Miete - wie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen den Garten anzulegen?

29. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete - wie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen den Garten anzulegen?

hallo, wie sieht das eigendlich aus: wir haben ne wohnung gemietet mit garten, das haus in dem die wohnung liegt ist ein neubau. es war ja frost bis vor kurzem und der Vermieter konnte den garten noch nicht anlegen, versteh ich auch, nun meine frage wie lange kann sich der vermieter zeit lassen den garten anzulegen ( sieht aus wie auf einer beustelle) ohne das die miete gesenkt werden darf?


vielen dank!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

was ist denn jetzt da?

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#2
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

was da is? na wir können uns nicht auf die mitgemietete terrasse setzen weil das ganze grundstück einer baustelle gleicht!

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

kann man da sich nicht hinsetzen oder will man nicht?

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#4
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

ich fragte ja nur wie lang sich der vermieter zeit lassen darf um das grundstück einzufrieden da is noch nichtmal nen zaun drum, und jeder kann nach beleiben auf das grundstück gehn sodas man noch nichtmal nen stuhl hinstellen kann, wer weiss ob der den nächsten tag noch da ist!

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da nicht absehbar ist, ob nun tatsächlich "frostfreie" Zeit naht, müssen Sie sich wohl noch gedulden.

Denn es wäre wahrlich Geldverschwendung jetzt den Garten anzulegen, welcher evtl. nächste Woche wieder erfroren ist.

Sollte Ihnen das zu lange dauern, fragen Sie Ihren Vermieter doch einfach, dürfte der unkomplizierteste Weg sein.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#6
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

ich wollt ja auch kein streit vom zaun brechen, ich wollt mich nur informieren, natürlich seh ich das auch ein das es verschwendung wäre wenn der garten dann wieder zunichte gemacht wird durch den frost, also bitte nicht falsch verstehn;-)!

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

da du den Garten mitgemietet hast und dafür auch eine höhere Miete dafür zahlst, hast du das Recht aus § 536 auf Mietminderung.
Schreibe deinem VM und setze ihm eine Frist von 2 - 3 Wochen.
Danach Mietminderung.
Dein VM kann jetzt Ende März z.b. Sträucher und Bäume pflanzen, Rollrasen anlegen, Blumenzwiebel pflanzen usw.und säen.

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#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

das kann doch der M auch, wenn er den Garten so gemietet hat wie gesehen....

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@det11 (depp11)
leider muß ich dir fast Recht geben :-))

vielleicht liegt im sog. Garten noch Bauschutt.....und kein Mutterboden.

Bauschutt muß der VM erst einmal abräumen.
Dann muß natürlich erst einmal überprüft werden, was im Mietvertrag über Gartennutzung steht: Erstpflanzung durch den VM? Was wurde dazu vereinbart?

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#10
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

hi ich hab mir schon gedacht das ihr sagt der kann das selber, alos nochmal, der garten ist noch nichtmal eingezäunt, bauschutt liegt überall rum, und es ist kein mutterboden da, im MV steht nix von erstbeflanzung das übernimmt der vermieter...
parkflächen die ich auch mitgemietet habe sind ebenfalls noch nicht angelegt...naja...nun seid ihr dran..! ;-)! wie gesagt es war nur ne frage an euch ich wollt kein stress mit dem vermieter...

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#11
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde vorschlagen zunächst einmal ein Gespräch mit dem Vermietrer zu führen. Rede einfach mit ihm und bitte ihn höflich den Garten fertigzustellen. Ich denke das bringt mehr als wie z.B. andere Meinungen (wie hier von Eirene gesehen) als Depp zu bezeichnen.

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#12
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Hat der Mieter sich die Wohnung angesehen? Bis wann sollte definitiv die Parkflächen/der Garten fertig sein. Wurden Fristen gesetzt? Sind die Kosten zur Pflege durch Gartenarchtitekten usw. in den Nebenkosten enthalten? Wie edel ist die Wohngegend (offentsichtlich sehr)?

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#13
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Prophecy,

der Vermieter schuldet Dir den Garten in der Form, wie er im Mietvertrag beschrieben ist oder alternativ den Zustand, wie er bei Besitzübergang war.

Wenn Du mir mit solchen Forderungen wie o.a. kämest, würde ich Dir Brennesseln, Riesenbärenklau und Kletten in den Garten pflanzen.

Wenn der Vermieter den Garten aber tatsächlich noch herrichtet, dann mit der Absicht, den Objetwert zu steigern, um irgendwann Mieterhöhungen durchsetzen zu können oder ggf. einfacher Deine Nachmieter zu finden.

Mein Tipp: Lade Deinen Vermieter zum Angrillen ein, um dabei die Gartengestaltung und die Möglichkeit Deiner Mitwirkung zu besprechen. Dein Vermieter wird sich darüber freuen, weiß sein Eignetum in guten Händen und wird vielleicht mehr Geld in Bepflanzung investieren als ursprünglich geplant. Un Du wirst darauf einwirken können, was für Pflanzen wo gepflanzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

JGH,
so mach ichs, gute Idee! ;-)!

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