Miete für 2 Monate nicht bezahlt >Fristlose Kündigung

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
AndreHB
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Miete für 2 Monate nicht bezahlt >Fristlose Kündigung

Hallo,
ich habe für meine Wohnung eine Fristlose Kündigung erhalten, da ich 2 Monate keine Miete gezahlt habe. Als ich die Kündigung erhalten habe [per- Einschreiben] habe ich sofort eine andere Wohnung gesucht da ich ja nicht auf der Straße wohnen möchte.
habe in der Zwischenzeit die Miete beglichen, habe meinen Vermieter erzählt das ich aufgrund der Fristlosen Kündigung eine neue Wohnung gefunden habe und auch sofort einziehen werde.

Vermieter sagt mir das dadurch [da ich die Miete bezahlt habe] die Fristlose Kündigung aufgeboben ist.
Vermieter sagte mir das ich die Fristlose Kündigung proviert habe damit ich ausziehen kann.
Aber da hätte ich doch auch vor 2 Monaten Kündigen können.

Ist es rechtens das der Vermieter jetzt die Möglichkeit hat obwohl ich jetzt eine neue Wohnung habe das ich in der Wohnung "wohnen bleiben muss" bzw. 3 Monate die Miete noch zahlen muss bis die Offiziele Kündigungsfrist eingehalten worden ist?.

Vielen Dank

Grüße
André

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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Ja, alles korrekt!

eLSe

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#3
 Von 
AndreHB
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

naja super:) schönes rechtssystem

-- Editiert von Andrehb am 15.07.2008 19:03:47

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#5
 Von 
AndreHB
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe aber von 960€ Rückständen Betrag erst 770€ überweisen ist es damit auch Gültig mit der Rücknahme der Kündigung, was habe ich jetzt für möglichkeiten, nicht bezahlen??

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#6
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

BGB § 543
>>> Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt. <<<

Ich verstehe das so, dass nur die unverzügliche vollständige Begleichung der Mietschuld die fristlose Kündigung aufhebt.

Wie lange hat es gedauert bis Du gezahlt hast?
Hat der VM hilfsweise ordentlich gekündigt?

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#8
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Es sei denn der VM ist so nett und findet ganz schnell einen Nachmieter.

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#10
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#15
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Gerichtlich überprüft wird die aber nur wenn der Mieter dagegen vorgeht. Hier hat er offensichtlich kein Interesse daran.

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#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Der Grund würde vor Gericht geprüft werden...

:banana:

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#21
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#27
 Von 
AndreHB
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich verstehe hier jetzt nur Bahnhof...

da ich jetzt nach der Kündigung nur einen Teilbetrag überwiesen habe, ist die Kündigung jetzt noch okay also zum 22.07.08 muss ich raus.
Oder kann ich wenn der Vermieter sagt haha pech gehabt sie müssen 3 Monate jetzt warten wegen Kündigungsfrist weil die Fristlose aufgehoben ist Gerichtlich vorgehen da ich jetzt ja schon eine neue Wohnung habe.
und zwei Wohnungen kann ich mir nicht leisten.
Habe mit den Telefonisch gesprochen und die meinten wie schon gesagt 3 Monatige Kündigungsfrist.

Ist es möglich Gerichtlich das hinzukriegen oder so?

Vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#29
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist die fristlose Kündigung weiter wirksam.
Du musst aber dem Mieter Schadensersatz für die Zeit leisten, die ab Auszugsdatum bis Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verstrichen ist.
Um diesen Schadensersatz kämest Du nur dann herum, wenn ein neuer Mieter früher gefunden wurde.
Der VM muss aber auch versuchen die Wohnung zu vermieten. Macht er das nicht, könnten seine Schadensersatzforderungen möglicherweise nicht in voller Höhe durchsetzbar sein.

Grundsätzlich ist die Regelung nachvollziehbar, da der VM nichts dafür kann, wenn sein Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat. Leider kann das für den Mieter aber die Folge haben, dass er, obwohl er sowieso pleite ist, für 2 Wohnungen Miete zahlen muss.
Das ist dann schon ziemlich bitter. Deshalb sollte man die Pflicht de VM sich um einen möglichst geringen Schaden zu kümmern, also schnell einen Nachmieter zu suchen, schon sehr hoch bewerten.
Dem Mieter kann man in solchen Fällen nur raten, sofort das Gespräch mit dem VM zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, wie Doppelmiete für den Mieter verhindert werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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