Miete Kaution

27. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
icemaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete Kaution

Hallo, zusammen
es wurde ein Einfamilienhaus angemietet wo der Mieter die NK selbst bezahlt.
3 KM wurden an den Vermieter überwiesen.
Auf Grund von Hundehaltung wurde auch vereinbart, dass der Teppichboden, in den oberen Räumen, erneuert werden soll, wenn der Mietvertrag gelößt wird.
So weit so gut.
Jetzt ist der Mietvertrag zum 31.08.07 gekündigt.
Mieter wollte einen Kautionsnachweis, der kam 1 1/2 Monate später und es stellt sich raus, dass Vermieter die Kaution auf sein Konto "gelegt" hat, wo er jederzeit ran kann.
Weiterhin besteht Vermieter auf Renovierung. OK-
Haus wurde unrenoviert übernommen und im Mietvertrag steht besenrein.
Teppichboden ist mehr als 10 Jahre alt und hat schon paar Vormieter erlebt.

Frage:
Kaution darf ja bis zu 6 Monaten, jedenfalls ein Teil davon, einbehalten werden, auch wenn die NK selbst getragen werden?
Teppich, wenn er mitvermietet wurde, muß dieser erneuert werden?
Wenn ja, in welchen finanzielen Maße, Vermieter will die gleiche Qualität, wie vor über 10 Jahren und dies von einer Fachfirma verlegt.
Kann man die noch ausstehenden 2 Monatsmieten mit der Kaution abgleichen, Vermieter hat dann ja noch 1 Kaution für Eventualitäten?

Danke
Beitrag bearbeiten/löschen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

?? Es ist gesetzlich verboten, die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen zu wollen. ??

Es ist nicht gesetzlich verboten, allerdings ist die Kaution gedacht für Mängel/Nebenkostennachzahlung, eben als Sicherheit für den VM. Wenn er es zulässt, kann man nat. mit der Miete verrechnen, wird er aber wohl nicht tun, sonts hat er ja nichts mehr in der Hand.

Der Teppich mit über 10 Jahren dürfte einen Restwert von ca. 0 EUR haben, die müsst Ihr dem VM ersetzen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Auf Grund von Hundehaltung wurde auch vereinbart, dass der Teppichboden, in den oberen Räumen, erneuert werden soll, wenn der Mietvertrag gelößt wird.

Von welchem Teppichboden reden wir hier eigentlich ?

Wer soll ihn erneuern ?

(Bei vernünftiger Qualität und vernünftiger Pflege/Behandlung halten Teppichböden länger als 10 Jahre).


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der Vermieter darf eine Teil der NK einbehalten, wenn mit einer Nachzahlung aus Nk-Abrechnung zu rechnen ist. Offensichtlich ist aber keine Rechnung zu erwarten, daher auch keine Nachzahlung. Somit muss der VM spätestens nach 6 Monaten über die Kautions abrechnen, tut er das nicht, kann man einmal freundlich, schriftlich erinnern und dann auf Auszahlung klagen.

In der regulären Afa der Versicherungen ist der Teppich nach 10 Jahren abgeschrieben, der so errechnete Restwert tendiert also gegen Null - ganz egal, ob ein normaler oder qualitativ guter Teppich länger hält. Bei Engeln, die nur drüber schweben, hält er bestimmt noch länger !!!

Ist der Teppich mitvermietet, d.h. Bodenbelag Teppich als vertragsgemässer Zustand, hat der Vermieter ihn zu ersetzen, wenn er defekt ist. Der Mieter hat nur Schadenersatz zu leisten, der über die normale Abnutzung hinaus geht. (tendiert der Zeitwert des Teppichs aber gegen Null besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz) Wenn der VM Hundehaltung gestattet, sollte die Kostentragung des Teppichs im MV aufgenommen und geregelt sein.

Keinesfalls kann der VM einen neuen Teppich inkl. Verlegung durch eine Fachfirma verlangen. Hast Du das separat unterschrieben, hat er Dich wohl ordentlich über den Tisch gezogen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Scalar

Das der VM die Miete einklagen kann ist klar, nur GESETZLICH VERBOTEN ist das nicht. Denn das würde ja bedeuten es ginge nicht mal mit Zustimmung des VM.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.347 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen