Miete für Garage erhöht

29. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete für Garage erhöht

Wir haben einen separaten Mietvertrag für eine 0815 Garage. Für diese zahlen wir 55 €/Monat.
Diese Miete wurde nun auf 70€ erhöht.

Zitat:
...Garage ist nicht mehr marktüblich. Daher erhöhen wir den Mietpreis auf eine für vergleichbare Objekte angesetzte Miethöhe....Dies geschieht auch, um weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleisten zu können...


Online finde ich dazu folgendes:
Die ortsübliche Miete für eine Garage in... liegt im Jahr 2026 typischerweise im Bereich von 70 € bis 100 € pro Monat. Die Preise variieren je nach Lage, Bauweise und Verfügbarkeit in der Gemeinde.

Bei uns handelt es sich aber um eine normale Beton Garage für außen. Mehrere rechteckige Blöcke nebeneinander, nah am Wohnhaus.

Das Problem hier:
Es mag zwar im Mietspiegel passen, doch diese Garagen sind alles andere als vergleichbar mit anderen Objekten. Sie sind runtergekommen und gelten eher als "assi". Einige von ihnen besitzen nicht mal ein Schloss. Da ist der Henkel improvisiert. Andere lassen sich nicht abschließen, obwohl ein Schlüsselloch angebracht ist. Keiner hat einen Schlüssel dafür. Sie knirschen, die Federn sind defekt und die Tore müssen teils mit viel Kraft hochgehieft werden. An vielen Seiten sind bereits Risse zu sehen und die Regenrinnen wurden seit über letztes Jahr das erste mal in 10 Jahren gereinigt. Von ordnungsgemäßer Bewirtschaftung sind diese Blöcke weit entfernt. Daher war die Miete auch immer gering. Man wusste wie runtergekommen sie sind.

Nun zu meinen Fragen:

1. Dürfen sie die Miete so hoch ansetzen, obwohl die Objekte alles andere als "ortsüblich" sind?
2. Müssen sie Reparaturen erfüllen, OHNE die Miete unter dem Deckmantel "Modernisierung" NOCH MAL zu erhöhen? Es wäre schließlich keine Modernisierung, sondern Instandhaltung.
3. Was kann ich dagegen tun? Was würdet ihr empfehlen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4294 Beiträge, 2443x hilfreich)

Die besondere Gesetzgebung für Wohnraum greift hier nicht.
Damit hat der Vermieter kein Recht, die Miete zu erhöhen.
Es gilt das normale Vertragsrecht, welches weder Vergleichsmieten noch Kündigungsschutz hat.
Der Vermieter könnte also ohne jegliche Begründung oder, wenn ihm so ist, auch mit der Begründung "das ist mir mittlerweile zu wenig Miete" kündigen.
Ob er dann einen Mietinteressen findet, der die Wunschmiete zahlt, ist offen. Aber er kann es versuchen und der bisherige Mieter hat das keinerlei Ansprüche.

Fazit:
1: ja
2: Reparaturenit dem Ziel, den Zustand bei Anmietung zu erhalten oder wieder zu erreichen, müssen durchgeführt werden. Das hat nichts mit Mieterhöhung zu tun.
3: kommt drauf an, was du erreichen willst. Keinesfalls mehr zahlen -> such dir einen Laternenparkplatz und spate die Miete
Nur das zahlen, was deiner Ansicht/Recherche nach ortsublich ist -> Miete eine andere Garage zu ortsüblichem Preis

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
1. Dürfen sie die Miete so hoch ansetzen, obwohl die Objekte alles andere als "ortsüblich" sind?

Ja, die Miete ist hier frei verhandelbar, sofern sich in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. nichts gegenteiliges findet.



Zitat (von EeehMacarena):
2. Müssen sie Reparaturen erfüllen, OHNE die Miete unter dem Deckmantel "Modernisierung" NOCH MAL zu erhöhen? Es wäre schließlich keine Modernisierung, sondern Instandhaltung.

Ob sie sie Reparaturen erfüllen müssen, ist aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten und in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Es gilt, "gemietet wie besehen / vertraglich vereinbart". Wer also eine "Assi-Schrottgarage" mietet, wird auf dem Status hängen bleiben und wohl nur Reparaturen für zusätzliche, nicht erkennbare Verschlechterungen durchsetzen können.



Zitat (von EeehMacarena):
3. Was kann ich dagegen tun? Was würdet ihr empfehlen?

A) nicht zahlen (mit Begründung) und abwarten was passiert
B) zahlen
C) kündigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gilt, "gemietet wie besehen / vertraglich vereinbart". Wer also eine "Assi-Schrottgarage" mietet, wird auf dem Status hängen bleiben und wohl nur Reparaturen für zusätzliche, nicht erkennbare Verschlechterungen durchsetzen können.


richtig. Aber vielleicht nutzt man ja das Begehren des Vermieters um die Situation zu verbessern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Es gibt, wie quiddje schon geschrieben hat, keine gesetzliche Möglichkeit zur Mieterhöhung. Es kann im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung geben. Und der Vermieter kann in seinem Schreiben auch eine Änderungskündigung vorgenommen haben. Um das zu beurteilen, müsste man sich den Mietvertrag und das Schreiben genau anschauen.

Unabhängig davon wäre zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen rechtlich eigenständigen Mietvertrag für die Garage handelt. Hast du vom gleichen Vermieter auch eine Wohnung gemietet?

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2285 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
3. Was kann ich dagegen tun? Was würdet ihr empfehlen?
Was will man denn erreichen? Wenn es, wie ich vermute, einen geringes Angebot an Garagen bei hoher Nachfrage gibt, ist der Vertrag durch den Vermieter schnell gekündigt und nahtlos neu vergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Wir haben einen separaten Mietvertrag für eine 0815 Garage.
Was genau enthält dieser Extra-Vertrag?
Dein Zitat zur Mieterhöhung ist unvollständig. Fehlt evtl. Relevantes?
Was du online findest, bestätigt die Mietpreise für Garagen --ab-- 70,-. Die billigsten im Ort kosten also wohl jetzt 70,-.
Mit dem Zustand deiner Garage hat es nichts zu tun.
Seit wann zahlt ihr 55,-?

zu 1: Ja. Der Vermieter möchte gewährleisten, dass überhaupt *bewirtschaftet wird* Das muss man nicht unbedingt sehen. Verlotterung liegt lt. deiner Beschreibung tw. auch an den Mietern selbst.
zu 2: Die verlangte Mieterhöhung für deine Extra-Vertrags-Garage hat nichts mit Modernisierung von Wohnraum zu tun.
zu 3: Zahlen oder selbst kündigen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 3: Zahlen oder selbst kündigen...

Warum sollte man selbst kündigen? Dafür gibt es keinen Grund. Ich sehe hier drei Möglichkeiten:
a) Zahlen
b) Gegenangebot machen
c) Nichts machen und abwarten, was der Vermieter macht. Der Vermieter könnte kündigen.

Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für Garagen ist, ist irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum sollte man selbst kündigen?
Weil man evtl. für die *Assi-Garage* nicht 70,- zahlen möchte?
Was im Garagen-Mietvertrag und im Vermieter-Schreiben steht... lesen wir nicht bzw. nur teilweise als Zitat.

Und grundsätzlich antwortet der TE auf Nachfragen aus dem Forum nicht... also... was solls?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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