hallo
mein mann und ich haben beide den mietvertrag unterschrieben. er will jetzt plötzlich ausziehen. alleine kann ich mir keine 800 euro wohnung leisten.
normal müsste er ja die hälfte der miete für die nächsten 3 monate übernehmen. er meint jetzt aber, er will die mieten für 3 monate, 1200 euro, von der kaution(1800euro) abziehen.
ist das rechtlich möglich?
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Miete mit Kaution verrechnen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
quote:
Intern könnt Ihr das regeln wie Ihr wollt.
D.h. der Vermieter behält die volle Kaution und Du musst die volle Miete bezahlen, während Dein Mann nihts mehr zahlt.
Ihr solltet Euch mit dem Vermieter zusammensetzen und besprechen, wie es weiter geht. Denn auch wenn Dein Mann auszieht ist er weiterhin voll haftbar für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen.
Gruß
Michael
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versteh ich jetzt nicht ganz.... ich will daß er jeden monat die 400 euro überweist, und beim auszug seine kaution bekommt
mich würde das interessieren ob es rechtlich okay ist wie ER es machen will
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quote:
versteh ich jetzt nicht ganz.... ich will daß er jeden monat die 400 euro überweist, und beim auszug seine kaution bekommt
ich glaube, Du verkennst die Situation.
Der Vermieter hat die Kaution erhalten für die Wohnung. Wenn einer von euch beiden auszieht, dann bekommt jetzt vom Vermieter selber gar niemand etwas zurück, da der Mietvertrag weiterhin auf Euch beide läuft. Ob Ihr beide in der Wohnung wohtn oder nur einer, spielt hierbei keine Rolle.
Gruß
Michael
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aha...danke michael.
die kaution bekommt man also erst zurück wenn BEIDE ausgezogen sind? versteh ich das jetzt richtig?
und es kann die kaution nicht mit der noch zu zahlenden miete verrechnet werden?????
sorry..... aber ich grade etwas konfus.
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Die Kaution bekommt man zurück, wenn aus dem beendeten Mietverhältnis keine Forderungen mehr bestehen.
Du musst hier unterscheiden:
Die Kaution wurde im Rahmen Eures Mietvertrages an den Vermieter bezahlt. Wenn jetzt einer von Euch beiden auszieht ist er weiterhin (!) mit in der Pflicht, da der Vertrag auf Euch beide läuft. D.h. wenn Du die Miete nicht mehr zahlen kannst, kann der vermieter das geld auch bei deinem Mann einfordern, auch wenn er nicht mehr dort wohnt.
Dein Mann könnte seinen Kautionsanteil höchstens bei Dir einfordern und Du bekommst später die komplette Kaution nach Auszug vom Vermieter zurück.
Abwohnen ist nicht möglich, würde auch den Sinn der Kaution in Frage stellen.
Gruß
Michael
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okay danke michael
aber muss ich meinen mann die kaution zurück geben? das will ich nämlich nicht. denn er soll dann nach den 3 monaten schaun, daß er erstmal die wohnung renoviert und dann das geld zurück bekommt.
M'USS ich ihm also die kaution im voraus geben?
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Nein,
er ist ja auch noch Mieter.
Wobei die Frage wäre, wer denn die Kaution überhaupt bezahlt hat.´
Gruß
Michael
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die kaution ist von seinem geld. aber von meinem konto überwiesen. wenn ich jetzt gaaaannzzz böse wäre, könnte ich ja sagen es ist mein geld gewesen.
normal würde mir doch rechtlich die hälfte der kaution zustehen, da wir keine gütertrennung haben, oder?
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Ausser er hat als Überweisungszweck "Kaution für WOhnung" angegeben...
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--- editiert vom Admin
@michael: das geld hat er mir persönlich in die hand gedrückt, daß ich es von meinem konto überweisen soll. es existiert als nichts, das belegt, daß es sein geld ist.
@scalar: das weiß ich selber auch, daß ich die miete dann nicht bezahlen kann. aber mir gng es darum daß er die kaution verrechnen lassen will. und das geht ja nicht wie ihr schreibt
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--- editiert vom Admin
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