Miete nicht gezahlt -> Mahnbescheid. Weiterhin Miete nicht gezahlt, erneuter Mahnbescheid?

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fredhotte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete nicht gezahlt -> Mahnbescheid. Weiterhin Miete nicht gezahlt, erneuter Mahnbescheid?

Hi, folgende Situation:
Ich bin Vermieter. Mieter zahlt seit mehreren Monaten Miete nicht mehr. Ich habe daraufhin einen Mahnbescheid über drei offene Mieten verschickt.
Darauf hat Mieter nicht reagiert und zahlt weiterhin nicht.
Soll ich jetzt einen neuen Mahnbescheid über die weiteren offenen Mieten (die noch nicht angemahnt wurden) versenden? Oder kann ich den ursprünglichen Mahnbescheid in der Forderung erhöhen? Wenn ja, wie?

Danke im Vorraus und Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von fredhotte):
Soll ich jetzt einen neuen Mahnbescheid über die weiteren offenen Mieten (die noch nicht angemahnt wurden) versenden?


Und dann?

Zitat (von fredhotte):
Oder kann ich den ursprünglichen Mahnbescheid in der Forderung erhöhen?


Wozu?

Wie wäre es mit einer fristlosen Kündigung und anschließender Räumungsklage?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fredhotte):
Mieter zahlt seit mehreren Monaten Miete nicht mehr.


Du bist offensichtlich überfordert. Nimm dir einen Anwalt, der wird auch den Mieter raussetzen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fredhotte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von fredhotte):
Soll ich jetzt einen neuen Mahnbescheid über die weiteren offenen Mieten (die noch nicht angemahnt wurden) versenden?



Und dann?

Zitat (von fredhotte):
Oder kann ich den ursprünglichen Mahnbescheid in der Forderung erhöhen?



Wozu?

Wie wäre es mit einer fristlosen Kündigung und anschließender Räumungsklage?


Ja, Sie haben vollkommen recht, aber es beantwortet meine Frage nicht.
Würden Sie bitte auf meine Frage eingehen: Wie läuft das mit weiteren auflaufenden offenen Mieten nach dem Versand vom Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fredhotte):
Wie läuft das mit weiteren auflaufenden offenen Mieten nach dem Versand vom Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Es läuft evtl. weiter wie bisher.
Du versendest Mahnbescheide, der Mieter reagiert nicht. Auf den V-Bescheid reagiert er auch nicht. Entsorgt evtl. Immer alles in die Blaue Tonne.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vollstreckungsbescheid
Da steht auch, wie es weitergehen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du versendest Mahnbescheide, der Mieter reagiert nicht. Auf den V-Bescheid reagiert er auch nicht. Entsorgt evtl. Immer alles in die Blaue Tonne.


Und freut sich über den verständnisvollen Vermieter....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von fredhotte):
Soll ich jetzt einen neuen Mahnbescheid über die weiteren offenen Mieten (die noch nicht angemahnt wurden) versenden? Oder kann ich den ursprünglichen Mahnbescheid in der Forderung erhöhen? Wenn ja, wie?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielleicht mal ohne Polemik...

Es gibt die Möglichkeit, die Summe in Mahnbescheiden unter gewissen Voraussetzungen anzupassen (Kreuz an der richtigen Stelle des Antrags). Ob das in Deinem Fall möglich ist, keine Ahnung. Dazu müsste man wenigstens den Mahnbescheid kennen, den Du bereits gemacht hast.

Es ist nur bei Mietschulden selten hilfreich, mit Mahnbescheiden zu arbeiten, und es ist auch nicht erforderlich. Mieten sind per Vertrag fällig, man muss sie nicht fällig setzen, keine Mahnungen versenden und auch keine Mahnbescheide. Wenn zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht bezahlt sind, dann reicht man am besten Räumungsklage ein. Wenn man als Vermieter nett ist, dann versucht man, das vorher mit dem Mieter auf andere Art zu klären. Aber wenn man bereits einen Mahnbescheid geschickt hat, auf den nicht reagiert wurde, dann kann man es sich sparen, den Mahnbescheid entweder mit neuer Summe anzupassen, oder einen zweiten zu schicken. Das vergeudet nur unnötig Zeit und löst das Problem nicht.

Du solltest wirklich eine Räumungsklage in Betracht ziehen. Da geht es dann auch um alle offenen Mieten, unabhängig davon, ob es für diese Mieten Mahnbescheide gab oder nicht. Und dafür ist es wirklich dringend zu empfehlen, dass Du Dir einen Fachanwalt für Mietrecht nimmst. Der kann dann auch beurteilen, ob es bei Dir besondere Umstände gibt, die einen weiteren/angepassten Mahnbescheid u.U. doch sinnvoll machen, ob Du bereits Form- und/oder Fristfehler gemacht hast, die Deine Chancen in einem Prozess verschlechtern und ggf. erst wieder "ausgebessert" werden müssen, wie das erfolgversprechendste Vorgehen ist, etc., pp.

Ein sehr erfahrener Vermieter, der das in der Vergangenheit bereits mehrfach durchgespielt hat, kann das auch irgendwann vielleicht ohne Anwalt hinkriegen. Aber das scheint mir bei Dir nicht so. Je länger Du damit wartest, einen Anwalt ins Boot zu holen, desto teurer und langwieriger wird die Angelegenheit für Dich.

Und vergiss nicht - die meisten Mieter, die einfach so ihre Miete nicht mehr zahlen und auch auf Mahnbescheide nicht reagieren, die haben kein Geld. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Du von dem Mieter niemals die Miete und auch nicht Gerichts- und Anwaltskosten erstattet bekommst. Einem nackten Mann kann man ja bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Und mit jedem Tag, den Du länger solche sinnlosen Aktivitäten mit Mahnbescheiden machst, vergrößert sich Dein finanzieller Verlust. Ein Anwalt mag auf den ersten Blick teuer erscheinen, ja. Aber wenn der es schafft, dass der Mieter 6 Monate früher aus der Wohnung ist, Dich im Gegenzug aber nur 2 Monatsmieten kostet, bringt er Dir unter dem Strich 4 Monatsmieten ein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fredhotte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Vielleicht mal ohne Polemik...


Vielen Dank euch allen, vor allem Ino75, für eure Antworten.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fredhotte):
Wie läuft das mit weiteren auflaufenden offenen Mieten nach dem Versand vom Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?


Das was bis heute fällig ist, kannst du in einem Mahnbescheid titulieren lassen, und danach, das kannst du halten wie ein Dachdecker, monatlich, alles zwei Monate, vierteljährlich, gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

hast Du schon mal überprüft ob der Mieter überhaupt noch existent ist? Ich weiß aus dem Freundeskreis von einigen Fällen das gleiche ähnliche Problem und oder der Mieter war dann verstorben. Ich meine es gibt natürlich genug schwarze Schafe, das ist klar, aber wenn auf gar nix und wieder nix reagiert wird, sollte man vielleicht doch mal nach dem Rechten sehen denke ich, wie schaut mit seinem Briefkasten z. B. aus? Wurde die Miete sonst immer abgebucht oder selbst überwiesen? Nur mal so ein Denkanstoß von mir, weil ich ähnliche Fälle bereits kenne....! Als hier bei uns im Haus einer wochenlang den Briefkasten nicht geleert hat und ich einen guten Freund beim Post austragen hatte, haben wir uns auch aktiv gesammelt und der Mieter hatte allerdings keine Lust seinen BK zu leeren. Sowas kommt natürlich auch vor und er versucht nun es besser zu machen. Ist nur so eine Idee, wenn das schon so über Monate geht.

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