Miete mindern?

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Miete mindern?

Hallo,
darf ich die Miete mindern, wenn mein Vermieter nichts gegen Ruhestörung unternimmt?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Hier gibt es einen Geschmeinschaftsraum der für 50 Euro am Tag von jedem Mieter aus dem Haus gemietet werden kann. Der Raum ist 250 qm groß, hat Küche, WCs und Gartenzugang. Ideal für Partys. Im Jahr finden da sicher 15-20 Partys statt. Leider hält sich kein Veranstalter an Ruhestörung. Fenster und Türen stehen auf, Gäste stehen im Garten und übertönen in Unterhalungen und mit Lachen die Laute Musik. Auch Techno Partys werden da gefeiert.Gerne bis tief in die Nacht rein.

Da es immer andere Veranstalter sind kann ich mich mit niemand bestimmten auseinandersetzen. Ein paar mal hab ich schon nach Mitternacht die Polizei gerufen. Anzeigen werden dem Vermieter in Kopie zugestellt. Der sah bisher aber wohl kein Problem. Heute habe ich ihn deswegen angeschrieben und nur eine Standardantwort zurück bekommen "die Verantwortung liegt beim Mieter des Raumes".

Kann ich von meinem Vermieter fordern sicherzustellen, dass durch die Vermietung des Raumes keine Ruhestörung entsteht und ggf. die Miete kürzen?

dankeschön,
dlW

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
sicherzustellen, dass durch die Vermietung des Raumes keine Ruhestörung entsteht


Was schwebt Dir denn da vor ?



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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie brauchen das überhaupt nicht von Ihrem Vermieter fordern: Auch eine Baustelle vor dem Haus (auf die der Vermieter nun wirklich keinen Einfluß hat) kann zur Minderung der Miete berechtigen. Erheblich ist lediglich, daß die Wohnung keinen vertragsgemäßen Zustand (Einhaltung der üblichen Ruhezeiten) aufweist. Ob der Vermieter dann den Lärm im Partykeller unterbindet, um eine Minderung der Miete durch Sie zu vermeiden, ist - zumindest, was die Mietminderung angeht - allein seine Sache. Allerdings gehe ich davon aus, daß Sie Ihren Vermieter vermutlich auch gerichtlich dazu zwingen können, etwas gegen den Lärm zu unternehmen, wenn dies seiner Einflußsphäre unterliegt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#3
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Dafür gäbe es ja eine einfache Lösung.



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#5
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Wenn Du die Miete minderst, wird der VM den Partyraum nicht mehr vermieten. Dann ist "Schluss mit Lustig" im Haus, Deine Mitbewohner werden Dich schon als Spaßverderber "bestrafen", lohnt das wirklich?

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"H.-J.Sp."

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Herr/Frau xxx verlässt uns auf eigenen Wunsch usw.

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#7
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Thema Minderung:
1) wie oft muss ich mich vor einer Minderung beschweren?
2) wieviel Zeit muss ich dem VM geben, um das Problem zu lösen?
3) wie viel könnte ich bei 1-2 ruhestörenden Partys pro Monat Mieten?

@ Bewährungshelfer
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit dem Wissen muss ich die Unterhaltung mit meinem Vermieter nicht als Bittsteller weiterführen

@ alle weiteren
danke für die vielen Kommentare. Ja, für alle Partyfreunde wär es schade, wenn der Partyraum demnächst nicht mehr zur Verfügung steht.

Ich habe aufgrund von meinem Beruf allerdings jeden Freitag oder Samstag 16 Stundentage und brauche dann meinen Schlaf. Zum Zeitpunkt meine Einzugs gab es diesen Raum noch nicht und er wurde mir auch nicht angekündigt. Im ganzen letzten Jahr gab es nur eine Party von der ich nichts gehört habe. Alle anderen Nutzer denken leider kein Stück an Nachbar die Nachts gerne schlafen möchten. Von daher hätte ich mit einer Schließung des Raums auch kein Problem.

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#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wie sieht es denn mit Deinen Nachbarn aus ?



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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Blockwart
Endlösung

Was mag das wohl als Nächstes kommen?

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#11
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Tja Mausi,
gibt es einen "Spielverderber" nicht in jeder Nachbarschaft?

Niemand kann etwas für seine Arbeitszeiten ,und selbst wenn er Nachtschichten hätte, könnte er nicht alle anderen verpflichten sich an seinen Lebensrythmus zu halten.

Gruß...

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#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Was die Höhe der Mietminderung angeht - hier gibt es keine einheitlichen Tabellen. Ich würde eine Minderung von 10% zunächst für angemessen halten.
An Ihrer Stelle würde ich einfach eine Mietminderung zum 01.03.10 ankündigen, sofern, das Problem bis dahin nicht beseitigt wurde. Das ist ausreichend Zeit. Besser ist es in einem solchen Fall aber, wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen würden. Inwiewiet Sie wegen des Partyraums einen Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter haben, entzieht sich gerade meiner Kenntnis. Dies sollten Sie dann aber in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt auf den Weg bringen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#13
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich bin von 10% der Gesamt-Monatsmiete ausgegangen. Zwar wären in der Tag nur 2xHalber Tag a 50% Nutzungsminderung = 1/60 der Monatsmiete, aber ich denke nicht, daß in einem solchen Fall wie hier strikt so gerechnet werden muß. Die Ruhestörungen finden ja vornehmlich zu besonders geschützten Ruhezeiten statt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#15
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Bewährungshelfer
danke für Ihre Meinung. Ich werde mich als nächstes noch anwaltliche Beratung holen um ein Schreiben an den VM zu verfassen

@ Topic
Was meine Nachbarn dazu sagen weiss ich nicht. Das Wohnen ist hier recht anonym. Die Wohnungen liegen hier im Bereich von 2000 bis 4000 Euro plus KFZ Stellplatz. Würde ich in einem Studentenheim wohnen würde ich Partylärm in Kauf nehmen. Der Raum ist auch sehr gut Isoliert. Dort war auch schon eine House-Party mit Live Band von der man überhaupt nichts gehört hat. Mit Rücksichtnahme der Veranstalter gäbe es überhaupt nichts zu beanstanden.

vielen Dank für alle Meinungen :)

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#16
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Der Raum ist auch sehr gut Isoliert.


Also was soll der VM dann noch machen ?



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#17
 Von 
Peter Pahn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hatte mal so ein ähnliches Problem.
Bin damals im www. fündig geworden
Klick mal an http://www.bestform24.de/Product.aspx?product=105
Ist eine Beschwerde zum Thema Lärmbelästigung. Richtig gut juristisch!!
Mein VM hat bald in die Hosen gemacht!
Nun ist alles wieder gut.

Viel Glück
Peter Pahn

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Mein VM hat bald in die Hosen gemacht!


Vor Lachen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


Lieber nico!
Mein Kommentar bezog sich auf die inzwischen gelöschten Beiträge des Users „!!!Blockwart“ und dessen Rumgefasel von „Endlösung“. Wenn Ihnen die Begriffe „Blockwart“ und „Endlösung“ nichts sagen, können Sie ja mal googeln.

Lieber dlW!
In der Sache selbst wird ein Rechtsstreit mit dem Vermieter nicht viel bringen. Für 1 bis 2 laute Partys im Monat gibt es minimale Mietminderung; 10 Prozent halte ich für zu hoch.

Natürlich kann der Mieter versuchen, den Vermieter auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, was jedenfalls dann Erfolg haben könnte, wenn der Vermieter bei der Auffassung bleibt, dass er lediglich vermiete und sich ansonsten um Nichts kümmern müsse.

Bevor man sich als Mieter hier in rechtlichen Kleinigkeiten verbeißt, würde ich dem genervten Mieter raten, bei Ruhestörungen konsequent die Polizei zu rufen. Schließlich hat der Vermieter sogar gesagt, der Mieter solle sich drum kümmern. Möglicherweise nimmt dann die Attraktivität des Kellerraums als Partylocation rapide ab und wenn die Einnahmen aus dem Partyraum ausbleiben, wird der Vermieter schon munter werden. Dem Mieter, der den Lärm anzeigt, kann der Vermieter dabei keinen Vorwurf machen. Erst Recht nicht, muss der Mieter dem Vermieter „Verdienstausfall“ erstatten (auch so’ne inzwischen gelöschte Schnapsidee), weil keine ruhestörenden Partys veranstaltet werden können.

Da bei einem Mietmangel immer der Vermieter erste Ansprechpartner sein sollte, wäre es natürlich ganz besonders höflich, zunächst einmal den Vermieter anzurufen und um Abhilfe zu bitten, falls es mal wieder zu laut wird. Wenn das zu nachtschlafender Zeit ist, um so besser, denn dann hat der Vermieter auch ein bisschen was von der Partystimmung.


Lieber Trapper!
Natürlich gibt es viele Vermieter die vor allem Maulhelden sind und sich, wenn Mieter Ihre Rechte kennen und nutzen, in die Hose machen. Manchmal sind solche Vermieter einem sogar näher als man denkt.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Natürlich gibt es viele Vermieter die vor allem Maulhelden sind


Mir ist noch kein solcher begegnet. Dir etwa ?



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12301.02.2010 16:43:07
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Mir ist noch kein solcher begegnet. Dir etwa ?

Allein heute zwei.
quote:
Was sollten uns diese Begriffe sagen ?

Da müssen Sie in der Schule halt besser aufpassen.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Allein heute zwei.


Wo treibst Du Dich bloß immer rum ?



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Peter Pahn
viehen Dank für den Link, den hab ich mir in die Bookmarks genommen und werde mir die Briefvorlage noch kaufen

@ Unsterblich
einen Verdienstausfall hat mein VM nicht zu befürchten wenn der Raum nicht genutzt wird. Der 250 qm Raum im EG würde ihm 4000 Euro Miete pro Monat bringen. Statt dessen wird er 1-2 mal im Momat für 50 Euro Reinigungspauschale vermietet.

Die Idee den VM bei Ruhestörung anzurufen ist gut. Allerdings habe ich bisher nur die Büronummer der Hausverwaltung. Man müsse schauen ob Nummer des Eigentübers zu finden ist.

@ Trapper John
der VM könnte sich vergewissern, dass die Fenster und Türen nachts zu bleiben. Die Hausverwaltung beschäftigt 5 Personen Vollzeit, einer davon könnte an Partyabenden nach 22 Uhr mal vorbei sehen ob die Nachtruhe eingehalten wird.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
mal vorbei sehen


Und kaum ist der wieder weg .....

(Überstunde mit Nachtzuschlag ist auch nicht billig).



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12301.02.2010 16:40:11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Beantworte doch erst mal die Fragen vom Vermieter.

Meinen Sie es würde dem TE etwas bringen, wenn ich dem User V e r m i e t e r die Begriffe "Blockwart" und "Endlösung" erkläre? Bei wikipedia gibt's doch Erklärungen, die hinreichend deutlich sind.
Erst Recht hilft dem TE nicht, wenn ich mich über die Kfz-Bedienungsanleitung und das Auto von V e r m i e t e r auslasse.

Zur Frage des TE habe ich umfangreich Stellung genommen. Nachfragen, die damit in Zusammenhang stehen, beantworte ich gerne.


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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Von 'Vermietern' die, wenn überhaupt, nur Besitzer und nicht Eigentümer von Wohnungen sind, sollte man keine ernstzunehmende Antwort erwarten können.Eigentlich sind es ganz arme Wesen, die vom erarbeiteten Geld Anderer leben müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12301.02.2010 16:32:26
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12301.02.2010 16:40:11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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