe ich bisher ja genauso!

Um nochmal auf meinejn punkt b) zurück zu kommen.
Dieser bezog sich in erster Linie auf die Antwort des RA hier:
->Klick
Wobei die Antwort mit dem Urteil von Scalar2 nicht ganz dacor geht!

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#9
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

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