Miete / Mietvertrag nach Trennung

18. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
isa867
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete / Mietvertrag nach Trennung

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar mein bester Freund hat seine Wohnung aufgegeben und ist zu seiner Freundin ins Haus gezogen.
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen.

Per Whatsapp haben Sie sich allerdings geeinigt das Sie monatlich 200 von den 600 für Ihn weg legt.

Nun allerdings haben Sie sich getrennt und er steht ohne Wohnung da und kommt auch nicht aus den Vertrag, da er für 1 Jahr festgesetzt ist.
Jetzt darf er allerdings nur noch ein Zimmer, das Bad und die Küche nutzen. Die Miete soll er laut dem Vertrag zum 1 Zahlen kann er aber nicht, da er zum 15 Geld bekommt (was sie auch weiß).

Nun hat er die 400 statt 600 (200 davon wurden ja immer für ihn weggelegt) am 15 des Monats gezahlt und sie stand prompt gestern mit einem Mahnschreiben vor ihm, wo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei.

Kann man den Vertrag jetzt anfechten da ja neue Nutzungsverhältnisse (er hat 1 Zimmer) bestehen?
600 für ein Zimmer ist Wucher, würde sie damit durch kommen?

Der arme tut mir so leid ich will Ihn da unbedingt raus bekommen.

Danke schon mal für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von isa867):
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht

Keine Ahnung , was daran natürlich sein soll.



Zitat (von isa867):
600 für ein Zimmer ist Wucher

Weder sind es 600, noch ist es nur ein Zimmer ...



Zitat (von isa867):
Die Miete soll er laut dem Vertrag zum 1 Zahlen kann er aber nicht, da er zum 15 Geld bekommt (was sie auch weiß).

Das ist alleine sein Problem, er hat es so vereinbart.



Zitat (von isa867):
Kann man den Vertrag jetzt anfechten da ja neue Nutzungsverhältnisse (er hat 1 Zimmer) bestehen?

Nö.
Im Gegenteil, man könnte den Vertrag durchsetzen.
Aber ob ihm das dann so recht wäre?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von isa867):
Jetzt darf er allerdings nur noch ein Zimmer, das Bad und die Küche nutzen.
Dazu gibt es keine Änderung zum Mietvertrag?
Gilt der MV gilt für ein Jahr?
oder für mind. 1 Jahr?
Wie lange wohnt er schon dort?
Zitat (von isa867):
wo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei.
Korrekt. Es gibt ja den Mietvertrag.

Sie wird damit *durchkommen*, dass er lt. MV zu zahlen hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von isa867):
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen.
Und was genau hat er nun gemietet? Was konkret steht im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von isa867):
vielleicht könnt Ihr mir ja Helfen. Und zwar mein bester Freund hat seine Wohnung aufgegeben und ist zu seiner Freundin ins Haus gezogen.
Sie hat natürlich gleich einen Mietvertrag mit Ihm gemacht für mit Benutzung der gesamten Wohnfläche und soll 445 Miete und 155 Nebenkosten zahlen.

Und der Freund hat den MV unterschrieben und ist vorerst daran gebunden.

Zitat (von isa867):
Per Whatsapp haben Sie sich allerdings geeinigt das Sie monatlich 200 von den 600 für Ihn weg legt.

Warum sollte die Dame das tun, vielmehr weiterhin tun?

Zitat (von isa867):
Nun allerdings haben Sie sich getrennt und er steht ohne Wohnung da und kommt auch nicht aus den Vertrag, da er für 1 Jahr festgesetzt ist.

Er steht nicht ohne Wohnung da, die Wohnung wurde ihm doch garnicht gekündigt, oder? Er kann allerdings nur noch 1-Zi.mit Bad und Küche nutzen. Dafür kann der Freund die Miete entsprechend kürzen.
Zitat (von isa867):
Nun hat er die 400 statt 600 (200 davon wurden ja immer für ihn weggelegt) am 15 des Monats gezahlt und sie stand prompt gestern mit einem Mahnschreiben vor ihm, wo er drum gebeten wird noch die restlichen 200 zu begleichen und das er im Zahlungsverzug sei.

Wie weit diese Vereinbarung per Whatsapp Gültikeit haben soll ist mir unklar. Es dürfte sich um eine Gefälligkeit handeln, die nicht rechtskräftig ist. Da er die Wohnung nicht so nutzen darf wie lt.MV vereinbart, kann er die Miete kürzen.
Zitat (von isa867):
600 für ein Zimmer ist Wucher, würde sie damit durch kommen?

Es geht hier nach Vereinbarung im MV, d.h. wenn er weniger Wohnraum nutzen darf, steht ihm auch eine Minderung der Miete zu.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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