Miete bar zahlen bei gültigem Mietvertrag

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
sumoooooo
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete bar zahlen bei gültigem Mietvertrag

Hallo,

ich bin selbstständig und möchte das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.
Ich habe einen gültigen Mietvertrag (die whg gehört meinen Eltern) und ich zahle monatlich miete.
Nicht immer per Überweisung auch mal in bar.
Ist es erforderlich die Miete immer zu Überweisen oder sich eine Quittung für die Barzahlungen geben zu lassen
falls das Finanzamt Belege sehen möchte?

Danke für Eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

:forum:

Steuerrecht

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von sumoooooo):
Ist es erforderlich die Miete immer zu Überweisen oder sich eine Quittung für die Barzahlungen geben zu lassen

Das "keine Buchung ohne Beleg" ist tatsächlich unbekannt?
Eventuell mal einen der IHK Grundkurse machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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