Ich bekomme gerade meine Mieterhöhung nach § 558 BGB
mit dem Auszug des aktuellen Mietspiegels. Demnach liegt der Durchschnitt für meine Wohnung bei 5,91 EUR kalt, ich zahle bereits 5,95 EUR und nun will der Vermieter 6,17 EUR haben. Mir ist klar, dass innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% erhöht werden darf und im Mietspiegel steht eben von 5,44 - 6,57 EUR. Was also, wenn ich schon geringfügig über dem Durchschnitt bezahle. Darf der Vermieter nun den maximalen Wert ausreizen um nach drei Jahren beim nächsten Mietspiegel die neuen, höheren Werte anzugeben. Das ist mir nicht ganz klar. :-(
Wenn ich jetzt richtig rechne, dieses Jahr 20 Cent, in 15 Monaten wieder 20 Cent und in 30 Monaten wieder 20 Cent. Dann gibt's den neuen Mietspiegel und der Mietdurchschnitt geht wieder rauf.
Wer findet denn eine Seite, in der hier ein klare Grenze genannt wird. Und wozu gibt's nen Mietspiegel, wenn der noch "überschritten" werden darf?
Danke an Euch, Gruß Ratomda
Miete im Mietspiegel - trotzdem Erhöhung mögl.?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Demnach liegt der Durchschnitt für meine Wohnung bei 5,91 EUR kalt
Wie hast das berechnnet?
Nach Deinen Angaben, liegt der Durchschnitt bei 6,05 EUR.
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Entschuldigt die Verwirrung! der Durchschnitt lt. Mietspiegel beträgt 5,91 EUR! (5,44 - 6,57) Wobei ich ja hiervon ausgehe, dass mit 6,57 EUR die Wohnungen berechnet werden, die voll ausgestattet sind.
-- Editiert am 27.04.2009 19:40
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
nee! die günstigsten und teuersten Mieten wurden rausgenommen! irgendetwas mit 5/6 Regelung oder so ähnlich!
Die Spanne im Mietspiegel dient zwar im Prinzip als Mittel zur Einordnung von Wohnungen die hinsichtlich Ausstattungsmerkmalen über und unter dem Durchschnitt liege, jedoch gehören Kriterienkataloge, so es sie überhaupt gibt, nicht zum amtlichen Teil des Mietspiegel (jedenfals nach meinem Wissen und auch nach WIKI).
Genaueres zu einer verbindlichen Spanneneinordnung müsste wenn verbindlich im betreffenden Mietspiegel geregelt sein!
Bei 6,17 € liegt die Miete immerhalb der Spanne des Mietspiegels 5,44 - 6,57 € und ist damit OK
.
Außerdem weiß hier keiner wie gut die Ausstattung der vorliegenden Wohnung ist.
JJ
--- editiert vom Admin
Danke.
Naja, Bad ohne Dusche! Küche nur teilgefliest angemietet. Sonnst soweit alles relativ neu. Abstriche gibts immer. Nur kann ich bei der Miete im oberen Level auch eine Wohnung mit Ausstattung im oberen Level verlangen oder zumindest erwarten?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
So eine Mieterhöhung ist laut BGH zulässig (Urteil vom 6. Juli, Az. VIII ZR 322/04 ).
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich bin selber etwas verwirrt, warum der Vermieter um diesen Betrag (5%) erhöht. Zur Ausstattung kann ich anmerken, dass es möglich ist, für 6,50 EUR eine Wohnung mit Wanne und Dusche, Sanitäreinrichtung neusten Standards und eine Küche mit Wand- und Bodenfliesen zu bekommen.
Auch der Fußboden der restlichen Räume entspricht nicht wirklich einem Preis von 6,50 EUR, da weder Laminat noch sonstiges, neuwertiges Material verlegt wurde.
Mich verwirrt die Mitteilung, dass wir unterhalb des Mietspiegels liegen und daher die Anpassung an den Mietspiegel vorgenommen wird.
Das trifft ja nicht zu, da wir bereits nach Mietspiegel bezahlen. Ich muss wohl eher davon ausgehen, dass mit diesen kleinen Anpassungen der Mietspiegel nach und nach in Höhe getrieben wird. Zudem wurde das Haus wohl mit Fördermitteln "modernisiert". Macht dass noch einen Unterschied für den Mietpreis?
Wie bereits mehrfach erwähnt ist eine Erhöhung im Bereich der Spannenwerte zulässig. Du bezahlst jetzt eine Miete in der Spanne des Mietspiegels und nach der Erhöhung immer noch.
Der Mittelwert ist eben nur ein arithmetisches Mittel und nicht mehr.
Ein Wert am oberen Rand der Spanne setzt nicht zwingend eine neuwertigste Ausstattung bzw. Sonderausstattung (Bad, Küche, Laminat, etc.) voraus.
Erst über dem oberen Spannenwert wäre unzulässig.
Und selbst dieser Wert kann bei Neuvermietung unter gewissen Randbedingungen überschritten werden.
Der Mietspiegel ist auch kein Instrument um die Mieten in die Höhe zu treiben.
In erster Linie schlägt sich im Mietspiegel Angebot und Nachfrage von den vorhandenen Mietwohnungen nieder.
Wenn die Leute bereit sind für Wohnungen einer bestimmten Ausstattung eine definierten Betrag zu zahlen schlägt sich das im Mietspiegel nieder.
Ist Dir in Deiner Wohnung zu wenig Ausstattung für den geforderten Preis hast Du umgekehrt jederzeit die Möglichkeit Dir woanders eine Wohnung mit mehr Ausstattung für weniger Geld zu suchen.
Andernfalls die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verweigern.
Vielleicht geht der Vermieter mit und belässt die Miete wie sie ist oder er klagt auf Zustimmung.
Dann liegt das Kostenrisiko im Fall dass das Gericht die Erhöhung für zulässig und angemessen betrachte bei Dir.
JJ
--- editiert vom Admin
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