Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar mein bester Freund hat seine Wohnung aufgegeben und ist zu seiner Freundin ins Haus gezogen.
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen.
Per Whatsapp haben Sie sich allerdings geeinigt das Sie monatlich 200 von den 600 für Ihn weg legt.
Nun allerdings haben Sie sich getrennt und er steht ohne Wohnung da und kommt auch nicht aus den Vertrag, da er für 1 Jahr festgesetzt ist.
Jetzt darf er allerdings nur noch ein Zimmer, das Bad und die Küche nutzen. Die Miete soll er laut dem Vertrag zum 1 Zahlen kann er aber nicht, da er zum 15 Geld bekommt (was sie auch weiß).
Nun hat er die 400 statt 600 (200 davon wurden ja immer für ihn weggelegt) am 15 des Monats gezahlt und sie stand prompt gestern mit einem Mahnschreiben vor ihm, wo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei.
Kann man den Vertrag jetzt anfechten da ja neue Nutzungsverhältnisse (er hat 1 Zimmer) bestehen?
600 für ein Zimmer ist Wucher, würde sie damit durch kommen?
Der arme tut mir so leid ich will Ihn da unbedingt raus bekommen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Miete / Mietvertrag nach Trennung
18. Februar 2022
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Frage vom 18. Februar 2022 | 06:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete / Mietvertrag nach Trennung
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#1
Antwort vom 18. Februar 2022 | 06:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116286 Beiträge, 39237x hilfreich)
ZitatSie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht :
Keine Ahnung , was daran natürlich sein soll.
Zitat600 für ein Zimmer ist Wucher :
Weder sind es 600, noch ist es nur ein Zimmer ...
ZitatDie Miete soll er laut dem Vertrag zum 1 Zahlen kann er aber nicht, da er zum 15 Geld bekommt (was sie auch weiß). :
Das ist alleine sein Problem, er hat es so vereinbart.
ZitatKann man den Vertrag jetzt anfechten da ja neue Nutzungsverhältnisse (er hat 1 Zimmer) bestehen? :
Nö.
Im Gegenteil, man könnte den Vertrag durchsetzen.
Aber ob ihm das dann so recht wäre?
#2
Antwort vom 18. Februar 2022 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30496 Beiträge, 5450x hilfreich)
Dazu gibt es keine Änderung zum Mietvertrag?ZitatJetzt darf er allerdings nur noch ein Zimmer, das Bad und die Küche nutzen. :
Gilt der MV gilt für ein Jahr?
oder für mind. 1 Jahr?
Wie lange wohnt er schon dort?
Korrekt. Es gibt ja den Mietvertrag.Zitatwo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei. :
Sie wird damit *durchkommen*, dass er lt. MV zu zahlen hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Februar 2022 | 14:14
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Und was genau hat er nun gemietet? Was konkret steht im Mietvertrag?ZitatSie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen. :
#4
Antwort vom 18. Februar 2022 | 14:50
Von
Status: Lehrling (1711 Beiträge, 272x hilfreich)
Zitatvielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar mein bester Freund hat seine Wohnung aufgegeben und ist zu seiner Freundin ins Haus gezogen. :
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen.
Und der Freund hat den MV unterschrieben und ist vorerst daran gebunden.
ZitatPer Whatsapp haben Sie sich allerdings geeinigt das Sie monatlich 200 von den 600 für Ihn weg legt. :
Warum sollte die Dame das tun, vielmehr weiterhin tun?
ZitatNun allerdings haben Sie sich getrennt und er steht ohne Wohnung da und kommt auch nicht aus den Vertrag, da er für 1 Jahr festgesetzt ist. :
Er steht nicht ohne Wohnung da, die Wohnung wurde ihm doch garnicht gekündigt, oder? Er kann allerdings nur noch 1-Zi.mit Bad und Küche nutzen. Dafür kann der Freund die Miete entsprechend kürzen.
ZitatNun hat er die 400 statt 600 (200 davon wurden ja immer für ihn weggelegt) am 15 des Monats gezahlt und sie stand prompt gestern mit einem Mahnschreiben vor ihm, wo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei. :
Wie weit diese Vereinbarung per Whatsapp Gültikeit haben soll ist mir unklar. Es dürfte sich um eine Gefälligkeit handeln, die nicht rechtskräftig ist. Da er die Wohnung nicht so nutzen darf wie lt.MV vereinbart, kann er die Miete kürzen.
Zitat600 für ein Zimmer ist Wucher, würde sie damit durch kommen? :
Es geht hier nach Vereinbarung im MV, d.h. wenn er weniger Wohnraum nutzen darf, steht ihm auch eine Minderung der Miete zu.
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