Ich habe meine Wohnung 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist mit allem Hausrat verlassen.
Auf Wunsch des Vermieters habe ich alle Haus- und Wohnungsschlüssel ausgehändigt, damit Mietinteressenten sich die Wohnung ohn Terminvereinbarungen besichtigen können.
Der Vermieter
hat vor Ablauf des letzten Monats Veränderungen in der Wohnung vorgenommen, eine neue Einbauküche eingebaut, renoviert usw.
Als ich in diese Wohnung einzog und die Wohnung einige Tage eher renovieren durfte, musste ich die Miete und die Nebenkosten für diese Zeitspanne bezahlen.
Muss ich ich die letzte Monatsmiete samt Nebenkosten bezahlen?
Miete bis zum Kündigungsdatum weiter zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
auch wenn Sie die Wohnung vorzeitig zurückgeben, bleiben Sie bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung der Miete verpflichet (OLG Hamm, RE v. 13. 3. 1986, DWW 1986, 206
). Der Vermieter ist bei einem vorzeitigem Auszug auch grds. nicht zu einer anderweitigen Vermietung verpflichtet. Ihn trifft keine Schadensminderungspflicht, § 254 BGB
ist nicht anwendbar.
Nur in Ausnahmefällen, wenn die vorzeitige Rückgabe dem objektiven Interesse des Vermieters entspricht, kann eine über den Rückgabezeitpunkt hinausgehende Mietforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB
) verstoßen. Sie wären hier aber beweispflichtig. Die Entscheidung müsste dann letztlich vom Gericht getroffen werden.
MfG Gruwo
Ist die Miete auch für den letzten Monat zu zahlen, wenn der Vermieter ohne Einwilligung die Wohnung zu anderen Zwecken, wie z.B. "Einbau von Küchen" nutzt?
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Wenn sich dieser Passus "Rückgabe dem objektiven Interesse des Vermieters entspricht, kann eine über den Rückgabezeitpunkt hinausgehende Mietforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen. Sie wären hier aber beweispflichtig." auf den Punkt der anderweitigen Nutzung zum Einbau einer Küche bezieht, kann ich die vorzeitige Nutzung zu Kücheneinbauten in der Wohnung nachweisen.
Hallo,
wie gesagt, die Entscheidung muss letztlich vom Gericht getroffen werden. Ich sehe jedenfalls ein nicht unerhebliches Prozessrisiko. Sie sollten Ihr weiteres Vorgehen ggf. mit einem (Fach-)Anwalt für Mietrecht besprechen.
MfG Gruwo
Ich werde also die Miete komplett überweisen.
Vielen Dank für die Information.
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