Hi, das passiert gerade in meiner Familie:
Der Zwangsverwalter hat die Verwaltung durch Beschlagnahme über das gesamte Haus/Grundstück.
Die Zwangsverwaltung besteht seit 01 / 2001 !!!
Die Mieter sind ein Ehepaar, die schon vor Abschluß des Mietvertrages
Gütertrennung und jeweils auch einen eigenen Mietvertrag hatten/haben.
Den Ehemann ( Vor/Nachname) hat der Zwangsverwalter
angeschrieben -Anspruch auf Mietzahlung- ein Rechtsanwalt wurde beauftragt. Der Zwangsverwalter hat Klage auf Mietzahlung eingereicht.
Die Ehefrau - Mieter - wurde vergessen - kein Schriftwechsel etc. ! Null !
Gibt es einen Anspruch auf Miete gegen die Ehefrau ?
Gibt es eine Frist zur für den Anspruch auf Miete ?
Gibt es eine Verjährungsfrist ? 2001 -2004 ?
Verjährung
Viele Grüße und sehr gespannt --- Börni
Miete - Zwangsverwaltung
15. Januar 2004
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Frage vom 15. Januar 2004 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete - Zwangsverwaltung
#1
Antwort vom 16. Januar 2004 | 00:13
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 863x hilfreich)
Tut mir leid. Die Schilderung ist sehr difus.
Zwangsverwaltung eines Hauses, In dem Haus wohnen Mieter? Diese haben Gütertrennung und je einen eigenen Mietvertrag. Wer ist der Schuldner?
Vielleicht noch einmal etwas "sortierter"!!
Und jetzt?
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