Miete Erhöhen bei "Die Miete bleibt unverändert"

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488530-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete Erhöhen bei "Die Miete bleibt unverändert"

Hallo liebe 123recht.net Community,
ich hätte eine kurze Frage.

Es geht um einen Mietvertrag der 1998 unterschrieben wurde. In diesem wurde angekreuzt "Die Miete bleibt unverändert". Die Miete ist klar unter dem örtlichen Mietspiegel.

Kann der Vermieter trotzdem die Miete erhöhen? ist das rechtens?

Danke im Vorrab und Viele Grüsse

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb488530-2):
Kann der Vermieter trotzdem die Miete erhöhen? ist das rechtens?

Ohne den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung zu kennen dürfte eine Antwort schwer fallen. Diesen Passus wortwörtlich abtippen oder scannen/fotografieren und einstellen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

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#2
 Von 
fb488530-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort und den guten Tipp. Ich habe den Mietvertrag (bzw ein Teil) hier hochgeladen:https://imgur.com/a/Z1h7K

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Da hätte noch ein zweites Kreuzchen hingehört entweder bei "bis zum...." oder bei "für die Dauer der vereinbarten Mietzeit".

Wie das unvollständige Ausfüllen nun gewertet wird, ist mir selbst nicht so ganz klar, so dass folgende Aussage eine Vermutung von mir ist.

Es wird dem Mieter wohl schwer fallen darzulegen, dass der Vermieter tatsächlich gemeint hat, die Miete würde auf unbegrenzte Zeit nie erhöht werden. Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass sich der Vermieter bei Ankreuzen geirrt hat.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120135 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass sich der Vermieter bei Ankreuzen geirrt hat.

Nur liegt die Beweislast dafür beim Vermieter.
Und für den Irrtum gibt es auch Verjährung / Verwirkung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da hätte noch ein zweites Kreuzchen hingehört entweder bei "bis zum...." oder bei "für die Dauer der vereinbarten Mietzeit".
Im Gegensatz zum Nachbarthread und den unklaren Betriebskostenvereinbarungen macht hier der Satz immerhin auch ohne dieses Kreuz einen Sinn. Und es fehlt auch das Kreuz beim Punkt davor. Das hatte es zwar vermutlich nicht benötigt, weil der Vermieter per Gesetz die Miete erhöhen kann. Aber mit dem Kreuz bei "Die Miete bleibt unverändert" ergibt sich für mich schon das Bild, dass die Miete für immer konstant bleiben soll.

Keine Ahnung, wie das am Ende ausgehen würde.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wir haben hier einen MV, der seit 20 Jahren läuft mit unveränderter Miete. ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass der VM sich bis jetzt an den Vertrag gehalten hat.

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und für den Irrtum gibt es auch Verjährung / Verwirkung.
Obendrein ist es höchst unwahrscheinlich, dass der Vermieter eine Mietanpassung für alle Zeiten ausschließen wollte.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Obendrein ist es höchst unwahrscheinlich, dass der Vermieter eine Mietanpassung für alle Zeiten ausschließen wollte.


Höchst erstaunlich, dass er die letzten 20 Jahre hier nichts gemacht hat. Man weiß ja nicht, was dieser Vereinbarung vorausgegangen ist. Evtl. war man der Meinung, der Mieter würde "in die Jahre kommen" und verbleichen ... man weiß es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Man weiß ja nicht, was dieser Vereinbarung vorausgegangen ist.


Ich vermute eher, dass der Vermieter grob missverstanden hat, was das Kreuzchen an der Stelle bedeuten soll. Er hat möglicherweise damit sagen wollen, dass die Miete im Vergleich zum vorhergehenden Mietverhältnis unverändert geblieben ist. Vielleicht hat er auch einen anderen Gedanken gehabt.

Interpretieren kann man das aber auch so, dass damit eine Selbstverständlichkeit gemeint ist. Denn wenn keine Staffelmiete und auch keine Indexmiete vereinbart wurde, dann bleibt die Miete unverändert.

Für eine Veränderung der Miete bedarf es dann nämlich einer Vertragsänderung nach § 557 BGB . Auch eine "normale" Mieterhöhung nach § 558 BGB ist letztlich so eine Vertragsänderung, bei der der Vermieter jedoch einen Rechtsanspruch auf Zustimmung des Mieters hat.

Wenn man das Ganze so interpretiert, dann hätte der Satz keinerlei Aussagekraft.

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