Miete+ Nebenkosten

27. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb529344-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete+ Nebenkosten

Ich hätte da mal eine rechtliche Frage.

Im Februar nahm Herr T, Frau L in seiner Wohnung auf da sie von ihrem Vorvermieter gekündigt wurde.
Frau L meldete sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt an bzw. um.
Auch der Vermieter von Herrn T nahm Frau L mit in den Mietvertrag als Untermieterin auf.
Im Juli fragte Herr T, Frau L wo die 50% Beteiligung an Miete und Nebenkosten ( Wasser, Strom und Internet ) seid Februar sind.
Wodrauf hin Frau L die Wohnung verlies.
Da Herr T Soldat ist und nur am Wochenende zu Hause sein kann bat er Frau L mehrfach schriftlich entweder ihr mit in die Wohnung gebrachtes Mobiliar zu entfernen, den Wohnungsschlüssel abzugeben und die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
Frau L weigerte sich schriftlich dieses zu tun.
Mitte Oktober entfernte Frau L in Abwesenheit und ohne seines Wissens ihr Mobiliar da sie in der Zwischenzeit eine eigene Wohnung anmietete.
Als Herr T am Wochenende in seine Wohnung kam lag zwar der Wohnungsschlüssel auf dem Wohnzimmertisch aber von dem Geld für Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober fehlt jede Spur.
Nach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen.

Was kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen?
Wie ist die Rechtslage?
Kann er Strafanzeige gegen Frau L einreichen und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
Was kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen?


Mahnbescheid erlassen.

Als was steh Frau im Mietvertrag von Herrn T genau?

Als Untermieterin oder als Mieterin?



-- Editiert von Anitari am 27.10.2019 15:26

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Kann er Strafanzeige gegen Frau L einreichen Ja, das könnte Einmietbetrug sein, da ja von Anfang an nicht gezahlt wurde. Freilich bringt das Herrn T keinen Cent - eine Strafanzeige führt zur Strafverfolgung der Frau L und sonst zu nichts. Herr T muß, wie in Antwort Nr. 1 beschrieben, zivilrechtlich gegen Frau L vorgehen, wozu er allerdings ihre Adresse benötigt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb529344-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau L stand als Untermieterin im Mietvertrag und Herr T als Hauptmieter.

Herr T hat den Zutritt zur Wohnung nur genehmigt wenn Frau L die Mietschulden begleicht.
Desweiteren hat Herr T das Pfandrecht auf das Mobiliar ausgesprochen sollte Frau L nicht ihre Mietschulden begleichen.

Währe es dann nicht der Straftatsbestand des Hausfriedensbruch und Pfandkehr wenn Frau L ihre Sachen in Abwesenheit von Herrn T aus dessen Wohnung räumt ohne die Mietschulden zu begleichen?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
wo die 50% Beteiligung an Miete und Nebenkosten ( Wasser, Strom und Internet ) seid Februar sind.
Sehr naiv. Es gibt doch einen Mietvertrag? Nach 6 Monaten fällt Herrn T auf, dass schon
6 Monatsmieten fehlen?
Zitat (von fb529344-1):
Wodrauf hin Frau L die Wohnung verlies.
Das klingt, als hätte Frau L sich auf die Suche nach der vermissten Miete gemacht...
Zitat (von fb529344-1):
Frau L weigerte sich schriftlich dieses zu tun.
Mit welcher Begründung? Schriftlich ist schon mal nicht schlecht.
Zitat (von fb529344-1):
Nach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen.
Da ist dem Soldaten wohl klar, wie die rechtliche Lage ist? Könnte auf Diebstahl hinauslaufen. Sogar ein Täter könnte bekannt sein.
Zitat (von fb529344-1):
Mitte Oktober entfernte Frau L in Abwesenheit und ohne seines Wissens ihr Mobiliar
Herr T hatte das doch im Juli von ihr verlangt. Also andere Wohnung angemietet, dann eigene Möbel abgeholt, Schlüssel hinterlegt. Soweit klar.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
aber von dem Geld für Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober fehlt jede Spur.

Wovon auch jede Spur fehlt, ist eine vertragliche Vereinbarung, die überhaupt zu einer Zahlung von Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober verpflichten würde.



Zitat (von fb529344-1):
Was kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen?
Wie ist die Rechtslage?

wenn Herr T jemanden auf Zahlung von Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober verklagt, wäre er beweis belastet. Bedeutet er müsste gerichtsfest beweisen das so eine Zahlung überhaupt vereinbart wurde.
Was er dann erfolgreich einklagen könnte, hängt dann auch maßgeblich vom Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung ab.



Zitat (von fb529344-1):
Nach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen.

Das könnte Herr T dann bei der Polizei anzeigen. Er könnte dann auch Frau L als mögliche Verdächtige benennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Herr T hat den Zutritt zur Wohnung nur genehmigt wenn Frau L die Mietschulden begleicht. Herr T kann aber nicht einfach seiner Untermieterin verbieten, Ihre Mieträume zu betreten. Sowas nennt man "verbotene Eigenmacht".
Währe es dann nicht der Straftatsbestand des Hausfriedensbruch und Pfandkehr wenn Frau L ihre Sachen in Abwesenheit von Herrn T aus dessen Wohnung räumt ohne die Mietschulden zu begleichen? Weder noch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb529344-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Ihre Mieträume zu betreten " wo sie nie einen Cent Miete gezahlt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
Ihre Mieträume zu betreten
Sie hat doch aber mit Herrn T einen Mietvertrag/Untermietvertrag geschlossen, richtig?
Steht vielleicht in diesem Mietvertrag eine Klausel, nach der Herr T ihr den Zugang zu den gemieteten Räumen verwehren kann, wenn nicht zum vereinbarten Datum (zB jeweils der 1. des Monats) die Miete übergeben ist?
Das ist möglich, aber sehr unüblich.
Herr T verwechselt hier etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb529344-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. Was sie aber nie getan hat.
Seit 2017 ist Herr T Hauptmieter der Wohnung und hat im Februar 2019 der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt das Frau L bei ihm eingezogen ist wodrauf hin die Wohnungsgesellschaft Frau L schriftlich mit in den Mietvertrag aufnahm.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 6245x hilfreich)

Ohhh

Zitat (von fb529344-1):
Sie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde.
Also gab es keinen belegbaren/schriftlichen Untermietvertrag zwischen Herrn T und Frau L. Richtig? Sehr niedlich. Und süß gelächelt hat sie auch? Jeden Monat?
Pech für Herrn T.
Der Vermieter will die monatliche Miete vom Hauptmieter T.
Ich fürchte, dann bleibts bei den evtl. Diebstahl-Vorwürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
Sie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde.

Zwar sind in dem Falle auch mündliche Verträge gültig und einzuhalten.

Aber es besteht das Problem mit der Beweisebarkeit...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 616x hilfreich)

Zitat (von fb529344-1):
Sie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. Was sie aber nie getan hat.
Mündlich? Beweisbar?

Zitat (von fb529344-1):
Seit 2017 ist Herr T Hauptmieter der Wohnung und hat im Februar 2019 der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt das Frau L bei ihm eingezogen ist wodrauf hin die Wohnungsgesellschaft Frau L schriftlich mit in den Mietvertrag aufnahm.
Also ist Frau L keine Untermieterin, sondern Hauptmieterin neben Herrn T.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Also ist Frau L keine Untermieterin, sondern Hauptmieterin neben Herrn T. Noch heftiger - er ist nicht mal Vermieter und verbietet ihr den Zutritt zu ihren Mieträumen, wenn sie nicht bestimmte Bedingungen erfüllt: Welchen Straftatbestand erfüllt das eigentlich? Nötigung?
„ Ihre Mieträume zu betreten " wo sie nie einen Cent Miete gezahlt hat? Ja und? Trotzdem ist sie Mieterin. Was glauben Sie, wofür es Räumungsklagen gibt? Weil man einen Mieter nicht mal einfach rausschmeißt (mal abgesehen davon, dass Sie ja nicht mal der Vermieter sind).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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