Miete einer möblierten Wohnung // Bettschaden

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anna_N
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete einer möblierten Wohnung // Bettschaden

Liebe Community,

Mal angenommen, Frau XY mietet eine möblierte Wohnung. Frau XY weist vom Vermieter, dass der vorherige Mieter viele Möbelstücke gebrochen hat, die der Vermieter durch einen Schreiner reparieren lassen hat. An einigen Möbelstücken gibt es auch noch einige Kratzer, die Frau XZ bei der Wohnungsübergabe fotografierte (also nur optische Schäden am Möbel im Fotoprotokoll).

Nun ist der Lattenrostrahmen von Bett durchgebrochen. Natürlich gab es bei der Wohnungsübergabe von 8 Monaten keine optischen Anzeigen davon, dass das Bett zusammenbrechen wird.
Der Vermieter hat einen Schreiner geschickt, der einen neuen Lattenrosten mit dem Rahmen eingebaut hat. Die Kosten dafür will er über die Kaution von Frau XZ abrechnen.

Frau XZ behauptet, dass sie die Wohnung mit Möbel mietet/bezahlet und der Lattenrostrahmen einen Schaden hat, der auf den Vormieter zurückzuführen ist und erst zu ihrer Mietzeiten komplett zerfallen ist. Damit sollen keine Kosten auf Frau XZ weiterberechnet werden.

Wer trägt eurer Meinung nach in diesem Fall die Reparaturkosten?
Wie kann man die Mieterposition dem Vermieter gegenüber fundiert argumentiert werden (vlt. paar Paragraphe)?

Die Frau XY bin natürlich ist und ich freue micht sehr über Eure Rückmeldungen!
Anna N

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Anna_N):
Die Kosten dafür will er über die Kaution von Frau XZ abrechnen.
Aus welchem Grund? Zwei mögliche sehe ich
1) Kleinreparaturenklausel: Wenn es eine solche Klausel gibt und wenn der Schaden darunterfällt, dann muss die Mieterin verschuldensunabhängig zahlen. Wobei ich mich wundern würde, wenn der Schaden drunterfallen würde. GIbt es denn eine Kleinreparaturenklausel und wenn wie lautet sie wortgenau? Wie hoch sind die Reparaturkosten?
2) Schadensersatz: Dazu müsste der Vermieter nachweisen, dass die Mieterin diesen Rahmen schuldhaft (also durch nicht vertragsgemäße Nutzung) durchgebrochen hat. Vielleicht ergibt sich aus dem Schadensbild ein Anhaltspunkt dazu. Ich persönlich kann mir gerade nicht wirklich vorstellen, aus welchem Grund so ein Rahmen durchbricht.

Zitat (von Anna_N):
Wie kann man die Mieterposition dem Vermieter gegenüber fundiert argumentiert werden (vlt. paar Paragraphe)?
Läuft das Mietverhältnis noch oder ist es bereits beendet?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wenn der Rost nach 8 Monaten Nutzzeit zerbrochen ist. zweifel ich an einem Vorschaden.

Ist der Rost mittig gebrochen`?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anna_N
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ cauchy und @ Altes Haus:
vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen!

Der Latenrost ist im Mai (damit nach 6 Monaten meiner Mietzeit) in der Miete der langen Seite des Rahmens durchgebrochen, wurde von mir und meinem Freund interimsmäßig mit Holzstücken und Klebeband gehalten, bis im Juni der Schreiner des Vertrauens des Vermieters den komplett neuen Lattenrost installiert hatte. Gleichzeitig ist eine wichtige Funktion des Bettes weggefallen: früher konnte der Lattenrost hochgekpallt werden, um unter dem Bett den Stauraum zu nutzen. Der neue Lattenrost ermöglich es nicht, wonach in der kleinen Wohnung noch weniger Stauplatz gibt.!

1) Im Mietvertrag ist die Möbel auch nicht explizit beschrieben, es gibt lediglich die Rede von "den in den Mieträumen vorhandenen Anlagen und Einrichtungen"

Insgesamt gibt es im Mietvertrag 2 Punkten zu Kostenübernahme seitens Mieter:
1.1) "Für Beschädigungen der Mieträume, sowie der in den Mieträumen vorhandenen Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit di Beschädigungen von sich, von den zu seinem Haushalt gehörenden Personen schuldhaft verursacht wurde. Dem Vermieter obliegt der Beweis dafür, dass ide Schadensursache vom Gefahrenbereich des Mietern ausging. Dem Mieter obliegt sodann der Beweiss, dass der Schaden nciht schuldhaft verursacht wurde."
1.2) im Mietvertrag gibt es unter "Instandhaltung der Mieträume" eine Klausel zu "kleinen Instandhaltungen in der Wohnung", darunter "zählen kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektronik, Wasser, Abwasser und Gas, den Heit- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, sowier die Kosten für die einzelne Reparatur nicht über 75€ oder 8% jährlich übersteigen.
Außerdem zur Mietkaution: "Die Kaution ist nah Berichtigung aller noch offenen Forderungen des Vermieters aus dem Meitverhältnis an den Mieter zu zahlen."

Im Juli hat mir der Vermieter angekündigt, dass ich die Reparaturkosten tragen soll. Die Höhe der Reparaturkosten habe ich per sms im Juli erfragt, als er mir angekündigt hat, dass diese Kosten mit meiner Kaution verrechnet werden. Auf diese sms habe ich keine Antwort bekommen. In einer Woche treffe ich mich mit dem Vermieter persönlich (er wohnt in Griechenland). Ich vermute, die Kosten liegen bei 300 Euro.

2) Ich habe Bilder von dem Schaden gemacht. Der alte Rahmen vom Lattenrost hing an großen Metalhacken, einer davon hat zum Zeitpunkt des Durchbruches gefehlt, die anderen waren gebogen.
Der Vermieter zeigte mit die Bilder von der Wohnung, wie er diese vom früheren Meiter zurückerhalten hat: Es gabe Löcher in der Schranktüt, der im Boden und an der Wand befestigter Bartisch war abgerissen! Der jünge Mieter war anscheinend drogensüchtig, wer weißt, was er mit dem Bett gemacht hat...

Jedenfalls finde ich es ungerecht, für diesen Schaden gerade zu stehen.

Wie ist Eure Beurteilung anhand dieser Details?
Dass das Bett nun die Klappfunktion und Stauraum verloren hat, ist ebenfalls zu meinem Nachteil. Kann ich diesen Anspruch geltend machen?

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#4
 Von 
Anna_N
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch ein letzter Punkt: Der Mietvertrag war unsprünglich bis Juni 2017 befriestet. Genauer Wortlaut: "Das Meitverhältnis beginnt mit dem 15.12.2016. Er läuft auf (bestimmte) Zeit 15.12.2016 bis 30.06.2017 und kann auf unbestimmte Zeit erweitert werden und von jedem Teil nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden."

Meines Wissens nach wird ein ausgelaufener Meitvertrag zu einem unbefristeten mit den gleichen Konditionen, Kündigungsfrist meinerseits: 3 Monate. Welche Kündigungsfrist gilt für den Vermieter?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Von der Kleinreparaturklausel dürften die Möbel nicht erfasst sein.
Bei Schadensersatz wäre der Zeitwert zu berücksichtigen.

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Anna_N):
Meines Wissens nach wird ein ausgelaufener Meitvertrag zu einem unbefristeten mit den gleichen Konditionen, Kündigungsfrist meinerseits: 3 Monate. Welche Kündigungsfrist gilt für den Vermieter?


In diesem Fall für M und VM 3 Monate Kündigungsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich habe ein wenig gewartet, weil ich etwas zweifle. Kleinreparaturenklausel ist auf jeden Fall raus.

Bliebt die Frage, ob dieser Rahmen bei vertragsgemäßer Nutzung gebrochen ist oder nicht. Wenn du dich auf den Rahmen gestellt hättest, so wäre das nämlich vermutlich keine vertragsgemäße Nutzung. Der fehlende Haken könnte aber auch dazu geführt haben, dass der Rahmen sich durchgebogen hat und dann irgendwann halt gebrochen ist. Das wäre dann nicht von dir zu zahlen. Wobei auch an der Stelle zu fragen wäre, warum du den fehlenden Haken nicht gemeldet hast.

Kurzum: Ich bin leider überfragt und möchte es daher bei der zugegeben wenig hilfreichen Pauschalaussage aus meinem ersten Post belassen. Der Vermieter muss nachweisen, dass du durch nicht vertragsgemäße Nutzung das Ding kaputt gemacht hast. Wenn das ganze vor einem Richter landet, wird dieser sich das Schadensbild anschauen (sofern Fotos noch vorhanden) und dann überlegen, ob vertragsgemäße Nutzung realistisch dazu geführt haben könnte. Wenn ja, dann müsste der Vermieter den Gegenbeweis antreten. Wenn nein, dann wirst du zahlen müssen.

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#8
 Von 
Anna_N
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Banane123, Retels und insbesondete chauchy,

vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Dass ein Hacken beim Lattenrostrahmen gefeht hat und dass die anderen gebogen waren, konnte man umter der Matraze nicht sehen...

Noch eine kerze Frage zum abgelaufenen begristeten Mietvrtrag. Wenn der Vermieter jetzt behaupten sollte: der Vertrag wäre nicht mehr gültig und er möchte einen neuen mit einem höheren Mietpreis abschließen, kann ich legitim sagen, dass der Mietvertrag aktuell unbefristet ist, er kann ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und mir einen neuen vorschlagen. Korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zum Lattenrost, das würde dann nicht unter Kleinreparatur laufen, sondern unter Schaden und hier muss der VM nachweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben.

Zum Mietvertrag. Dieser ist in der derzeitigen Form gültig und Sie sind nicht verpflichtet einen neuen abzuschließen. Der VM kann natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen die Miete erhöhen, dazu bedarf es aber keines neuen Vertrages.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anna_N
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Altes Haus: vielen Dank für Ihre Beurteilung!

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