Miete kürzen bei Schimmel und nasser Wand im Kinderzimmer

12. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Diepause83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete kürzen bei Schimmel und nasser Wand im Kinderzimmer

Hallo. Wir haben folgendes Problem.
Wir sind aus dem Urlaub gekommen und haben festgestellt das es in der Wohnung muffig riecht. Naja dachten das die Fenster zu lange zu waren und haben viel gelüftet. Mein Mann sah dann im Kinderzimmer oben an der Wand neben dem Fenster leichte Flecken. Weiter unten, genau neben dem Fenster hängt ein Bild. Bei genauerem hinsehen sahen wir, das drum herum alles schwarz war. Beim abnehmen des Bildes war dahinter alles schwarz und das Bild genauso. Wir entfernten die Tapete und stellten fest, das die komplette Wand nass ist. Der Rolladenkasten ist auch komplett durchnässt. Beim entfernen der Tapete stank es dann richtig ekelhaft nach Schimmel. Wir informierten den Vermieter und er schickte auch gleich am nächsten Tag eine Firma vorbei. Diese stellte fest, das das Wasser aus dem Balkon über uns kommt. Die Firma ist schon länger für unser Haus zuständig und klärte uns auf, das er schon vor ein paar Jahren dem Vermieter sagte, das bei dem Balkon ein Überlaufrohr eingebaut werden müsste. Das wäre jetzt wohl auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Wir selber müssen warten bis es abgetrocknet ist. Nun ja, das Problem an der ganzen Sache ist, das der Handwerker jetzt erstmal drei Wochen in den Urlaub geht und bis dahin am Balkon nichts gemacht wird. Aber wenn es weiter regnet, fließt ja als das Wasser weiter in das Mauerwerk und kann somit auch nicht trocknen. Das Zimmer ist als bis der Handwerker wieder Zeit hat (ca 4 Wochen) und dann bis endlich alles abgetrocknet ist (weiter 3 Wochen) nicht nutzbar. Was kann ich vom Vermieter verlangen, wie er mir entgegenkommen kann? Ich möchte auch nicht unverschämt sein. Vll hat jemand da mal einen Rat bzw Tip für mich. Eigentlich finde ich das er dann eine andere Firma beauftragen sollte.
Danke schonmal.

-- Editiert von Diepause83 am 12.08.2021 17:48

-- Editiert von Diepause83 am 12.08.2021 17:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Diepause83 ):
Nun ja, das Problem an der ganzen Sache ist, das der Handwerker jetzt erstmal drei Wochen in den Urlaub geht und bis dahin am Balkon nichts gemacht wird.

Zitat (von Diepause83 ):
Ich möchte auch nicht unverschämt sein. Vll hat jemand da mal einen Rat bzw Tip für mich.

Dem Vermieter mitteilen das es inakzeptabel ist, so lange alles schimmelig und nass zu belassen und welche Lösung er sich da vorstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Diepause83 ):
Das wäre jetzt wohl auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Schon lange.
Zitat (von Diepause83 ):
Wir selber müssen warten bis es abgetrocknet ist.
Da kann man nachhelfen, dass es schneller geht, bzw. dass das KiZi schneller wieder nutzbar wird.
Zitat (von Diepause83 ):
Aber wenn es weiter regnet, fließt ja als das Wasser weiter in das Mauerwerk und kann somit auch nicht trocknen.
Du weißt aber nicht, was der Handwerker an dem Balkon vorläufig gemacht hat?
Hat er nur geguckt oder hat er provisorisch einen Überlauf installiert?
Hat der Mieter in der Balkonwohnung nicht bemerkt, dass auf seinem Balkon Wasser steht?
Es wird vermutlich nicht nur am fehlenden Überlauf liegen...

Du kannst die Miete mindern.
Du kannst verlangen, dass er dir Trocknungsgeräte zur Verfügung stellt.
Du kannst verlangen, dass er dir einen Raum zum Zwischenlagern der Möbel zur Verfügung stellt.
Du kannst verlangen, dass er die Renovierungskosten bezahlt.
Du kannst verlangen, dass er eine andere Firma beauftragt.

Alles ist möglich. Das wäre auch nicht unverschämt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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