Miete nicht bezahlt - Mahngebühren

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
anne t
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)
Miete nicht bezahlt - Mahngebühren

Ich habe wegen Umstellung meiner Einkünfte auf Bafög (Dauert halt seine Zeit beim Amt) noch keine Miete gezahlt. Freundlicherweise rief ich die Wohnungsgesellschaft an um Bescheid zu geben, dass die Miete ein paar Tage später kommt.
Recht unfreundlich antwortete der damit ,dass ich nun Mahngebühren zahlen müsste.Ich wunderte mich und antwortete ,dass man durchaus 2 Monate in Rückstand geraten darf.Er meinte, dass das längst schon eine fristlose Kündigung mit sich bringen würde.Ich habe ihn an das BGB erinnert und er meinte ,dass das nicht so darin steht.
Wer hat nun Recht?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Keiner von Euch!

Du hast nicht recht mit der Annahme, dass man 2 Monate in Rückstand kommen darf und der Vermieter hat nicht recht, wenn er davon ausgeht, man könne bereits vor den 2 Montasmieten Rückstand fristlos kündigen.

Die Miete ist fällig, wenn es im Vertrag steht. Zahlst du zum angegebenen Zeitpunkt nicht, verstößt du gegen den Vertrag, was bedeutet, dass im Wiederholungsfall, also wenn das öfters vorkommt, tatsächlich eine fristlose Kündigung möglich ist.

Ob hier bereits Mahngebühren anfallen können, vage ich zu bezweifeln, da eine Mahnung im Hinblick darauf, dass du den verzug ja selbst angekündigt hast, entbehrlich scheint. Allerdings kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen, da eben die Zahlung schon fällig war.

Ich empfehle dringend, die iete pünktlich zu überweisen.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zwar sehr ehrenvoll von Ihnen, dass Sie den Zahlungsverzug bereits im Vorfeld ankündigen, aber einen Anspruch auf verspätete Zahlung haben Sie deswegen nicht.

Bzgl. der Mahngebühren hat justice zwar grundsätzlich recht, aber da der Fragesteller wohl nur angerufen hat bei der Wohnungsverwaltung, wird es später schwer fallen, diesen Anruf notfalls nachzuweisen. Damit könnten dann faktisch also sehr wohl Mahngebühren anfallen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was ist eigentlich der Sinn einer Mahngebühr ?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Sinn ist wohl, Kosten des Mahnschreibens (z.B. Porto, Zeitaufwand für Schreiben und Zurpostbringen, anteilige Abschreibung EDV *leichteironie*) ersetzt zu bekommen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also Kosten, die ebenfalls (in gleicher Höhe) anfallen, wenn der Mieter 'schon mal vorher Bescheid sagt'.

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Klar, aber wenn er vorher bescheid sagt, braucht ja gar kein Schreiben verschickt zu werden, also auch keine Kosten.

Wozu ein Schreiben? Der Mieter weiß selber, dass er zu spät zahlt und hat nicht etwa die Zahlung nur vergessen (und kann dann durch die Mahnung daran erinnert werden). Ein Mahnschreiben ist demnach entbehrlich und sollte im Sinne der Schadenminderungspflicht auch nicht verschickt werden.

Zinsen können natürlich verlangt werden, wobei sich der Aufwand aus Vermietersicht wohl nicht lohnt:
'Ein paar Tage' Verspätung ergibt wohl nur Centbeträge an Zinsen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 09.02.2008 12:49:36

-- Editiert von Jotrocken am 09.02.2008 12:51:12

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein Mahnschreiben ist demnach entbehrlich

Bei diesem Mieter

Ich wunderte mich und antwortete ,dass man durchaus 2 Monate in Rückstand geraten darf

offenbar nicht.

So etwas kann, unwidersprochen, leicht zur Routine werden.

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Selbstverständlich in diesem speziellen Fall.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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