Miete erhöht!

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
fimea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete erhöht!

Hallo,

wir wohnen seit April 2007 in unserem jetzigem Haus. Bis Dezember haben wir eine Miete in Höhe von 600 EUR+60 EUR NK gezahlt. AB DEM 01. Januar 2009 sind die Nebenkosten um 13 EUR erhöht wurden und jetzt im Juli haben wir nochmal ein Schreiben von unserem Vermieter bekommen wo er die Kaltmiete um 45 EUR erhöht, beginnend ab August 2009, mit der Begründung "aus Kostengründen".

Kann er denn einfach von heute auf morgen die Miete erhöhen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Die (Kalt-) Miete ohne Betriebskosten kann im Abstand von 15 Monaten erhöht werden, jedoch um nicht mehr als 20 % innerhalb von 3 Jahren. Der Vermieter muss bei dieser Erhöhung die "ortsübliche Vergleichsmiete" nachweisen (z.B. durch Mietspiegel oder 3 Vergleichswohnungen) und darf nicht darüber hinaus gehen.

"Aus Kostengründen" reicht mit Sicherheit als Begründung der Mieterhöhung nicht aus.

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##AB DEM 01. Januar 2009 sind die Nebenkosten um 13 EUR erhöht wurden##
Das dürften die NK-Vorauszahlungen sein. Wahrscheinlich verbraucht ihr einfach mehr als der Vormieter.

Bzgl. der Erhöhung der Kaltmiete kann ich Eric nur zustimmen. Und ergänzend hinzufügen, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung zwingend erforderlich ist. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von zwei Monaten. Die euch vorliegende Mieterhöhung ist also aus mehreren Gründen unwirksam.

Bevor ihr auf die unwirksame Mieterhöhung reagiert, würde ich aber noch einige Dinge bedenken. Da ich nicht weiss, woher ihr kommt und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, wie weit ihr evtl. unter der Vergleichsmiete liegt oder -- mit der Erhöhung-- an der Obergrenze dessen, was der Mietspiegel hergibt.
Liegt ihr mit der Erhöhung an der Obergrenze, dann würde ich warten, bis der VM seinen Fehler bemerkt und eine korrekte Mieterhöhung verschickt. So hättet ihr ein paar Mal die erhöhte Miete gespart.
Lässt der Mietspiegel eine noch grössere Mieterhöhung zu, dann würde ich evtl. einfach die höhere Miete zahlen.
Grund:
VM hat Miete erhöht, ihr zahlt die Erhöhung nicht und irgendwann merkt VM , dass er vielleicht doch einen RA benötigt. RA macht ihn dann auf die unwirksame Mieterhöhung aufmerksam, aber vielleicht auch darauf, dass er mit der Miete auch 20% hoch könnte und es sich dann wenigstens richtig lohnt zu klagen, wenn ihr nicht zustimmt.
Mögliche Folge: Ihr bekommt in nächster Zeit eine Mieterhöhung von 20%, die wirksam ist, sofern dies noch im Rahmen des Mietspiegels liegt.




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#3
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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