Miete bis zum Kündigungsdatum weiter zahlen?

22. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
WernerH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete bis zum Kündigungsdatum weiter zahlen?

Ich habe meine Wohnung 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist mit allem Hausrat verlassen.
Auf Wunsch des Vermieters habe ich alle Haus- und Wohnungsschlüssel ausgehändigt, damit Mietinteressenten sich die Wohnung ohn Terminvereinbarungen besichtigen können.
Der Vermieter hat vor Ablauf des letzten Monats Veränderungen in der Wohnung vorgenommen, eine neue Einbauküche eingebaut, renoviert usw.

Als ich in diese Wohnung einzog und die Wohnung einige Tage eher renovieren durfte, musste ich die Miete und die Nebenkosten für diese Zeitspanne bezahlen.

Muss ich ich die letzte Monatsmiete samt Nebenkosten bezahlen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

auch wenn Sie die Wohnung vorzeitig zurückgeben, bleiben Sie bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung der Miete verpflichet (OLG Hamm, RE v. 13. 3. 1986, DWW 1986, 206 ). Der Vermieter ist bei einem vorzeitigem Auszug auch grds. nicht zu einer anderweitigen Vermietung verpflichtet. Ihn trifft keine Schadensminderungspflicht, § 254 BGB ist nicht anwendbar.

Nur in Ausnahmefällen, wenn die vorzeitige Rückgabe dem objektiven Interesse des Vermieters entspricht, kann eine über den Rückgabezeitpunkt hinausgehende Mietforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen. Sie wären hier aber beweispflichtig. Die Entscheidung müsste dann letztlich vom Gericht getroffen werden.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WernerH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Miete auch für den letzten Monat zu zahlen, wenn der Vermieter ohne Einwilligung die Wohnung zu anderen Zwecken, wie z.B. "Einbau von Küchen" nutzt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WernerH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sich dieser Passus "Rückgabe dem objektiven Interesse des Vermieters entspricht, kann eine über den Rückgabezeitpunkt hinausgehende Mietforderung gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen. Sie wären hier aber beweispflichtig." auf den Punkt der anderweitigen Nutzung zum Einbau einer Küche bezieht, kann ich die vorzeitige Nutzung zu Kücheneinbauten in der Wohnung nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

wie gesagt, die Entscheidung muss letztlich vom Gericht getroffen werden. Ich sehe jedenfalls ein nicht unerhebliches Prozessrisiko. Sie sollten Ihr weiteres Vorgehen ggf. mit einem (Fach-)Anwalt für Mietrecht besprechen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WernerH
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde also die Miete komplett überweisen.

Vielen Dank für die Information.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen