Miete Ohne Vertrag mit Barzahlung. Rechte??

9. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tobey123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete Ohne Vertrag mit Barzahlung. Rechte??

Guten Tag,

Suche aus persönlichen Gründen gerade verzweifelt eine Wohnung und habe ein sehr verlockendes Angebot gekriegt: Eine ca. 45m² Wohnung in bester Lage zu einem sehr günstigen Preis. Der Vermieter will allerdings keinen Mietvertrag machen, da er sonst eine Förderung zur Finanzierung verlieren würde. Das verstehe ich noch, und ist auch nicht meine Sache. Er will allerdings auch die Miete (450 Euro) im Voraus jeweils Bar auf die Hand kriegen, so dass eben niemand etwas nachweisen kann, dass er die Wohnung vermietet.

Ich habe den Vermieter und die Wohnung gesehen und sehe keine Möglichkeit, wie und warum er mich betrügen könnte bzw wollen würde. Das einzige was möglich ist, ist dass er mich sehr bald wieder rausschmeißt, aber das wäre meiner Meinung nach sinnlos. Sobald ich ihm die Erste Miete übergebe würde ich auch direkt die Schlüssel kriegen. Die Wohnung befindet sich in Österreich.

Was meint ihr zu der Situation? Welche Rechte habe ich in einer Wohnung, für die es keinen Mietvertrag gibt? Was würdet ihr tun?

Vielen Dank!

Tobi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Eigentlich hat man jede Menge Rechte, wie Ihnen der folgende Link zeigt. Das Problem wird nur sein: Sie müssen auch beweisen können, daß Sie Miete gezahlt haben - das wird schwierig.
http://www.mieterschutzwien.at/index.php/232/mundlicher-mietvertrag-vollig-rechtlos/

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-- Editiert muemmel am 10.09.2012 00:30

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Inwieweit das österreichische Recht sich vom deutschen unterscheidet weiß ich nicht. In Deutschland wäre es wie folgt:

Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. In dem Fall gilt das BGB und damit auch alle relevanten darin enthaltenen Paragraphen, die oftmals nicht zum Vorteil des Vermieters ausfallen. Die Miete ist im übrigen immer im Voraus fällig. Und du solltest dir die Barzahlung immer quittieren lassen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das Quittieren wird DAS Problem werden... Übrigens ist es in Ö genau wie D, wie meinem Link leicht zu entnehmen gewesen wäre.

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#4
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Er will allerdings auch die Miete (450 Euro) im Voraus jeweils Bar auf die Hand kriegen, so dass eben niemand etwas nachweisen kann, dass er die Wohnung vermietet.


Na Daumen hoch. Der Kerl will dir die Hütte "schwarz" vermieten um des Fiskus und Co zu besche....! Im Zweifel wärst Du mit auf der Anklagebank. Hattest Du Zeugen, die betätigen können, dass der "Vermieter" keinen Mievertrag etc. haben will, damit man ihm im Zweifel nichts nachweisen kann?

Wenn er den "schriftlichen" Mietvertrag nicht will und dir auch keine Zahlungen quittieren will, dann kann er auch jederzeit behaupten, dass er nie Geld bekommen hat und dich vor die Tür setzen.

Gleichwohl kannst Du die Miete nicht zahlen und mindestens einen Monat umsonst wohnen. Er wird dich wohl kaum rausklagen wollen, da er den behörden nicht auffallen möchte. Ich würde mal schön geschmeidig die Polizei verständigen und ggf. mit Zeugen den Sachverhalt untermauern.





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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Ich habe den Vermieter und die Wohnung gesehen und sehe keine Möglichkeit, wie und warum er mich betrügen könnte bzw wollen würde.....Sobald ich ihm die Erste Miete übergebe würde ich auch direkt die Schlüssel kriegen. Die Wohnung befindet sich in Österreich."

Ich fasse mal zusammen, Sie übergeben dem Vermieter die Miete in bar in der Wohnung und erhalten dort daraufhin den Schlüssel?

Ohne Personalausweisnummer des Vermieters würde ich da keinen Cent rausrücken.

Den Schlüssel sollten Sie auch sofort ausprobieren. ;)

"Eine 45qm-Wohnung in bester Lage zu einem sehr günstigen Preis." Interessant wäre auch, wo Sie dieses Angebot erhalten haben. Im Internet stellt so ein Angebot eine Goldgrube für Betrüger dar. Schließlich ist es kein Problem, 100 Leute durch ne Wohnung zu schleusen und irgendwelche falschen Schlüssel rauszugeben. 45000 Euro wären durchaus ein Grund, weshalb Vermieter oder eher potentielle Vermieter betrügen könnten....



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