Miete an Verbraucherpreisindex binden

5. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Socke-2001
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)
Miete an Verbraucherpreisindex binden

Guten Tag,

kann ich als Vermieter die Miete direkt an den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex binden und dadurch den Mietzins an die aktuelle Preisentwicklung koppeln?
Würde sich bspw. der Index innerhalb eines Jahres um 1,1% ändern, so wäre auch die Miete um 1,1% zu erhöhen.

Kann ich eine solche Klausel in den Mietvertrag übernehmen oder sind solche starre Bindungen unzulässig?

Wenn unzulässig, wie könnte eine Klausel aussehen? Inwieweit muss ich mich an die ortsübliche Vergleichsmiete halten?

Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank im Voraus.
Socke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Ich schätze, dass das nicht geht.
Denkbar ist ja, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird.
Stell Dir die Situation vor, dass Du in einer Stadt lebst in der der Mietmarkt eher Mieterfreundlich ist, da ein hohes Angebot und eine geringe Nachfrage vorhanden ist.
Gleichzeitig steigen aber dauerhaft die Lebenshaltungskosten verhältnismäßig stark während die Mieten möglicherweise fallen.
Dann würde die Miete möglicherweise nach einigen Jahren deutlich höher als die ortsübliche Vergleichsmiete liegen.

Ich würde daher davon abraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Möglich nach §557b BGB . Andere Mieterhöhungen (Modernisierung etc.) werden damit stark eingeschränkt.

Eine Vereinbarung hindert den Vermieter nachträglich nicht daran, die Miete nach unten anzupassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Socke-2001
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antworten.

Verstehe ich es also richtig, dass es rechtlich möglich ist (§557b)?
Kann, wenn ich eine solche Klausel in den Mietvertrag übernehme, unabhänig von der ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete nur angepasst an den Index erhöhen.

Früher war es meiner Information nach so, dass Index-Mieten zu einen genehmigungspflichtig waren (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und zum anderen die Miete nur erhöht werden kann, wenn der Index im vergleich zur letzten Mieterhöhung 3 oder 5 Punkte überschritten hat. Gibt es diese Grenze nicht mehr?

Versetzt man sich in die Situation eines Mieters in einer eher kleinen Studenten-Stadt mit insgesamt relativ geringen Mietkosten. Würdet ihr als Mieter einen Mietvertrag für eine komplett neue Wohnung (somit stehen in nächster Zukunft keine Modernisierungen an) unterschreiben, in dem festgelegt ist, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.

Nochmals vielen Dank!
Socke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Indexmieten sind möglich und es ist lediglich ein Mindestabstand von einem Jahr zwischen den Mieterhöhungen vorgeschrieben.

Ob es für einen Mieter sinnvoll ist, so einen Mietvertrag unterschreiben, muss er selbst beurteilen. Speziell hängt das davon ab, in welchem Verhältnis die aktuelle Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete steht und wie der Wohnungmarkt im Umfeld für die zukunft wahrscheinlich aussieht.

Wenn die Miete sowieso schon die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, dann hätte der Vermieter in den nächsten kaum Möglichkeiten, die Miete auf dem normalen Weg zu erhöhen.

Sollte die aktuelle Miete jedoch unterhalb der ortsüblichen vergleichsmiete liegen, dann hat der Mieter die Sicherheit, dass nicht nach einem Jahr eine entsprechende Erhöhung kommt. Die Erhöhung darf maximal der Inflationsrate entsprechen.

Aktuell wird die Inflationsrate von den stark gestiegenen Energiepreisen getrieben. Die Mieten stagnieren eher.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.298 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.585 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen