unser Vermieter berechnet für unsere beiden Terassen Miete, was ja grundsätzlich möglich ist.
Eine der beiden Terasse befindet sich vor der Haustür und insofern findet dort auch Publikumsverkehr (Briefträger etc.) statt. Gibt es bestimmte Auflagen/Definitionen für eine Terasse, damit sie bei der Berechnung der Miete berücksichtigt werden darf?
Danke
2penman
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Miete für Terasse
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Na Klasse! Dann kann ich ja bei einem Haus mit einem Mietpreis von 10,- € pro qm ein paar Steine in den Garten legen und 2,50 € dafür Miete kassieren. Die Investionskosten für die Steine im Garten stehen doch in keinem Verhältnis zu den Investionskosten für Wohnraum. Da muss man doch Terasse irgendwie definieren!
2penman
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Einfamilienhaus ?
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Reihenhaus
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Aber als Einfamilienhaus ?
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--- editiert vom Admin
ja, als Einfamilienhaus
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Einfamilienhäuser werden idR nicht auf einem Quadratmeterpreis basierend vermietet.
Eine Terrasse mehr oder weniger macht da keinen Unterschied.
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Es steht doch im Mietvertrag was zu euren Wohnung gehört. Und wenn die Terrassse vor dem Haus auch dazu gehört, dann ist es so, und ihr habt sie mit gemietet.
Ich nehme auch an, ihr seid selbst bei der Vermietung der Wohnung dabei gewesen.
Gruss Frau Helga
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richtig!
Im Mietvertrag steht ca. 165 qm. Das Haus hat aber nur 145 qm. Also stammt die Differenz wahrscheinlich aus der Anrechnung der Terrasse/n.
Ich frage mich nun, ob die Terrasse mit Publikumsverkehr überhaupt als Wohnfläche angerechnet werden kann.
Danke!
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Bei einem EFH ist das doch Euer "Publikum".
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Versteh das Problem nicht. Unsere unnachamliche Mrs. Highway hat doch die Lösung schon genannt.
quote:
Der VM kann ja die Terrassen aus dem Mietvertrag kündigen, so wohnst du billiger und hast auch nichts mehr zu beanstanden.
Ansonsten muss der M da halt durch. So wurde doch - nehme ich mal an - schon von Anfang an vermietet.
Allerdings ist ein Zuweg, ein gepflasterter Stellplatz o.ä. keine Terrasse. Wird der dennoch wie eine solche abgerechnet würde ich mich dagegen wehren, d.h. wenn sich die Miete nach qm berechnet, die Fläche halt abziehen, weil sie keine Terrasse ist.
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--- editiert vom Admin
@Legion: Nicht jeder der an meine Haustür klopft ist auch mein Gast!
@Mausi: Danke für den qualifizierten Beitrag! Wenn der VM gepflasterte Flächen vor dem Haus als Terrasse vermieten darf, dann ist die Wohnfläche im Vertrag korrekt. Wenn diese Fläche allerdings per Definitionem (und dannach hatte ich eingangs gefragt) keine Terrasse ist, dann wäre die Wohnfläche und damit auch der Mietzins entsprechend zu reduzieren!
@provoziere weiter: WoFlVO kommt nicht in Frage, da Hs vor 2006 gemietet! Immerhin beinhaltet die WoFlVO schon eine Differenzierung was die Qualität einer Terrasse angeht (hier darf ja nicht in jedem Fall die Hälfte des Mietzinses angestzt werden!)
2penman
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--- editiert vom Admin
quote:
Nicht jeder der an meine Haustür klopft ist auch mein Gast!
Aber er ist nur wegen Dir überhaupt da.
In einem EFH gibt es nun mal keine Gemeinschaftsflächen.
Da hast Du alles, z.B. auch den Garten, automatisch mitgemietet, ohne daß das im Vertrag extra erwähnt werden muß.
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--- editiert vom Admin
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