Miete - Wohnungsgröße

21. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
enola
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Miete - Wohnungsgröße

Hallo,

Ich wohne seit 1 Jahr und 1 Monat in meiner Wohnung (48 qm).
Miete 320 Euro + NK.

Neulich habe ich mit meiner Nachbarin gesprochen und wir haben uns über die Miete unterhalten. Sie hat die Wohnung gekauft. Meine Wohnung ist auch eine Eigentumswohnung, die meinem Vermieter gehört.
Als meine Nachbarin meinen Mietpreis hörte, war sie ganz entsetzt, da die Miete ihrer Meinung nach zu hoch sei. Dann haben wir noch über die Größe meiner Wohnung gesprochen. Ich sagte sie sei 48 qm groß, laut Angabe meines Vermieters. Da meinte Sie, das meine Wohnung laut Grundriss nur 44 qm groß sei.

Nun habe ich mich beim Mietspiegel erkundigt und es hat sich herausgestellt, das meine Wohnung mit 250 Euro Miete im Rahmen liegen würde, alles andere wäre zuviel. Des weiteren habe ich von meinem Vermieter den Grundriss angefordert, wegen der Größe der Wohung.

Meine Fragen:

-Kann ich darauf bestehen, das die Miete gemindert wird? Und kann ich das erheblich zuviel bezahlte (immerhin 70 Euro / Monat) zurück fordern?
( Ich habe gelesen, das man bei Verdacht auf Überteuerung das Amt für Wohnungswesen einschalten kann und sogar ein Bussgeld für den Vermieter möglich ist. Soll ich das beim Vermieter andeuten, wenn er mir nicht engegen kommt??)

- Falls sich herausstellt, das meine Wohnung doch nur 44 qm gross ist, kann ich dann dafür Miete und Nebenkosten zurückfordern???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke! :o)
enola

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefanodis
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo enola
du hast doch sicher ein maßband oder einen gliedermaßstab? an deiner stelle hätte ich die wohnung schon längst vermessen, sollten unregelmäßigkeiten in den angaben laut mietvertrag auftauchen dann rede mit deinem vermieter. ansonsten investiere doch die 10 Euro für eine rechtsberatung bei einem anwalt für mietrecht, ich hab das letztens auch getan, danach war ich auf der sicheren seite und konnte die nächsten schritte genau abwägen. viel glück

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#2
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

Bezüglich der Quadratmeter, gibt es glaube ich nichts zu holen. Ich hatte kürzlich ein Urteil gelesen und da stand drin, dass die Wohnung ja besichtigt worden sei und eine Differenz von 10 m² nicht vertragswidrig sei v.a. wenn schon längere Zeit darin gelebt wurde.

Bezüglich der Miethöhe kann ich Dir nicht helfen, sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bezüglich der Quadratmeter hast Du kaum eine Möglichkeit, es sei denn es ist eine quadratmeterabhängige Miete vereinbart worden. Das ist bei Dir aber wohl nicht der Fall.

Auch die Miethöhe kannst Du erst anfechten, wenn es sich um Wucher handelt. Wucher besteht aber erst, wenn die ortsübliche Miete um mehr als 50% überschritten wird.

Wenn in Deinem Wohnort absolute Wohnungsknappheit herrscht, dann kann auch eine Miete, die mehr als 20% über der ortsüblichen Miete liegt, als Mietpreisüberhöhung ausgelegt werden.

Wenn denn die Auskunft Deiner Freundin stimmt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für Deine Wohnung 250€ beträgt, dann musst Du eine Miete von bis zu 300€ in jedem Fall akzeptieren. Es geht also nicht um 70€, sondern nur um 20€/Monat.

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