Miete; Aufkommen für alten Teppichboden/ Laminat mitnehmen?

28. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Snegurat4ka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete; Aufkommen für alten Teppichboden/ Laminat mitnehmen?

Hallo,
mein Mann und ich wohnen seit fast 4 Jahren in einer Mietwohnung. Den ca. 20 Jahre alten Teppichboden (damals vom Vermieter gelegt) haben wir durch hochwertigen Laminat ersetzt, da eben nach so langer Zeit deutliche Gebrauchsspuren zu sehen waren. So sind wir auch mit dem Vermieter verblieben; es müsse ein neuer Boden her. Wer diesen bezahlt haben wir leider damals nicht besprochen.
Nun ziehen wir aus verschiedenen Gründen aus und wollten ihm das Laminat zum Kauf anbieten. Er hat sich doch sehr gewundert, warum wir diesen mitnehmen wollen, denn den Teppich hätten wir ja rausgerissen und dementsprechend müsse dieser bleiben. Wir haben ihn dann gesagt, dass wir einen gleichwertigen Teppichboden verlegen könnten, damit war er auch einverstanden, allerdings möchte unser Vermieter nun Mitspracherecht , WELCHER Teppich da reinkommen soll.... Vorher war auch ein standardmäßiger Teppich für unter 4 Euro pro Quadratmeter vorhanden.
Nun die Frage; Ist dies rechtens? Oder müsse er die Kosten für den Teppich komplett übernehmen, da dieser vorher seit 20 Jahren drinne lag und nicht ausgewechselt wurde? Im Endeffekt müssen wir ja lediglich den vorherigen Zustand wiederherstellen, dies geht ehrlich gesagt mit einem neuen Teppich nicht wirklich. Wir sind hin und hergerissen. Wie seht ihr die Lage? Dazu müssen wir noch sagen, dass er seit 25 Jahren nix erneut hat, bei keinem seiner Wohnungen.
Vielen Dank im voraus!

-- Editier von Snegurat4ka am 28.08.2016 23:01

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Snegurat4ka):
Vorher war auch ein standardmäßiger Teppich für unter 4 Euro pro Quadratmeter vorhanden.

Das könnte man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Snegurat4ka):
Im Endeffekt müssen wir ja lediglich den vorherigen Zustand wiederherstellen, dies geht ehrlich gesagt mit einem neuen Teppich nicht wirklich.

Euer Problem.
Das entfernen des Teppichs gilt als Beschädigung der Mietsache/Baumaßnahme. Da hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz/Rückbau am Ende des Mietvertrages.



Zitat (von Snegurat4ka):
allerdings möchte unser Vermieter nun Mitspracherecht , WELCHER Teppich da reinkommen soll

Und hat er schon Wünsche bezüglich Marke/Preis geäußert?

Zumindest bezüglich der Farbe sollte man sein Mitsprecherecht berücksichtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Wenn ihr das Laminat rausreisst und die Wohnung ohne Boden übergebt, dann kann der Vermieter möglicherweise Schadensersatz fordern. Die Höhe des Schadens bemisst sich nach dem Wert des Teppichbodens, wenn ihr diesen nicht herausgerissen hättet. Ich vermute mal, ein 20 oder 24 Jahre alter Teppichboden hat nicht mehr wirklich einen hohen Wert. Von daher dürfte es deutlich günstiger sein, keinen neuen Boden zu verlegen und dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Gleichzeitig solltet ihr ihm jedoch nachweisbar Gelegenheit geben, einen neuen Boden innerhalb eurer Mietzeit zu verlegen. Sonst könnte der Vermieter möglicherweise einen zusätzlichen Schadensersatz geltend machen, wenn die Wohnung nach Rückgabe nicht direkt bezugsfertig ist.

Ich wäre mir aber noch nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Schadensersatz fällig ist. Was wurde denn genau bei Übergabe vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1288 Beiträge, 216x hilfreich)

Abseits einer rechtlichen Einschätzung (da ich Laie bin) stellt sich mir bei solchen oder ähnlichen Fragen immer wieder die Frage, warum man seinen eingebauten Laminat überhaupt mitnehmen will?
Ich bin schon sehr oft umgezogen und habe den immer dringelassen. Meist ist er ja doch auf das Zimmer mit all seinen Ecken/Kanten/Aussparungen zugeschnitten. Die Endstücke und passgenau zugesägten Stücke kann man schonmal nicht wiederverwenden. und beim Ausbau hat man meist auch noch etwas "Schwund" durch beschädigung. Ganz abgesehen von der Arbeit die man dadurch hat...Sorry, ich weiß, ist kein rechtlicher Rat. Aber ist doch deutlich unkomplizierter, da sich so auch das Problem mit dem Vermieter erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snegurat4ka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss gestehen, dies habe ich mich vorher auch immer gefragt; Warum den eingebauten Laminat wieder mitnehmen? Wir haben keinen 08/15 Laminat verlegt, dieser ist schon sehr hochwertig und war nicht gerade günstig, hatten eigentlich gedacht, dass wir länger dort bleiben. In dem Haus wo wir nun einziehen müssten wir auch erst einen Boden verlegen, das heisst wieder viel Geld rausschmeisen. Die Arbeit macht uns nix, das rausnehmen geht ja schnell. Verlegen müssen wir ja sowieso dort etwas. Natürlich passen die Ecken/Kanten/Aussparungen nicht unbedingt, aber bei 70 qm welches wir verlegt haben, kann man durchaus ca. 3-4 Zimmer (je nach Größe) im neuen Haus verlegen. Also warum nochmal nach 4 Jahren soviel ausgeben? Wären wir 10 Jahre dort, hätten wir diesen auch drin gelassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.387 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen