Ich hätte da mal eine rechtliche Frage.
Im Februar nahm Herr T, Frau L in seiner Wohnung auf da sie von ihrem Vorvermieter gekündigt wurde.
Frau L meldete sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt an bzw. um.
Auch der Vermieter von Herrn T nahm Frau L mit in den Mietvertrag als Untermieterin auf.
Im Juli fragte Herr T, Frau L wo die 50% Beteiligung an Miete
und Nebenkosten ( Wasser, Strom und Internet ) seid Februar sind.
Wodrauf hin Frau L die Wohnung verlies.
Da Herr T Soldat ist und nur am Wochenende zu Hause sein kann bat er Frau L mehrfach schriftlich entweder ihr mit in die Wohnung gebrachtes Mobiliar zu entfernen, den Wohnungsschlüssel abzugeben und die ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
Frau L weigerte sich schriftlich dieses zu tun.
Mitte Oktober entfernte Frau L in Abwesenheit und ohne seines Wissens ihr Mobiliar da sie in der Zwischenzeit eine eigene Wohnung anmietete.
Als Herr T am Wochenende in seine Wohnung kam lag zwar der Wohnungsschlüssel auf dem Wohnzimmertisch aber von dem Geld für Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober fehlt jede Spur.
Nach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen.
Was kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen?
Wie ist die Rechtslage?
Kann er Strafanzeige gegen Frau L einreichen und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage?
Miete+ Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWas kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen? :
Mahnbescheid erlassen.
Als was steh Frau im Mietvertrag von Herrn T genau?
Als Untermieterin oder als Mieterin?
-- Editiert von Anitari am 27.10.2019 15:26
Kann er Strafanzeige gegen Frau L einreichen Ja, das könnte Einmietbetrug sein, da ja von Anfang an nicht gezahlt wurde. Freilich bringt das Herrn T keinen Cent - eine Strafanzeige führt zur Strafverfolgung der Frau L und sonst zu nichts. Herr T muß, wie in Antwort Nr. 1 beschrieben, zivilrechtlich gegen Frau L vorgehen, wozu er allerdings ihre Adresse benötigt.
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Frau L stand als Untermieterin im Mietvertrag und Herr T als Hauptmieter.
Herr T hat den Zutritt zur Wohnung nur genehmigt wenn Frau L die Mietschulden begleicht.
Desweiteren hat Herr T das Pfandrecht auf das Mobiliar ausgesprochen sollte Frau L nicht ihre Mietschulden begleichen.
Währe es dann nicht der Straftatsbestand des Hausfriedensbruch und Pfandkehr wenn Frau L ihre Sachen in Abwesenheit von Herrn T aus dessen Wohnung räumt ohne die Mietschulden zu begleichen?
Sehr naiv. Es gibt doch einen Mietvertrag? Nach 6 Monaten fällt Herrn T auf, dass schonZitatwo die 50% Beteiligung an Miete und Nebenkosten ( Wasser, Strom und Internet ) seid Februar sind. :
6 Monatsmieten fehlen?
Das klingt, als hätte Frau L sich auf die Suche nach der vermissten Miete gemacht...ZitatWodrauf hin Frau L die Wohnung verlies. :
Mit welcher Begründung? Schriftlich ist schon mal nicht schlecht.ZitatFrau L weigerte sich schriftlich dieses zu tun. :
Da ist dem Soldaten wohl klar, wie die rechtliche Lage ist? Könnte auf Diebstahl hinauslaufen. Sogar ein Täter könnte bekannt sein.ZitatNach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen. :
Herr T hatte das doch im Juli von ihr verlangt. Also andere Wohnung angemietet, dann eigene Möbel abgeholt, Schlüssel hinterlegt. Soweit klar.ZitatMitte Oktober entfernte Frau L in Abwesenheit und ohne seines Wissens ihr Mobiliar :
Zitataber von dem Geld für Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober fehlt jede Spur. :
Wovon auch jede Spur fehlt, ist eine vertragliche Vereinbarung, die überhaupt zu einer Zahlung von Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober verpflichten würde.
ZitatWas kann Herr T nun tun um an sein Geld zu kommen? :
Wie ist die Rechtslage?
wenn Herr T jemanden auf Zahlung von Miete und Nebenkosten für die Monate Februar - Oktober verklagt, wäre er beweis belastet. Bedeutet er müsste gerichtsfest beweisen das so eine Zahlung überhaupt vereinbart wurde.
Was er dann erfolgreich einklagen könnte, hängt dann auch maßgeblich vom Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung ab.
ZitatNach gründlicher Inspizierung der Wohnung ist Herrn T aufgefallen das einige Kleinigkeiten seines Eigentums fehlen. :
Das könnte Herr T dann bei der Polizei anzeigen. Er könnte dann auch Frau L als mögliche Verdächtige benennen.
Herr T hat den Zutritt zur Wohnung nur genehmigt wenn Frau L die Mietschulden begleicht. Herr T kann aber nicht einfach seiner Untermieterin verbieten, Ihre Mieträume zu betreten. Sowas nennt man "verbotene Eigenmacht".
Währe es dann nicht der Straftatsbestand des Hausfriedensbruch und Pfandkehr wenn Frau L ihre Sachen in Abwesenheit von Herrn T aus dessen Wohnung räumt ohne die Mietschulden zu begleichen? Weder noch.
„ Ihre Mieträume zu betreten " wo sie nie einen Cent Miete gezahlt hat?
Sie hat doch aber mit Herrn T einen Mietvertrag/Untermietvertrag geschlossen, richtig?ZitatIhre Mieträume zu betreten :
Steht vielleicht in diesem Mietvertrag eine Klausel, nach der Herr T ihr den Zugang zu den gemieteten Räumen verwehren kann, wenn nicht zum vereinbarten Datum (zB jeweils der 1. des Monats) die Miete übergeben ist?
Das ist möglich, aber sehr unüblich.
Herr T verwechselt hier etwas.
Sie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. Was sie aber nie getan hat.
Seit 2017 ist Herr T Hauptmieter der Wohnung und hat im Februar 2019 der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt das Frau L bei ihm eingezogen ist wodrauf hin die Wohnungsgesellschaft Frau L schriftlich mit in den Mietvertrag aufnahm.
Ohhh
Also gab es keinen belegbaren/schriftlichen Untermietvertrag zwischen Herrn T und Frau L. Richtig? Sehr niedlich. Und süß gelächelt hat sie auch? Jeden Monat?ZitatSie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. :
Pech für Herrn T.
Der Vermieter will die monatliche Miete vom Hauptmieter T.
Ich fürchte, dann bleibts bei den evtl. Diebstahl-Vorwürfen.
ZitatSie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. :
Zwar sind in dem Falle auch mündliche Verträge gültig und einzuhalten.
Aber es besteht das Problem mit der Beweisebarkeit...
Mündlich? Beweisbar?ZitatSie hat Herrn T MÜNDLICH zugesichert das sie 50% von Miete und Nebenkosten an Herrn T bezahlen würde. Was sie aber nie getan hat. :
Also ist Frau L keine Untermieterin, sondern Hauptmieterin neben Herrn T.ZitatSeit 2017 ist Herr T Hauptmieter der Wohnung und hat im Februar 2019 der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt das Frau L bei ihm eingezogen ist wodrauf hin die Wohnungsgesellschaft Frau L schriftlich mit in den Mietvertrag aufnahm. :
Also ist Frau L keine Untermieterin, sondern Hauptmieterin neben Herrn T. Noch heftiger - er ist nicht mal Vermieter und verbietet ihr den Zutritt zu ihren Mieträumen, wenn sie nicht bestimmte Bedingungen erfüllt: Welchen Straftatbestand erfüllt das eigentlich? Nötigung?
„ Ihre Mieträume zu betreten " wo sie nie einen Cent Miete gezahlt hat? Ja und? Trotzdem ist sie Mieterin. Was glauben Sie, wofür es Räumungsklagen gibt? Weil man einen Mieter nicht mal einfach rausschmeißt (mal abgesehen davon, dass Sie ja nicht mal der Vermieter sind).
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