Hallo,
ich habe ein Haus gekauft und der Mieter bezieht soweit ich weiß Arbeitslosengeld.
Kann ich verlangen, dass die Miete direkt vom Arbeitsamt an den Vermieter gezahlt wird?
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Miete direkt vom Arbeitsamt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Wenn die Miete in der bescheinigten Höhe bisher an den alten Vermieter gezahlt wurde, wirst auch du diesen Betrag bekommen.
Allerdings solltest du dafür sorgen, dass der Vertrag inclusive Bankverbindung etc. auf dich umgeschrieben wird. Und in diesem Vertrag auch festhalten, dass der Mieter die Abtretungserklärung an das Amt unterschreibt.
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--- editiert vom Admin
So ist es. Eine Abtretungserklärung kann jederzeit vom Mieter widerrrufen werden -
und dann? Wenn er dann die Miete nicht mehr zahlt, hilft das Amt auch nicht weiter.
Vertragspartner ist immer der Mieter, nicht irgendein Amt. Glaubst du, daß die Sachbearbeiter sich für den Vermieter einsetzen? Wozu auch, ist ja nicht deren Job.
Also immer nach alternativen Mietern suchen - vor allem wenn der arbeitslose oder
Hartz4- Mieter einem vorsäuselt daß die Miete ja vom Amt bezahlt würde.
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--- editiert vom Admin
quote:
Eine Abtretungserklärung kann jederzeit vom Mieter widerrrufen werden -
und dann? Wenn er dann die Miete nicht mehr zahlt, hilft das Amt auch nicht weiter.
Warum sollte er denn widerrufen? Er möchte doch schliesslich seine Wohnung behalten. Und wenn er die Miete nicht zahlt, fliegt er raus, wie jeder andere auch. Allerdings ist mir das bei einem HartzIV, dem die Miete vom Amt bescheinigt wurde, noch nie passiert, denn das Amt zahlt dann.
Ganz anders sieht das aus bei " privaten" Mietzahlern, da kommt es erheblich öfter vor, dass Mieten nicht gezahlt werden, der Staat ist in diesem Fall auf jeden Fall der sichere Mietzahler.
quote:
vor allem wenn der arbeitslose oder
Hartz4- Mieter einem vorsäuselt daß die Miete ja vom Amt bezahlt würde.
Man kann und sollte sich in jedem Fall VOR Vertragsabschluss die Bescheinigung des Amtes vorzeigen lassen, dass das Amt die Miete übernimmt.
Da muss dann nichts vorgesäuselt werden, und, wie oben schon geschrieben, ich kenne genug private Mieter, die bei der Frage, ob die Miete gewährleistet sei, einem " vorsäuseln": Aber sicher! Natürlich!
Nur kommt da oft leider nichts dann.
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--- editiert vom Admin
Aber wohl bei dem vorherigen Besitzer/ Vermieter. Deshalb schrieb ich ja eingangs, der Mieter muss sich das vom Amt nochmals neu bescheinigen lassen, auf jeden Fall braucht der neue Vermieter doch auch einen Nachweis.Ich denke, in diesem Fall muss der neue Vermieter wohl nochmal dieses Formular ausfüllen, aber wie das dann genau abläuft, weiss ich auch nicht, da ich noch keinen Vermieterwechsel mit Hartz erlebt habe. Vielleicht reicht es ja auch, wenn der Mieter dem Amt die Bankverbindung des neuen Vermieters mitteilt.
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--- editiert vom Admin
Alg 1 oder HartzIV ???
Ein Haus für wieviel Mieter ?
Möglicherweise zahlt das Amt nur einen Teil der Kosten/Miete!
Welche Wohnfläche hat das Haus und wieviel Mieter sind es ?
???
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-- Editiert am 02.08.2009 16:12
@ninabine
Falls der Mieter keine Miete überweist, dann hat das Amt das Recht (und die Pflicht), direkt zu überweisen.
quote:<hr size=1 noshade> Gemäß § 22 Absatz 4 SGB II sollen Mieten und Heizungskosten direkt an den Vermieter oder Energieversorgungsunternehmen angewiesen werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist.
Eine direkte Überweisung der Leistungen für Wohnung und Heizung an Vermieter oder andere Empfangsberechtigte bedarf tatsächlicher Anhaltspunkte, die der zweckentsprechenden Verwendung entgegenstehen. <hr size=1 noshade>
Dein Mieter könnte aber auch selbst seine ARGE bitten, dass diese die Kosten der Unterkunft direkt überweisen soll, weil es ihn und seinen VM beruhigt. Dazu – zusammen mit dem Mieter – ein Schreiben fertigen (und ggf. selbst bei seiner ARGE abgeben – mit Eingangsquittung).
Hier ein Beispiel:
Absender: BG-Nr. (= Mieter)
Adresse: ARGE
Hiermit erkläre ich, dass die Kosten für Unterkunft (Miete, Heizung, Wasser)
ab ___________________
aus meiner laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt von der „Arbeitsgemeinschaft SGB II ORT“ direkt an den Vermieter (bzw. das Energieversorgungsunternehmen)
überwiesen werden sollen.
Vermieter: Kto BLZ EURO
EVO: Kro BLZ EURO
Diese Erklärung werde ich nicht widerrufen, solange ich mich im ALG-Bezug befinde bzw. solange das Mietverhältnis mit VM Name Adresse für die Wohnung in der Straße PLZ Ort besteht (bzw. der Energieversorgungsvertrag mit der Einen-Oder-Nocheiner AbzockG besteht.
Datum Unterschrift
Kenntnis genommen: Vermieter Unterschrift Ort, Datum
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"* * Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*"
Wenn der Mieter aber diese Abtretungserklärung nicht unterschreibt, bekommt er selbst die Miete ausgezahlt, da ja mündiger Bürger, der selbst entscheiden kann, ob er oder das Amt die Miete zahlt.
Damit das Amt dann ohne Abtretungserklärung die Miete übernimmt, muss der Hartz-Mieter sich erstmal was zu Schulden haben kommen lassen, sprich, die Miete, die er vom Amt kassiert hat, selbst nicht gezahlt haben.
Aber hierbei dürfte es sich dann wirklich um ganz seltene Einzelfälle handeln.
Sicherer für den Vermieter ist es auf jeden Fall, vertraglich festzuhalten, dass der zukünftige Mieter die Abtretungserklärung vor Vertragsabschluss unterzeichnet.
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@aragonia: natürlich kann mir jeder andere Mieter was vorsäuseln, man kann überall reinfallen.Aber die eigene Erfahrung macht mich jetzt bei "Mietzahlung durchs Amt" vorsichtig: Mieter hatte Erklärung unterschrieben, alles wie gewünscht.
Dann ging er zum Amt und teilt mit, daß die Bankverbindung des Vermieters sich geändert hat, das Geld für die Miete solle erstmal auf sein Konto gehen.
Das wars dann. Keine Mietzahlungen mehr, Amt verschanzt sich hinter dem
Datenschutz, Mieter erhält Prozeßkostenhilfe und sieht der Klage gelassen entgegen. Keine Miete mehr, Anwaltskosten - und der Staat unterstützt den Mieter durch sein Rechtssystem.
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Hm, das ist echt blöd, aber in deinem Fall würde ich durchaus dem Amt mitteilen, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt, und dann tritt doch das in Kraft, was MSG schrieb:
quote:<hr size=1 noshade>Gemäß § 22 Absatz 4 SGB II sollen Mieten und Heizungskosten direkt an den Vermieter oder Energieversorgungsunternehmen angewiesen werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist.
Eine direkte Überweisung der Leistungen für Wohnung und Heizung an Vermieter oder andere Empfangsberechtigte bedarf tatsächlicher Anhaltspunkte, die der zweckentsprechenden Verwendung entgegenstehen. <hr size=1 noshade>
Und dann müsste wieder das Amt greifen.
Trotzdem, solch einen Typen, der mit derlei Tricks arbeitet, würde ich so schnell wie möglich hinausbefördern.
Da muss man sich dann was einfallen lassen, denn solche Leute sind ja auch nicht einfallslos:-)
ps: du darfst dem Amt ruhig mitteilen, dass die Miete, die an den Mieter gezahlt wurde, bei dir nie eintraf.
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--- editiert vom Admin
@purzel105
quote:
Dann ging er zum Amt und teilt mit, daß die Bankverbindung des Vermieters sich geändert hat, das Geld für die Miete solle erstmal auf sein Konto gehen.
Kein Amt „glaubt “ das so einfach - ich Dir (sorry) auch nicht.
(*) Jedenfalls kann sich VM dahingehend absichern, indem er – zusammen mit seinem Mieter – weitere Sätze, Vorgehensweisen usw. in das (o.g. Beispiel-)Schreiben mit aufnimmt, z.B. auch, dass Mieter mit VM Vereinbartes nicht einseitig bei der ARGE ändern kann, sondern nur mit Zustimmung des VM, auch, dass ARGE besser erst beim VM anfragen sollte blabla.
@Aragonia
quote:
du darfst dem Amt ruhig mitteilen, dass die Miete, die an den Mieter gezahlt wurde, bei dir nie eintraf.
Nur wenn es der Tatsache entspricht. Es ist nicht ersichtlich, ob obiger Satz an ninabine gerichtet war. Jedenfalls lese ich von ninabine nicht, dass Miete nicht eintraf. Offenbar will sie – mit Recht – Vorsorge dafür treffen, ihre Miete sicher einzunehmen. Das kann nur sie wissen.
Jedenfalls sollte mein posting mit Info zur möglichen Vorgehensweise WÄHREND des bestehenden Mietverhältnisses dienen
@ninabine
als Nachtrag zu meinem o.g. Beispielschreiben: Auch der genaue Überweisungsbetrag muss natürlich angegeben werden – hatte ich vergessen. Auch ggf. könnte diese Information dazu: dass bei Kenntnis über eine Erhöhung eines Postens der Betriebskosten die ARGE jeweils – allerdings durch VM - informiert wird (Info: Betriebskostenposten muss natürlich mietvertraglich vereinbart sein, außerdem rechtswirksam, so dass Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen).
Falls Miete zum ersten Mal nicht pünklich eintrifft, sollte man die obige Vereinbarung schnellstens nachholen, damiit für KEINEN ein nachhaltiger Nachteil entsteht.
Ebenfalls mit dem Mieter besonders vereinbaren: falls er die Miete für diesen Monat schon ausgegeben haben sollte, er mtl. 10 % seiner Regelleistung an den VM überweist oder gegen Quittung übergibt. Damit ist dem Mieter und dem VM geholfen. VM´s und M´s brauchen sich schließlich gegenseitig wie auch Arb.-geber und –nehmer usw. (Jeder ist ein Rädchen im Getriebe).
@all
Ich behaupte, dass kein Hartzler einem VM absichtlich rechtmäßige Forderungen vorenthalten will. Es kommen Arbeitslose nach längerem ALG2-Bezug in AKUTE Notlage – dafür schämen sie sich (allerdings zu Unrecht), trauen sich nicht darüber zu reden, auch nicht mit ihrem VM.
Den Leuten hinter dieser – nicht nachvollziehbaren - SBG II-Gesetzgebung war und ist das allerdings – logischerweise, auch weiterhin - schnuppe, ob VM´s oder M´s in Schwierigkeiten – und daraufhin möglicherweise sogar gegeneinander – geraten).
Vor dem Gesamthintergrund sollten sich deshalb wenigstens mündige Bürger, egal in welcher Position oder Situation sie sich befinden, über den Gesamtzusammenhang des SGB II – der genauen Hintergründe, vor allem auch der ‚tatsächlichen’ Ziele der (damaligen) Schröder-Regierung (und der späteren) - Gedanken machen – -
und der Bürger, welcher gutes, sicheres Einkommen hat, EINmal ehrlich (nicht mir gegenüber, sondern zu sich selbst natürlich nur ;-) ) sein, ob er mit ca. 350 EURO mtl. oder mit ca. 11 EURO tägl. über die Runden kommen würde – (über einen längeren Zeitraum versteht sich, nicht nur einmalig für einen Monat).
Wie wärs also mit ein klein - bisschen - wenig - mini - Verständnis für die jeweils andere Seite, vor allem für die Ärmsten? Einfach miteinander reden – nicht sich gegenseitig bekämpfen :-)
Mich macht es einfach nur traurig, was ich von manchem Menschen lese über Menschen, z.B. auch hier im Mietforum von VM´s; besonders über die Menschen, welche unter Hartz IV leiden - aber auch über Mieter allgemein - - - so können selten GUTE (Miet-) Verhältnisse zustande kommen.
Ich wünsche Dir und Dir und Dir eine beSINNliche Woche, auch wenn keine Vorweihnachtszeit ist. So mancher can, yes, u.a. wirkliche eigene Freude empfinden, wenn er seinem Nächsten Freude macht.
Gruß
M.S.G.
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"* * Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*"
quote:
Nur wenn es der Tatsache entspricht.
Das ist ja wohl klar, und davon ging ich aus, warum sollte ein Vermieter eine fehlende Miete reklamieren, wenn sie eingetroffen wäre?
Ich schrieb aber auch irgendwo, dass es sich gerade bei Hartz bei diesen Fällen um extreme Ausnahmen handelt, sowas kommt gerade bei Privatpersonen erheblich häufiger vor.
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Mich macht es einfach nur traurig, was ich von manchem Menschen lese über Menschen, z.B. auch hier im Mietforum von VM´s; besonders über die Menschen, welche unter Hartz IV leiden - aber auch über Mieter allgemein - - - so können selten GUTE (Miet-) Verhältnisse zustande kommen.
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ich finde allerdings auch, dass nicht alle HartzIV ler in Watte gepackt werden sollten.
....und solche die die Gesetzeslage auch noch ausnützen bzw. ÖFFENTLICHE GELDER veruntreuen benannt und bestraft werden müssen.
Gerade deswegen, weil sie die überwiegende und vertragstreue Mehrheit in Verruf bringen.
Das gilt selbstverständlich auch für VM, die Gesetzte verstossen z.B. Wuchermiete, auch die gehören angeprangert, da sie ebenfalls die Mehrheit der vertragstreuen Vermieter diskreditieren !
MFG
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Mothi,
Selbstverständlich bin ich gegen Unrecht – regelmäßig – und egal, wer solches tut.
Meine beiden postings sind im Zusammenhang zu lesen, um zu verstehen, aber waren ja nicht für Dich bestimmt, sondern für ninabine, und sie wird verstanden haben - in der Sache-, was ich (auch) im Nachtragsposting meinte – für ein gutes Mietverhältnis.
Allerdings stellte ich meine Sätze rein, damit so mancher Mensch auch mal über seinen Horizont hinausblickt; auch mal hilft, wo es not-wendig ist. Aber sind offenbar nicht bei jedem angekommen; Vorurteile scheinen so manchen noch fest im Griff zu haben.
Gruß
M.S.G.
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"* * Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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