Miete nicht gezahlt!

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mark Werner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)
Miete nicht gezahlt!

Hallo an alle!
Habe extremen Blödsinn gemacht!
Und,zwar habe ich 2 Monate Wohngeld erhalten aber meine Miete dummerweise nicht gezahlt.
Nun droht mir der Vermieter mit einer Klage wegen unterschlagung.
Kann er das überhaupt?
Wohne hier schon 13 Monate ausser den beiden dummen Monaten hat Vermieter sein geld immer erhalten.
bin auch gewillt zu Zahlen aber diesen Monat ist mir das Leider nicht mehr möglich.
was kann ich machen?
mfg:mark




34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark Werner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja danke sie haben ja recht!
Aber es geht diesen Monat halt nicht und Vermieter moechte gegen mich Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen;kann er das?

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Nein ich kann dich beruhigen wegen Unterschlagung(bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe) kann er dich nicht anzeigen, sondern wegen Untreue(bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe)

Mal ehrlich wie kann man so doof sein und Wohngeld erhalten und dann die Miete nicht bezahlen? Sorry grad das ist das allerwichtigste. Und ganz ehrlich wenn der dich anzeigt dann hast noch Glück, denn raus kommt die Nummer so oder so. Was meinst du wenn der dich jetzt einfach fristlos kündigt? Das musst du dem Amt auch erklären! Und komm nicht mit so Sprüchen wie ich kann das diesen Monat nicht bezahlen, Junge dir ist der Ernst der Lage nicht bewusst. Wenn du ein bissle Ar*** in der Hose hast, dann versuch wenigstens eine Anzahlung zu leisten!

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 804x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

ich auch, folglich alles richtig gemacht ;)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50028 Beiträge, 17525x hilfreich)

Da muss ich doch meinen Vorrednern widersprechen.

Hier liegt weder der Straftatbestand der Unterschlagung, noch der Straftatbestand der Untreue vor. Auch kann ich nicht erkennen, dass der Straftatbestand des Sozialleistungsbetruges erfüllt ist. Ich habe auch noch nie gehört, dass ein ALG II-Empfänger, der die Miete nicht an den Vermieter weitergeleitet hat, dafür strafrechtlich belangt worden wäre.

Wenn das Amt davon erfährt, dann wird das allerdings dazu führen, dass die Miete in Zukunft direkt an die Vermieter gezahlt wird. An der Stelle des Vermieters würde ich Dir im Übrigen auch fristlos kündigen und die Kündigung zur Kenntnis in Kopie an die Arge schicken.

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wird die Arge/Sozialamt die beiden ausstehenden Mieten dann wahrscheinlich in Form eines Darlehens übernehmen und Deine ALG II-Ansprüche für die Rückzahlung der Raten entsprechend kürzen.

http://www.123recht.net/article.asp?a=16179&ccheck=1

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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

********************************
bin auch gewillt zu Zahlen aber diesen Monat ist mir das Leider nicht mehr möglich.
********************************

Nur mal zum besseren Verständnis!
Normalerweise leitet man die staatliche Transfährleistung nach deren Erhalt und innerhalt der gesetzlichen Fristen für die Mietzahlung an den VM weiter.
Das ist ja offensichtlich bundesweit doch einigen hunderttausenden Mietern
m ö g l i c h, die in der gleichen Situation stecken!
Für welche wesenlichen anderen wichtigen Zahlungen wurde dann das Geld verwendet????????

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#9
 Von 
Mark Werner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)

Mag ich ihnen gerne Schreiben.
Habe Geld zu Bereinigung der Strom Jahresendabrechung Verwendet.
Finde ich im übrigen sehr wichtig da ich 3 Kinder im Haushalt habe
Ps ich empfange kein Hartz4 Bekomme Wohngeld!


-- Editiert von Mark Werner am 05.02.2009 18:08

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#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 804x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

Hab wohl mal wieder zu schnell auf Antwort schicken geclickt ohne nochmal die Rechtschreibung zu kontrollieren! :schock:

Besonders gefällt mir in diesem zusammenhang die Definition bei Wikipedia:
*************************
Eine Transferleistung bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft eine Geld- oder Sachleistung, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Der Begriff wird vor allem auf staatlich organisierte Leistungen angewandt. .................
*******************************
siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Transferleistung

**** Ps ich empfange kein Hartz4 Bekomme Wohngeld! ***
Habe erstens nicht von Hartz IV geredet und zweitens fällt Wohngeld ja wohl auch darunter!


************************************
Habe Geld zu Bereinigung der Strom Jahresendabrechung Verwendet.
Finde ich im übrigen sehr wichtig da ich 3 Kinder im Haushalt habe
*************************************

Die Logik erschließt sich mir nicht ganz!
Du glaubst noch einen Haushalt (Wohnung) zu haben, aber jeder halbwegs vernünftige VM wird Dir jetzt fristlos kündigen.
Du hast jetzt zwar noch Strom, aber für eine Wohnung die Du nicht mehrl lange haben wirst oder sparst du jetzt ein paar Stromraten um durch Zahlung der zwei offenen Monatsmieten die fristlose anzuwenden?
Dann denk aber drann dass das nur beim 1. Mal funktioniert!

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#13
 Von 
Mark Werner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)

An alle die die mich jetzt für Verantwortungslos halten,wegen einer evtl Kündigung.
Die Wohnung ist unser seits eh zum 29.05.09 Gekündidgt.
also!
Natürlich Rechtfertigt dieses nicht den Verzug der Mietzahlung!
Werde Morgen beim Arbeitgeber nach einen Lohnvorschuss fragen,und wenigstens einen Teil der Miete anweisen.
mfg:Mark


-- Editiert von Mark Werner am 05.02.2009 19:53

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@mark werner

auch menschen, die nicht im leistungsbezug alg2 stehen können bei der arge/ jobcenter ein darlehen für z.b. stromnachzahlungen beantragen. es gibt weiter die möglichkeit beim sozialamt nach sgb XII den antrag auf darlehen zu stellen

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#15
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Zumal der Stromanbieter sich auf eine Ratenzahlung einlassen muss, der Strom darf meines Wissens nach nicht einfach so gekappt werden

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#16
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

*********************
Die Wohnung ist unser seits eh zum 29.05.09 Gekündidgt.
*********************

Jetzt ist alles klar. DANN brauch ja eh keine Miete mehr gezahlt zu werden! :devil:

Wie denkst Du denn dass es jetzt weitergehen wird!
Meinst Du eine fristlose Kündigung mit folgender Räumungsklage wir nichts kosten.
Da kommen erst erst mal weitere erhebliche Kosten für Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten auf Dich zu.
Glaubst Dein VM wird Dir eine positive Vermieterbescheinigung ausstellen wollen, die Du i.d.R. bei jeder Neuanmietung benötigst.

Willkommen im Leben!

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#17
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Eben und hallo eine fristlose Kündigung ist doch eh nicht zu erwarten, da sie ja schon Ende Mai von alleine ausziehen und jetzt ja schon Februar ist. Das sieht der vermieter ganz bestimmt genauso!

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#18
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

Darauf würde ich nicht wetten!.
Es gibt genügend VM die bei solchen Kandidaten eine NULL- Toleranz Strategie fahren und mit Recht, weil sie bei Kompromissen oder schönen Erzählungen immer das Nachsehen hatten.
Der VM hat hier mit der angedrohten Anzeige ja versucht den Druck zu erhöhen, wobei ich auch davon ausgehe, dass die zu keinem verwertbaren Ergebnis führen wird.
Aber vielleicht bei den entsprechenden Stellen mal bescheid sagen kann ja nicht schaden. Möglicher Weise sehen wir ihn dann nächste Woche bei den Sozialdetektiven im Billig-TV :grins: (Ja, ich weiß dass er ja kein H4 bezieht ;) )

Kündigung fristlos heiß aber nun mal fristlos, wenn wie vorliegend die Voraussetzungen dafür erfüllt sind!

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#19
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo JollyJumper in meinem letzten Beitrag hatte ich meinen Ironiemodus an;) Ich denke auch das da in den nächsten Tagen die fristlose kommt.

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#20
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

:) Hatte ich überlesen, ist halt noch früh am Morgen!

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#21
 Von 
guest123-2168
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@sabbele

quote:
Zumal der Stromanbieter sich auf eine Ratenzahlung einlassen muss, der Strom darf meines Wissens nach nicht einfach so gekappt werden


nein, der energieversorger muss sich nicht auf ratenzahlungen einlassen. es handelt sich ja nicht um ein kreditgebendes institut.
deshalb ja der tipp, sich an die sozialbehörden zu wenden in so einem fall

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#24
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Boah ich krieg echt ne Wut wenn ich so deine Posts lese Andy! So ein Blödsinn! Ein paar Euros und so schlimm wird es nicht werden, sogar du solltest mittlerweile mitbekommen haben, dass ab zwei Monatsmieten Rückstand fristlos gekündigt werden kann! Und hallo ein paar Euros also ich rechne mal mit unserem Mietspiegel hier, wegen 3 Kinder vermute ich jetzt mal eine 4 Zimmer Wohnung warm 850 Euro das mal zwei sind 1.700 Euro Mietrückstand und das sind nunmal nicht eben ein paar Euros

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#25
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

oh sunbee1 ich war irgendwie der Meinugn das sie sich bzgl. der Grundversorgung darauf einlassen müssen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2168
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Also ich erkläre es dir jetzt nochmal. Es mag sein das das für dich ein paar Euro sind, abe fürmich(und ich bin weder Herr noch Vermieter) wären das viel Geld und ich vermute das es das auch für so ziemlich jeden sind. Desweiteren ist es doch auch völlig egal ob es viel oder wenig ist, es wurde nicht bezahlt und das zwei Monate. Und ich finde es echt unverschämt lieber Andy jetzt hinzugehen und eine "ist-ja-nicht-so-schlimm-stimmung" zu verbreiten, denn dieser VM wird dem nächsten Mieter nicht mehr so entgegenkommend sein und dann kannst du ja wieder die "Experten vom Mieterschutzbund" empfehlen

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#28
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

@Sabbele1984

Nicht aufregen. >= 3 Trollbeiträge am Tag sind bei Andilein einfach die Norm.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 225x hilfreich)

Vorallem denke ich das das Amt dem TE einen pfeifen wird! ER hat schließlich das Geld für die Miete schon vom Amt bekommen und wenn der jetzt kommt und sagt " ja das hab ich für den Strom ausgegeben" Könnte ich mir vorstellen, dass die das nicht sooo gut finden

0x Hilfreiche Antwort

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