Hallo,
folgendes Problem:
habe in einer Mietwohnung bis zum 01.12.2002 gewohnt und da, es einen Zwangsverwalter gab habe ich 2 Mieten nicht gezahlt und mir eine neue Wohnung gesucht.
Zum 01.03.2004 wurde das Haus verkauft und der neue Vermieter wollte die zwei noch ausstehenden Mieten von mir haben. Ich fragte Ihn schriftlich ob ich mit einer Ratenzahlung meine Schulden tilgen könnte. Es gab keinen Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Normaler Briefverkehr.
Bis 24.07.2009 nicht auf meinen Brief gemeldet.
Zum 24.07.2009 erhielt ich Post von einem Inkassobüro, dass die 2 Mieten noch offen währen + die Zinsen seit 01.03.2004.
Ist diese Forderung nicht schon längst verjährt, ist ja schließlich schon 5,5 Jahre her?
PS: Ich bin in der Zwischenzeit wieder umgezogen, hatte den alten Vermieter aber keine neue Anschrift zukommen lassen, weil er sich nie bei mir gemeldet hatte. Deshalb verlangt das Inkassobüro zusätzliche Ermittlungskosten.
-----------------
""
Miete Verjährung
--- editiert vom Admin
Die Miete wurde deshalb nicht gezahlt, weil nicht klar war wer der damalige Eigentümer war, der alte Eigentümer hat gemeint er bekommt die Miete und der Zwangsverwalter anders herum.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ist diese Forderung nicht schon längst verjährt, ist ja schließlich schon 5,5 Jahre her?
Ziemlich sicher ist sie das dann.
-----------------
""
Wie hier selbst gesagt wurde, wurde ein Titel erwirkt, und der hat 30 Jahre Gültigkeit:-)
Im Gegensatz zu gewissen nicks, sie hier mindestens fünfmal pro Tag gewechselt werden und der jeweiligen Situtation angepasst werden.
Da mag ich doch lieber noch meine Titel:-)
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote:
Da mag ich doch lieber noch meine Titel
Ist Spatzenhirn eigentlich ein Titel?
-----------------
""
Mit der Kapazität von Arahirnen kenne ich mich erheblich besser aus als mit der von Spatzenhirnen.
Naja, und Männerhirne sollte man höchst individuell beurteilen.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Männer- oder Frauenhirne hin oder her......^^
Also, wenn jetzt nach 5 Jahren das erste Mal durch ein Inkassobüro die Miete gefordert wird und vorher schriftlich nie eine Forderung eingegangen ist, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit verjährt.
-----------------
""
Eine Forderung ist 3 Jahre nach Fälligkeit verjährt. Miete ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig.
-----------------
"* * Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*"
M.S.G.
hat geschrieben:
quote:<hr size=1 noshade>Eine Forderung ist 3 Jahre nach Fälligkeit verjährt. Miete ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig <hr size=1 noshade>
Machen wir es doch mal ganz exakt: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, gerechnet vom letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist - nicht 3 Jahre nach Fälligkeit. Siehe § 195 BGB in Verbindung mit § 199 BGB .
Im vorliegenden Fall dürfte die Forderung aber auf jeden Fall verjährt sein, wenn kein Vollstreckungstitel erwirkt worden ist. Das hindert aber den Ex-Vermieter bzw. das Inkassobüro nicht zu versuchen, das Geld trotzdem noch zu fordern; das ist nicht unstatthaft und verstößt gegen kein Gesetz. Nur gerichtlich durchsetzen lässt sich diese Forderung nicht mehr.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Die Forderung ist völlig eindeutig verjährt. Daher sollte auch kein einziger cent bezahlt werden, weder außergerichtlich noch gerichtlich.
Wer Geld zuviel hat, sollte es für einen wohltätigen Zweck spenden. Ob hier aber der Hauseigentümer oder das Inkassobüro in Betracht kommt, muss der Fragesteller alleine entscheiden. Meine Tendenz geht eher zu einem klaren "nein".
-----------------
"justice"
--- editiert vom Admin
Und welche "Daten" sollen das bitte sein ?
mehr als 6,5 Jahre nach Auszug geht gar nichts mehr, wenn die Forderung nicht tituliert ist. Die Verjährung tritt nach 3 jahren ein, und auch mit hemmung und ähnlichem kann keiner mehr kommen. Da helfen auch keine weiteren "Daten".
-----------------
"justice"
--- editiert vom Admin
Art 22 Abs. 2 GG: Die Bundesflagge ist schwarz, rot, gold.
Und was hilft uns das weiter? Nichts - ebenso wenig wie Dein genannter Paragraph. Selbst wenn 2004 die Verjährung neu zu laufen begonnen hätte, so wären die 3 Jahre mittlerweile erneut abgelaufen und zwar längst.
-- Editiert am 05.08.2009 23:19
--- editiert vom Admin
es ist ja wohl völlig abwegig, anzunehmen, dass die Diskussion erst 2006 geführt wurde.
Lass endlich die Versuche, den Fragesteller zu verunsichern. Das ist echt das letzte.
Offene Miete nach 6,5 Jahren... so ein Unfug...
-----------------
"justice"
--- editiert vom Admin
Das macht ja keiner. Aber eindeutige Sachverhalte lassen sich auch eindeutig beantworten.
Das Thema ist durch.
-----------------
"justice"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
12 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten