Guten Tag,
kann ich als Vermieter die Miete direkt an den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex binden und dadurch den Mietzins an die aktuelle Preisentwicklung koppeln?
Würde sich bspw. der Index innerhalb eines Jahres um 1,1% ändern, so wäre auch die Miete um 1,1% zu erhöhen.
Kann ich eine solche Klausel in den Mietvertrag übernehmen oder sind solche starre Bindungen unzulässig?
Wenn unzulässig, wie könnte eine Klausel aussehen? Inwieweit muss ich mich an die ortsübliche Vergleichsmiete halten?
Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank im Voraus.
Socke
Miete an Verbraucherpreisindex binden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ich schätze, dass das nicht geht.
Denkbar ist ja, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird.
Stell Dir die Situation vor, dass Du in einer Stadt lebst in der der Mietmarkt eher Mieterfreundlich ist, da ein hohes Angebot und eine geringe Nachfrage vorhanden ist.
Gleichzeitig steigen aber dauerhaft die Lebenshaltungskosten verhältnismäßig stark während die Mieten möglicherweise fallen.
Dann würde die Miete möglicherweise nach einigen Jahren deutlich höher als die ortsübliche Vergleichsmiete liegen.
Ich würde daher davon abraten.
Möglich nach §557b BGB
. Andere Mieterhöhungen (Modernisierung etc.) werden damit stark eingeschränkt.
Eine Vereinbarung hindert den Vermieter nachträglich nicht daran, die Miete nach unten anzupassen.
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Vielen Dank für die schnelle Antworten.
Verstehe ich es also richtig, dass es rechtlich möglich ist (§557b)?
Kann, wenn ich eine solche Klausel in den Mietvertrag übernehme, unabhänig von der ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete nur angepasst an den Index erhöhen.
Früher war es meiner Information nach so, dass Index-Mieten zu einen genehmigungspflichtig waren (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und zum anderen die Miete nur erhöht werden kann, wenn der Index im vergleich zur letzten Mieterhöhung 3 oder 5 Punkte überschritten hat. Gibt es diese Grenze nicht mehr?
Versetzt man sich in die Situation eines Mieters in einer eher kleinen Studenten-Stadt mit insgesamt relativ geringen Mietkosten. Würdet ihr als Mieter einen Mietvertrag für eine komplett neue Wohnung (somit stehen in nächster Zukunft keine Modernisierungen an) unterschreiben, in dem festgelegt ist, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.
Nochmals vielen Dank!
Socke
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Indexmieten sind möglich und es ist lediglich ein Mindestabstand von einem Jahr zwischen den Mieterhöhungen vorgeschrieben.
Ob es für einen Mieter sinnvoll ist, so einen Mietvertrag unterschreiben, muss er selbst beurteilen. Speziell hängt das davon ab, in welchem Verhältnis die aktuelle Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete steht und wie der Wohnungmarkt im Umfeld für die zukunft wahrscheinlich aussieht.
Wenn die Miete sowieso schon die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, dann hätte der Vermieter in den nächsten kaum Möglichkeiten, die Miete auf dem normalen Weg zu erhöhen.
Sollte die aktuelle Miete jedoch unterhalb der ortsüblichen vergleichsmiete liegen, dann hat der Mieter die Sicherheit, dass nicht nach einem Jahr eine entsprechende Erhöhung kommt. Die Erhöhung darf maximal der Inflationsrate entsprechen.
Aktuell wird die Inflationsrate von den stark gestiegenen Energiepreisen getrieben. Die Mieten stagnieren eher.
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