Hallo..!
Meine Mieterin hat Ende September 2011 gekündigt und angenommen, sie könnte dies zum 31.10.2011 tun. Ihr wurde mitgeteilt, dass es 3 Monate Kündigungsfrist gibt. Ausgezogen ist sie Ende Oktober 2011. Miete November 2011 kam erst am 14.11.2011.
Zu spät die Miete überwiesen hat sie in den letzten 2 Jahren meistens und erst nach Mahnung, und umgemeldet hat sie sich bei der Stadt auch nie. Ich bin also gar nicht so unglücklich darüber, dass sie weg ist. Am 15.12.2011 ist die Wohnungsübergabe. Ende Dezember wollte sie nicht.
Miete Dezember 2011 ist bis heute nicht eingegangen. Gestern erhielt sie die Mahnung, und heute kam von ihr Folgendes:
Ich werde die Miete am Tag der Übergabe zu meiner eigenen Sicherheit im Austausch gegen das Kautionssparbuch bar bezahlen.
Entschuldigen Sie bitte die von mir verursachten Umstände.
Was nun???
Ich habe ihr geantwortet, dass die Miete am besten bis morgen bei mir eingeht, weil ich sonst meinen RA einschalten werde. Kautionssparbuch bekommt sie so am 15.12.2011 auf keinen Fall.
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Miete gegen Kaution???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Na ja, du hast ihr damit wohl bis morgen eine Frist eingeräumt. Also kannst du erst morgen den Mahnbescheid erstellen.
Wahrscheinlich werdet ihr wohl doch erst am 31. die Wohnungsübergabe machen können, weil es am 15. wohl zu streit kommt (sofern sie überhaupt antritt nach dem Erhalt des Mahnbescheides). Hast du die vereinbarung für den 15. schriftlich?
Sie hat natürlich keinen Anspruch auf ihr Kautionssparbuch, auch nach Zahlung der Miete nicht. Du hingegen hast bereits seit 8 Tagen Anspruch auf die Miete.
Welche Antworten erwartest du auf "was nun"? Wenn du Geld sparen wilslt, fülle den Mahnbescheid selbst aus, dan wird billiger. Aber sonst ist doch wohl alles klar.
quote:
Was nun???
Dini, Du als geübte Leserin hier, weißt doch was zu tun ist.
1. MB,
2. WHG am 15.12. übernehmen, mit Zeugen
3. neu vermieten, mit Zeugen
4. Prozessbeginn abwarten
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Ihr wurde der 27.12.2011 angeboten, aber wegen der Feiertage wollte sie früher und schlug den 15.12.2011 vor. Auch gut. Das habe ich von ihr als eMail vorliegen. Erscheinen werde ich mit der Hausverwaltung. Ob sie kommt oder nicht werden wir dann sehen.
Der Witz ist, dass ich ihr das Kautionssparbuch sogar bereits am 15.12.2011 ausgehändigt hätte! Laut Nebenkostenabrechnung hat sie ein Guthaben von 200,-, und das wird nächstes Jahr ähnlich sein. Sie weiß das nicht, aber ihr Verhalten ärgert mich extrem.
Besichtigungstermine mit der Maklerin zur Neuvermietung ließ sie in den letzten Wochen nicht zu. Da die Wohnugsübergabe bereits nächste Woche ist erspare ich mir weiteren Ärger, aber das heute ist mal wieder der Hammer!
Ich weiß gar nicht woher das alles kommt. Echt, wir hatten nie Probeme und kaum Kontakt. Klar war das mit der Miete jeden Monat eine Warterei, aber die Kohle kam, also hielt ich still.
Neue Erfahrung ist das für mich, und deswegen weiß ich nicht wie der Ablauf ist...
Also, die HV hat die Zahlungserinnerung verschickt. Darauf kam heute die Reaktion. Ich habe ihr geantwortet, dass die Miete bis morgen da sein muss. Und ich könnte dann morgen schon den Mahnbescheid raus schicken lassen? Das wusste ich schon mal nicht.
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quote:<hr size=1 noshade>Und ich könnte dann morgen schon den Mahnbescheid raus schicken lassen? Das wusste ich schon mal nicht. <hr size=1 noshade>
Und das nach 4203 Beiträgen!
Ein Geheimnis: Der M gerät automatisch in Verzug, wenn er die Miete nicht bis zum 3.en Werktag zahlt, der Sa. zählt hier aber nicht als WTag. Siehe § 556b BGB .
Mahnung erübrigt sich, so lange man nicht selber die Frist verlängert, könnte man sofort einen MB machen.
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Der Witz ist, dass ich ihr das Kautionssparbuch sogar bereits am 15.12.2011 ausgehändigt hätte!
Warum denn ?
Sowas macht man nieeeee ! ! !
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Guthaben von 200,- ... Sie weiß das nicht,
Das geht sie auch noch nix an !
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Ich weiß gar nicht woher das alles kommt.
Aber ich !
Von deinen ständigen Mahnungen und Gutmütigkeit !
Beim ersten Mal kann man es ja noch im Guten probieren und eine saftige Abmahnung inkl. Anmahnung verfassen, danach aber müssen MB erfolgen, dadurch soll doch die zukünftige Zahlmoral gestärkt werden.
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Es können ja auch noch versteckte Mängel da sein. Das weißt Du doch alles gar nicht. Also, Kautionsguthaben noch ein paar Monate einhalten. Das hat mit der Dezembermiete gar nichts zu tun.
wirdwerden
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Ihr habt ja Recht...
Mitterweile habe ich ihre Antwort auf mein böses Schreiben von heute Morgen.
Also, sie braucht das Sparbuch, damit sie die Kaution für ihre neue Wohnung verwenden kann. Dachte ich mir schon und kann ich auch verstehen. Wenn die Wohnung in Ordnung ist gebe ich ihr das Sparbuch. Sie hat mir auch die Bestätigung für die Überweisung zukommen lassen. Spätestens Montag müsste die Miete da sein.
Gelogen hat sie was den Dauerauftrag angeht. Sie hätte einen gemacht, aber dann wäre die Miete regelmäßig pünktlich da gewesen.
Ich weiß, ich war und bin zu gutmütig, aber auf der anderen Seite kann ich das schon verstehen, wenn es finanziell knapp ist. Gut, dann mietet man sich keine Wohnung, die man sich nicht wirklich leisten kann... Die Miete habe ich am Ende immer bekommen, und das ist schon mal wichtig.
In Zukunft versuche ich, sofort darauf zu drängen, dass die Miete pünktlich ankommt ;-)
Vielen Dank für die Antworten!!!
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sie braucht das Sparbuch, damit sie die Kaution für ihre neue Wohnung verwenden kann
Das wird dann wohl nix.
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Wenn die Wohnung in Ordnung ist gebe ich ihr das Sparbuch.
Bist Du jetzt total durchgeknallt ?
Du gibts ihr das Buch nicht ! ! !
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Also,
jetzt bin ich ja mal der gleichen Meinung wie der Drillmeister.....
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Angesichts der Annahme, dass die Mieterin täglich
eine Miete von geschätzten 200,-EUR zahlt, ist das Jammern nicht verständlich.
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quote:
Bist Du jetzt total durchgeknallt ?
Du gibts ihr das Buch nicht ! ! !
Was, wenn sie dann die neue Wohnung nicht bekommt, weil sie die Kaution nicht zahlen kann?
Hier gibt es sogar noch das Guthaben aus der NK-Abrechnung, mit dem kleinere Schäden verrechnet werden könnten.
Wenn TE bald neu vermieten will und sich in Gerichtssäälen nicht wohl fühlt, sollte er das Sparbuch zurückgeben, sofern die Wohnung ok ist.
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und keien Miete mehr offen ist.
Bei der jetzigen Mieterin scheint es ja anscheinend eine des Typs
"Wie ? Miete noch nicht da ?? kann doch gaaaaaar nciht sein,habs doch überwiesen, ehhhhhhrlich..."
zu sein.
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Die Bestätigung des Auftrags hat sie gestern geschickt, und heute Morgen war die Miete auf meinem Konto gutgeschrieben.
Ausgezogen ist sie ja bereits im Oktober, und wenn die Wohnung am Mittwoch in einem, wie sie sagt, tadellosem Zustand ist wird sie ihre Kaution auch zurück bekommen.
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quote:<hr size=1 noshade> Für gewöhnlich ist zumindest die erste Rate schon bei Abschluß fällig. <hr size=1 noshade>Da steht aber §551 BGB , absatz 2, explizit dagegen:
quote:<hr size=1 noshade>Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. <hr size=1 noshade>Man beachte auch den Abstz 4:
quote:<hr size=1 noshade>Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam <hr size=1 noshade>
quote:
quote:Was, wenn sie dann die neue Wohnung nicht bekommt, weil sie die Kaution nicht zahlen kann?
Sorry, aber das ist nicht das Problem des aktuellen Vermieters
Sie wird dann einfach wohnen bleiben. Das ist dann schon ein Problem des TE.
Hier stellt sich die Frage:
Will man eine schlanke, vernünftige Lösung und gibt einfach das Sparbuch zurück, wenn man keinen Schaden hat.
Oder Probleme, Ärger, vielleicht einen Prozess, Kosten auf denen man sitzen bleibt.
Die Scharfmacher hier werden TE mit Sicherheit beim Auslöffeln der Suppe, die sie ihm hier einbrocken wollen nicht viel helfen können.
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quote:
wenn man keinen Schaden hat.
Das ist aber nun mal nicht garantiert.
Viele Schäden machen sich oft erst nach Auszug bemerkbar.
quote:
beim Auslöffeln der Suppe, die sie ihm hier einbrocken wollen nicht viel helfen können.
Wie wäre es denn im umgekehrten Sinn, würdest Du die Schuldbeträge ausgleichen ?
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quote:
Wie wäre es denn im umgekehrten Sinn, würdest Du die Schuldbeträge ausgleichen ?
Welche "Schuldbeträge", was soll das sein?
TE kann sich die Wohnung in aller Ruhe ansehen, das Risiko abschätzen.
Beharrt er dagegen auf seinem "Recht", das hat er unzweifelhaft, läuft er das hohe Risiko, dass die M notgedrungen wieder bei ihm einzieht.
Als Racheinstrument taugt das Mietrecht nicht. Wer bürokratisch Rechte bis zum Anschlag ausschöpft, einfach weil er sie hat, wird das oft bereuen.
Wenn man das Vermieten mal bewusst auf die Kapitalanlage reduziert, ist es geradezu absurd sich ohne Not dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen, allein wegen des Bonitätsrisikos.
Oft ist die ETW (einzige) Altersvorsorge des Vm., Lebensmittelpunkt des M, damit zockt man nicht.
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quote:
Welche "Schuldbeträge", was soll das sein?
Das sind die Beträge, denen viele VM nach Auszug ihrer M nachrennen müssen, weil sie entweder zu wenig Kaution verlangt haben oder die Schäden exorbitant hoch waren, oder die Kaution zu früh zurück geben.
Es gibt keine Miet-WHG, in der man keine Schäden findet, nachdem M auszogen !
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Beharrt er
Welcher "er" denn ?
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das hat er unzweifelhaft,
Na bitte, geht doch, - war das denn nun so schwer ?
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läuft er das hohe Risiko, dass die M notgedrungen wieder bei ihm einzieht.
Glaube ich nicht.
Ich gehe davon aus, dass der neue MV schon unterzeichnet ist und vollmundig die Kaution versprochen wurde.
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Rechte bis zum Anschlag ausschöpft, einfach weil er sie hat, wird das oft bereuen.
In einem zwielichtigen Vergleich ?
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sich ohne Not dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen
Es kommt allein nur auf den Betrag an.
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Wenn man das Vermieten mal bewusst auf die Kapitalanlage reduziert
Was sollte denn sonst einen VM motivieren WHGen zu vermieten ?
Das Mietrecht etwa ?
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Altersvorsorge des Vm
Auch MFHer sind Altersvorsorge.
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damit zockt man nicht.
Wie will man damit denn zocken ?
Kaufen-verkaufen, usw... etwa ?
Die Einzigen die zocken mit dem Eigentum anderer sind doch M die nicht zahlen und zerstören.
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Die Einzigen die zocken mit dem Eigentum anderer sind doch M die nicht zahlen und zerstören.
gemeint ist sicherlich, dass Mieter mit dem Eigentum der Bank zocken.
Hätten Vermieter, welche nicht zugleich Eigentümer sein können, ihre Kreditschulden getilgt, oder würden sie diese tilgen, bräuchten sie nicht wehrlose Leute abzocken.
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Die Einzigen die zocken mit dem Eigentum anderer sind doch M die nicht zahlen und zerstören.
Du scheinst irgendwie die Rolle missverstanden zu haben, die dem Vm. und dem M von Rechts wegen zugewiesen ist.
Er hat definitiv keine erzieherische Funktion gegenüber seinen M. Umgekehrt gilt das auch. Wenn man das nicht begreift, wird man das schmerzhaft im Geldbeutel spüren.
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Es gibt auch VM die schuldenfrei sind.
Als Altersvorsorge einen Ars,h voll Schulden zu haben, würde der nicht gerade entsprechen.
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