Hallo,
ich bin selbstständig und möchte das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.
Ich habe einen gültigen Mietvertrag (die whg gehört meinen Eltern) und ich zahle monatlich miete.
Nicht immer per Überweisung auch mal in bar.
Ist es erforderlich die Miete
immer zu Überweisen oder sich eine Quittung für die Barzahlungen geben zu lassen
falls das Finanzamt Belege sehen möchte?
Danke für Eure Hilfe.
Miete bar zahlen bei gültigem Mietvertrag
17. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2019 | 12:02
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete bar zahlen bei gültigem Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. August 2019 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Steuerrecht
#2
Antwort vom 18. August 2019 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatIst es erforderlich die Miete immer zu Überweisen oder sich eine Quittung für die Barzahlungen geben zu lassen :
Das "keine Buchung ohne Beleg" ist tatsächlich unbekannt?
Eventuell mal einen der IHK Grundkurse machen?
Und jetzt?
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